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   OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15   

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https://dejure.org/2015,10462
OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15 (https://dejure.org/2015,10462)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2015 - 31 Wx 123/15 (https://dejure.org/2015,10462)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 31 Wx 123/15 (https://dejure.org/2015,10462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Satzung eines Vereins hinsichtlich des Beginns der Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung

  • rewis.io

    Nichteinhaltung der in der Vereinssatzung bestimmten Einladungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32
    Auslegung der Satzung eines Vereins hinsichtlich des Beginns der Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Beginn der satzungsmäßigen Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)
  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der in der Vereinssatzung bestimmten Einladungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 555
  • ZIP 2015, 1736 (Ls.)
  • FGPrax 2015, 210
  • Rpfleger 2015, 712
  • Rpfleger 2016, 40
  • NZG 2016, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
    (2) Dazu hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 30.3.1987 (NJW 1987, 2580) erwogen, dass die Anknüpfung des Fristbeginns an die Aufgabe der Schreiben dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit zugute käme, zumal jeder einzelne Beteiligte ein erhebliches Interesse an einer leicht einzuhaltenden und zuverlässig überprüfbaren Fristberechnung habe.
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
    Dieser Beweis ist z.B. schon dann gescheitert, wenn eine der Abstimmung vorausgehende Aussprache vorgesehen war und sich im Einzelfall nicht ausschließen lässt, dass die nicht eingeladenen Mitglieder, wären sie erschienen, die Stimmabgabe auch der anderen Mitglieder in einer dem tatsächlichen Ergebnis entgegengesetzten Richtung wesentlich beeinflusst hätten (BGH NJW 1973, 235/236).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
    Dementsprechend spielt der Wortlaut in seiner evtl. typischen Bedeutung eine erhöhte Rolle, während nur eingeschränkt für die Auslegung zu berücksichtigen sind; eine teleologische Auslegung hat sich an objektiv bekannten Umständen zu orientieren (allg. Meinung, vgl. BGH NJW 1989, 1212).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Auszug aus OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
    Bei werktags aufgegebenen Postsendungen darf der Absender deshalb grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese innerhalb des Bundesgebiets am nächsten Werktag den Empfänger erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.6.2013, Rz. 7, zitiert nach BeckRS 2013, 11832).
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 20/97

    Anforderungen an die Einladung zur Gesellschafterversammlung einer als stille

    Auszug aus OLG München, 11.05.2015 - 31 Wx 123/15
    (3) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.3.1998 (NJW 1998, 1946) lässt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes herleiten.
  • OLG Jena, 15.06.2018 - 2 U 16/18

    Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung: Bestimmung des Beginns für die

    Einer Übertragung dieser verfassungsrechtlich fundierten Judikatur auf den Fristbeginn im Rahmen von § 51 Abs. 4 GmbHG (hierfür OLG München 11.5.2015, NJW-RR 2016, 555 [556]; Wolff, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 3, 4. Aufl. 2012, § 39 Rdnr. 45; ebenso auch Zöllner/Nowak, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 51 Rdnr. 19 f.: Ein Tag, obwohl sie selbst einräumen, dass Briefe vielfach erst zwei bis drei Tage später zugehen; für eintägige Frist auch Seibt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2015, § 51 Rdnr. 14, jedoch nur bei Postanlieferung bis 9.00 Uhr) stehen teleologische Gründe entgegen.
  • LG Köln, 09.03.2021 - 33 O 98/20

    Zur Wirksamkeit neugefasster Zulassungskritierien einer Sportorganisation zu den

    Die Auslegung hat daher nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen als von den sie erstellenden Personen "losgelöstes" Regelwerk "aus sich heraus" zu erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.1967 - II ZR 231/64; Urt. v. 13.10.2015 - II ZR 23/14, NZG 2015, 1282; OLG München, Bes. v. 11.05.2015 - 31 Wx123/15, NZG 2016, 387).

    Die Auslegung hat daher "aus sich heraus" zu erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.1967 - II ZR 231/64; Urt. v. 13.10.2015 - II ZR 23/14, NZG 2015, 1282; OLG München, Bes. v. 11.05.2015 - 31 Wx123/15, NZG 2016, 387).

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 31 Wx 123/15 -, juris, Rn. 10; Stöber/Otto, in: Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrechts, 12. Aufl. 2021, Rn. 54.
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