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   BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98   

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https://dejure.org/2004,5853
BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98 (https://dejure.org/2004,5853)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98 (https://dejure.org/2004,5853)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 2121/98 (https://dejure.org/2004,5853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Umfang und Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit; UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als Schranke des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BGB § 823; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen rufbeeinträchtigender Äußerungen durch die Zivilgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 616
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 237/96
    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1998 - 6 U 237/96 -,.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Die von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1; 85, 1; 99, 185) sowie zum Schutz des Eigentums (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ) klären.
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit lediglich nach, ob Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit lediglich nach, ob Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Die von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1; 85, 1; 99, 185) sowie zum Schutz des Eigentums (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ) klären.
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Die von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1; 85, 1; 99, 185) sowie zum Schutz des Eigentums (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ) klären.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit lediglich nach, ob Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Die von der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 61, 1; 85, 1; 99, 185) sowie zum Schutz des Eigentums (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ) klären.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die nach außen gerichtete Selbstdarstellung einer Person und insbesondere den Schutz vor verfälschenden Darstellungen einer Person in der Öffentlichkeit und gegenüber Darstellungen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen können (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
    Es gibt dem Einzelnen nicht das Recht, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

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