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   OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01   

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https://dejure.org/2002,26294
OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01 (https://dejure.org/2002,26294)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2002 - 20 U 60/01 (https://dejure.org/2002,26294)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2002 - 20 U 60/01 (https://dejure.org/2002,26294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund; Fehlen einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Erteilte gewerberechtliche Genehmigung und Eintragung im Handelsregister als Hindernis für eine Kündigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Auszuschließender hat Zerwürfnis durch sein Verhalten überwiegend verursacht, Überwachung Mitgeschäftsführer, überwiegendes Verschulden, Vorstand, Wenn in Person des verbleibenden Gesellschafters selbst ein ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01
    Das schließt das Ermessen auch bei der Entscheidung darüber ein, welches von mehreren Vorstandsmitgliedern in derartigen Situationen abberufen werden soll (vgl. dazu BGH WM 1998, 1779; Mertens a.a.O. Rdn. 104).

    Denn für nachgeschobene Gründe bedarf es keines ausdrücklichen Beschlusses des Aufsichtsrats, der die Gesellschaft im Rechtsstreit ohnehin vertritt (vgl. BGH WM 1998, 1779).

  • BGH, 07.06.1962 - II ZR 131/61
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01
    Besonderheiten, die sich aus der Bestellung des Gesellschafters als Vorstandsmitglied ergeben, können bei der Abwägung der Interessen des Gesellschafter-Vorstands einerseits und der Gesellschaft andererseits berücksichtigt werden (vgl. dazu etwa Hüffer a.a.O. Rdn. 26; BGH WM 1962, 811).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01
    Für die Frage der Verwirkung ist maßgeblich darauf abzustellen, wann der Sachverhalt dem Aufsichtsrat als zuständigem Organ in einer Sitzung unterbreitet worden ist (vgl. zu der entsprechenden Problematik bei § 626 Abs. 2 BGB: BGH ZIP 1998, 1269, 1270).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 59/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01
    Im Zeitraum Ende 1999/Anfang 2000 wurde der Kläger an zwei weiteren Aktiengesellschaften mit vergleichbaren Geschäftsgegenständen beteiligt bzw. als deren Vorstand bestellt, nämlich an der Europäische H. AG (vgl. Anl. K 2, Bl. I 11) sowie an der Deutsche H. AG, mit der der Kläger in der Sache 20 U 59/01 einen vergleichbaren Rechtsstreit führt.
  • LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank für nichtig erklärt

    Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Absatz 3 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung (vgl. Fleischer in Spindler/Stilz, AktG. 2. Aufl., § 84 Rn 100 mwN) - die die Kammer teilt - dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der regulären Amtszeit des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft auf Grund von bestimmten Umständen, wie sie in S. 2 der Vorschrift als Beispiels- oder Unterfälle aufgeführt sind, unzumutbar ist (BGH NZG 2007, 189, OLG Stuttgart NZG 2002, 971).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 59/01

    Personalistisch geprägte Aktiengesellschaft: Abbestellung eines

    Im Zeitraum Ende 1999/Anfang 2000 wurde der Kläger an zwei weiteren Aktiengesellschaften mit vergleichbaren Geschäftsgegenständen beteiligt bzw. als deren Vorstand bestellt, nämlich an der Europäische H. AG (vgl. Anl. K 2, Bl. I 7) sowie an der H. AG, mit der der Kläger in der Sache 20 U 60/01 einen vergleichbaren Rechtsstreit führt.

    Am 22.09.1999 wurde er zum Vorstand bestellt (Klägervortrag Bl. I 3; Bl. II 455 mit "Ergebnisprotokoll" einer AR-Sitzung der "C AG" in M., Anl. K M/5, Bl. II 467; vgl. weiter die Anmeldung zum Handelsregister in Anl. B 31, dort S. 2 = Bl. I 235; der Beklagtenvortrag Bl. I 51, die Bestellung sei am 05.01.2000 erfolgt, ist eine Verwechslung: die Unterlagen beziehen sich auf die Bestellung zum Vorstand in der Parallelsache 20 U 60/01).

  • OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 59/01

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat; Vergleichbare

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