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   OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00   

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https://dejure.org/2001,14964
OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00 (https://dejure.org/2001,14964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2001 - 11 U 190/00 (https://dejure.org/2001,14964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2001 - 11 U 190/00 (https://dejure.org/2001,14964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Stammeinlage für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege des Regresses durch den Konkursverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 7 22
    GmbH: Stammeinlage - Alleingesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2182
  • NZG 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94

    Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00
    Das hat in einer Weise zu geschehen, die die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen objektiv erkennbar macht (vgl. BayObLG, GmbHR 1994, 329 ).
  • OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07

    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer

    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • KG, 31.03.2021 - 22 W 39/21

    Voraussetzungen einer Erbringung einer Bareinlage zur endgültigen freien

    Dies setzt unabhängig von der Rechtsfähigkeit einer Einpersonen-Vor-GmbH eine objektiv erkennbare Überführung der Einlageleistung in das der Vor-GmbH zugeordnete Sondervermögen voraus (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 -, juris Rdn. 35; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16. März 2001 - 11 U 190/00 -, juris Rdn. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 4St RR 1/94 -, juris Rdn. 24; Münchener Kommentar zum GmbHG/Herrler, 3. Aufl., § 7 Rdn. 102; Scholz/Veil, GmbHG, 12. Aufl., § 7 Rdn. 31; Roth/Altmeppen, GmbHG, § 9 Rdn. 24).
  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Ob der Streitwert eines Verfahrens auf Getrenntlebensunterhalt oder dessen Abänderung gemäß § 42 Absatz 1 GKG auch dann auf den Jahresbetrag der geforderten oder abzuändernden Leistung festzusetzen ist, wenn im Ergebnis Unterhalt für weniger als ein Jahr geschuldet ist, ist streitig (vgl. u.a. OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamm v. 06.02.1997 - WF 65/97, OLG-Report Hamm 1997, 127 jeweils m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Bremen und des OLG Hamburg an, dass der Streitwert dann geringer ist als der Jahresbetrag, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 51, wohl auch OLG München JurBüro 1985, 742).

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