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   OLG Düsseldorf, 10.03.2000 - 17 U 133/99   

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https://dejure.org/2000,19334
OLG Düsseldorf, 10.03.2000 - 17 U 133/99 (https://dejure.org/2000,19334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2000 - 17 U 133/99 (https://dejure.org/2000,19334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2000 - 17 U 133/99 (https://dejure.org/2000,19334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Roland Assistance -, Beendigung eines GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrages, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 74 Abs. 2 § 75d
    Nachträgliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 681/09

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen vertragsstrafenbewehrten Wettbewerbsverbots:

    Ist ein Wettbewerbsverbot gegenständlich (wirksam) auf den Kundenkreis der GmbH beschränkt, ist "Kunde" in diesem Sinne nur der entgeltliche Abnehmer der Produkte bzw. Dienstleistungen der GmbH (OLG Düsseldorf NZG 2000, 737).
  • OLG Köln, 01.06.2023 - 18 U 29/23

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gegenüber dem (früheren)

    Denn unabhängig von der Frage, ob diese Klausel überhaupt die von der Verfügungsklägerin beabsichtigte unselbständige Tätigkeit erfasst, wird auch ein derart weit gefasstes tätigkeitsbezogenes Wettbewerbsverbot, das seinem Gegenstand nach auf eine vollständige Ausschaltung als Wettbewerber abzielt, in der Rechtsprechung als unzulässig angesehen (vgl. BGH NJW 1984, 2366; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2000 - 17 U 133/99 -, Rn. 15).
  • LAG Köln, 11.04.2019 - 7 Sa 582/18

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Schadensersatz wegen Minderarbeit;

    Selbst bei GmbH-Geschäftsführern kann aber ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot unter Umständen eine übermäßige Knebelung darstellen (vgl. OLG Düsseldorf vom 03.12.1998, Z IP 1999, 311; OLG Düsseldorf vom 10.03.2000, NZG 2000, 737).
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