Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.11.2006 - 1 U 44/06   

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https://dejure.org/2006,7532
OLG Koblenz, 29.11.2006 - 1 U 44/06 (https://dejure.org/2006,7532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 U 44/06 (https://dejure.org/2006,7532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 U 44/06 (https://dejure.org/2006,7532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mandanten auf Rückzahlung eines Anwaltshonorars; Bestehen eines unzulässigen Interessengegensatzes im Rahmen einer Rechtsberatung; Darlegung der Nichtigkeit eines Rechtsberatungsvertrages; Bestehen wechselseitiger Verflechtungen bei Abschluss des ...

  • Judicialis

    BRAO § 43 a Abs. 4; ; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Interessenkollision bei Verfolgung gleichgerichteter Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Anwaltshonorar wegen Nichtigkeit des Beratungsvertrags aufgrund Interessenkollision - Voraussetzungen für Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1003
  • NZG 2007, 458
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2006 - 1 U 44/06
    Bei einer selbständigen Ausübung eines Zweitberufes ist demnach stets zu prüfen, ob der Anwalt in seinem Zweitberuf rechtlich und tatsächlich einer richtungsgebenden Einflussnahme unterliegt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2002, 503; Henssler/Prütting-Eylmann, 2. Aufl., § 45 BRAO Rn. 34).
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    c) Der Verstoß gegen das Verbot des § 43a Abs. 4 BRAO hat unter den vorliegenden Umständen zur Folge, dass nicht nur der Anwaltsvertrag, sondern auch die auf ihm beruhende Vollmacht zur Vertretung in der Gläubigerversammlung nichtig ist (§§ 134, 139 BGB; LG Hamburg NZI 2007, 415 f.; Frind NZI 2007, 374, 377; vgl. auch LAG Köln NZA-RR 2001, 253; LAG Hamm NZA-RR 2004, 262 f.; OLG Koblenz NZG 2007, 458, 459 = NJW-RR 2007, 1003).
  • AnwG Köln, 24.11.2011 - 10 EV 173/11

    Tätigkeit als Rechtsanwalt nach Tätigwerden als angestellter

    Dies setzt wiederum nach einer im Schrifttum und der Rechtsprechung herrschenden Ansicht voraus, dass der Anwalt in seinem Zweitberuf rechtlich und tatsächlich einer richtunggebenden Einflussnahme unterliegt (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 1003), denn das Tätigkeitsverbot ist dieser Ansicht nach erst dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass Weisungen und Richtlinien des Vertragspartners, denen der Anwalt in seinem Zweitberuf unterworfen ist, in die anwaltliche Tätigkeit hineinwirken und mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit kollidieren (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 1004; Gaier/Wolf/Göcken, § 45 BRAO, Rdnr. 38).

    Die zweitberufliche Tätigkeit darf schließlich bei Beginn der Anwaltstätigkeit noch nicht beendet sein (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 1003), sie muss noch andauern, um den Tatbestand des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO zu erfüllen.

  • OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17

    Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz

    Richtig ist, dass ein solcher Verstoß wegen § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führen würde (vgl. OLGR Koblenz 2007, 386, zitiert nach juris, Tz. 27 Feuerich/Weyland/Träger, 9. Aufl., § 45 BRAO, Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 121/17

    Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang

    Im Rahmen des Tätigkeitsverbotes des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO ist von einem Zweitberuf dann auszugehen, wenn der Rechtsanwalt in diesem rechtlich und tatsächlich einer richtungsgebenden Einflussnahme unterliegt, etwa weil Weisungen und Richtlinien des Vertragspartners, denen der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf unterworfen ist, in die anwaltliche Tätigkeit hineinwirken bzw. mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit kollidieren (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. November 2006 - 1 U 44/06 -, juris; Träger in Feuerich/Weiland, a.a.O.Rn. 28; Hartung in Hartung/Scharmer, a.a.O. Rn. 35).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08

    Garantievertrag: Auslegung des Vertrages und Bestimmung der Höhe einer

    Es muss zu besorgen sein, dass die Weisungs- und Richtlinienkompetenz des Arbeitgebers des Zweitberufs in die ausgeübte anwaltliche Tätigkeit hineinwirkt (vgl. BVerfG NJW 2002, 503; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1003).
  • LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch einen

    Nach dem Sinn und Zweck der die Berufsfreiheit einschränkenden Regelung ist ein Tätigkeitsverbot erst dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass Weisungen und Richtlinien des Vertragspartners, denen der Anwalt in seinem Zweitberuf unterworfen ist, in die anwaltliche Tätigkeit hineinwirken und mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit kollidieren (vgl. BVerfG NJW 2002, 503; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1003; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2008 - 12 U 136/08 - juris Rn 86).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 120/17

    Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang

    Im Rahmen des Tätigkeitsverbotes des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO ist von einem Zweitberuf dann auszugehen, wenn der Rechtsanwalt in diesem rechtlich und tatsächlich einer richtungsgebenden Einflussnahme unterliegt, etwa weil Weisungen und Richtlinien des Vertragspartners, denen der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf unterworfen ist, in die anwaltliche Tätigkeit hineinwirken bzw. mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit kollidieren (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. November 2006 - 1 U 44/06 -, juris; Träger in Feuerich/Weiland, a.a.O.Rn. 28; Hartung in Hartung/Scharmer, a.a.O. Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05   

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https://dejure.org/2006,3833
OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Gesellschafter zur Leistung von Ansprüchen auf Leistung von Nachschüssen; Folgen des Beitritts einer BGB-Gesellschaft zu einer Genossenschaft; Abgabe einer Beitrittserklärung ausdrücklich im Namen der BGB-Gesellschaft oder im eigenen Namen; Beschränkung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GenG § 15 Abs. 1; ; GenG § ... 22 Abs. 1; ; GenG § 29 Abs. 1; ; GenG § 105 Abs. 1 Satz 1; ; GenG § 106; ; GenG § 107; ; GenG § 108; ; GenG § 111; ; GenG § 111 Abs. 1; ; GenG § 112; ; GenG §§ 119 ff.; ; GenG § 120; ; GenG § 121; ; GenG § 121 Satz 1; ; GenG § 121 Satz 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    GenG § 29 § 119 § 121
    Rechts- und Parteifähigkeit der BGB -Gesellschaft - Maßgeblicher Zeitpunkt für Wirksamkeit einer Kündigung - Haftsumme bei mehr als einem Geschäftsanteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1733
  • WM 2006, 2360
  • NZG 2007, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Neuruppin, 09.06.2005 - 1 O 85/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05
    Die Berufungen der Kläger zu 2.) und 3.) gegen das am 9.6.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 1 O 85/05 - , berichtigt durch Beschluss vom 22.7.2005, werden zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben in § 121 Satz 1 GenG, der im Falle einer Haftungsbeschränkung - wie vorliegend - grundsätzlich eine Mindesthaftung in Höhe des Gesamtbetrags der Geschäftsanteile vorsieht, und des § 121 Satz 3 GenG, der für eine Haftung nach Köpfen eine entsprechende, notwendigerweise unmissverständliche (OLG Brandenburg vom 04.04.2006 - 6 U 86/05, WM 2006, 2360, juris-Rz. 66, 67; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, § 121, Rz. 2) Regelung in der Satzung voraussetzt, verbleibt somit keine andere Auslegung der Klausel als im Sinne einer Haftsumme pro Geschäftsanteil.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6545
OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 U 1322/05 (https://dejure.org/2006,6545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Durchsetzungssperre" hinsichtlich einzelner, isolierter Ansprüche der Gesellschafter im Falle einer BGB-Gesellschaft beim Bau eines Mehrfamilienwohnhauses ; Rückübertragungsanspruch eines Gesellschafters

  • Judicialis

    BGB §§ 705 f.; ; BGB § 730; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 705 § 730
    Rückübertragung des Grundstücksmiteigentumsanteils eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft zur Fertigstellung eines Bauprojekts - Durchsetzungssperre nach § 730 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme einer GbR bei Bau eines Mehrfamilienhauses?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauerrichtung durch GbR: Förderungspflicht trotz Leistungsstörungen im Innenverhältnis (IBR 2007, 1029)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 161 (Ls.)
  • NZG 2007, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01

    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.07.2006 - 1 U 1322/05
    Zumindest ab dem Zeitpunkt des Auftretens von Finanzierungsproblemen, der wohl massiven Erhöhung der Baukosten für das geplante Projekt haben die Beklagte, der Kläger, der Vater des Klägers sowie die Schwester der Beklagten eine BGB-Gesellschaft (Innengesellschaft) mit dem Ziel der Fortsetzung, der Realisierung des Bauprojektes zumindest durch schlüssiges Verhalten gegründet und hierzu, zur Realisierung des sich in einer problematischen Lage befindlichen Vorhabens (Fertigstellung des Objektes), unterschiedliche Beiträge aufgrund der getroffenen Vereinbarung geleistet (vgl. zur Problematik "Innengesellschaft", "Vertragsschluss", "Förderungspflichten" u.a. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 668, MK-Ulmer, § 705, Rdnr. 25 ff., Palandt-Sprau, § 705, Rdnr. 10 ff., 33 ff. - jeweils m.w.z.N.).
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Rechtsprechung
   LG München I, 22.02.2007 - 13 T 19547/06   

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https://dejure.org/2007,30212
LG München I, 22.02.2007 - 13 T 19547/06 (https://dejure.org/2007,30212)
LG München I, Entscheidung vom 22.02.2007 - 13 T 19547/06 (https://dejure.org/2007,30212)
LG München I, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 13 T 19547/06 (https://dejure.org/2007,30212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 392
  • NZG 2007, 458 (Ls.)
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