Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.01.2010 - 8 W 282/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4815
OLG Stuttgart, 26.01.2010 - 8 W 282/09 (https://dejure.org/2010,4815)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2010 - 8 W 282/09 (https://dejure.org/2010,4815)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 8 W 282/09 (https://dejure.org/2010,4815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notarkosten: Gesonderte Gebühr für die Erstellung einer XML-Strukturdatei bei Handelsregisteranmeldung eines beurkundeten Verschmelzungsvertrages; umfassende Daten-Vorerfassung als Nebengeschäft

  • JurPC

    Erstellung einer XML-Datei gebührenfreies Nebengeschäft eines Notars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarkosten für die Erstellung einer Strukturdatei im Rahmen der Anmeldung eines Verschmelzungsvertrages zum Handelsregister

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 32; KostO § 147 Abs. 2; KostO § 147 Abs. 3
    Notarkosten für die Erstellung einer Strukturdatei im Rahmen der Anmeldung eines Verschmelzungsvertrages zum Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarkosten bei der Handelsregisteranmeldung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung, Beurkundung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar, Verschmelzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 476
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2010 - 8 W 282/09
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NotBZ 2009, 281 mit ablehnender Anmerkung von Thomas Diehn = MittBayNot 2009, 326 mit ablehnender Anmerkung von Markus Sikora), Celle (NotBZ 2009, 412 = JurBüro 2009, 649 mit zustimmender Anmerkung von Norbert Bund) und Düsseldorf (RNotZ 2009, 673 mit ablehnender Anmerkung von Andre Elsing) an, wonach die Erstellung einer XML-Datei ein Nebengeschäft im obengenannten Sinn ist und nicht als eigenständig zu vergütende Betreuungsleistung behandelt werden kann (anderer Ansicht außer den oben Genannten sind Otto JurBüro 2007, 120, 123; Tiedtke/Sikora MittBayNot 2006 393, 395).

    Dies spricht eher für die Annahme, dass sich aus der derzeitigen Fassung der KostO eine Grundlage für die hier fragliche Tätigkeit gerade nicht ergibt und insoweit eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll (OLG Düsseldorf a.a.O.; a.A. Diehn NotBZ 2009, 282 - Anm. zu OLG Hamm NotBZ 2009, 281; zu ders. Entscheidung Tiedke ZNotP 2009, 246).

  • BGH, 20.02.2013 - II ZB 27/12

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Erstellung einer XML-Datei im Rahmen einer

    Für die Übertragung von dem Notariat zu dem Registergericht ist es zunächst erforderlich, die für die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister notwendigen, in Papierform beurkundeten Erklärungen in ein elektronisches Dokument umzuwandeln (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652).

    Die Erstellung der XML-Datei und ihre Übermittlung an das Registergericht erleichtern lediglich durch die Möglichkeit einer automatischen Übernahme einer Vielzahl von Daten aus der Anmeldung die Arbeit der Registergerichte, vermeiden Fehler bei der manuellen Übertragung und beschleunigen das Eintragungsverfahren (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; Willer/Krafka, DNotZ 2006, 885, 886).

    Hieraus kann ebenso wenig auf eine Gebührenpflichtigkeit für diese Tätigkeiten geschlossen werden (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476, 477; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; aA Diehn, NotBZ 2009, 282) wie aus dem Umstand, dass der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 31. August 2012 (BR-Drucks. 517/12) einen eigenen Gebührentatbestand (Nr. 22114) für die Erzeugung von strukturierten Daten in Form der XML-Datei enthält (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653).

    Als Nebengeschäft im Sinne des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und dazu dient, das Hauptgeschäft vorzubereiten oder zu fördern (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - II ZB 18/10, ZIP 2012, 720 Rn. 34; OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134; OLG Frankfurt, NZG 2007, 919, 920).

    Die über die elektronische Übermittlung der für die Anmeldung zum Handelsregister notwendigen Dokumente hinausgehende Datenerfassung hat gegenüber dem Hauptgeschäft, namentlich der Registeranmeldung im Sinne des § 12 HGB als solcher, keine selbstständige Bedeutung, ist das minder wichtige Geschäft und dient dazu, den Vollzug des Hauptgeschäfts zu fördern (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 124; im Ergebnis auch Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 147 Rn. 23; Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2012, § 147 Rn. 29b; aA Diehn, NotBZ 2009, 282, 283; Sikora, MittBayNot 2009, 326, 327; Elsing, RNotZ 2009, 673, 674; Otto, JurBüro 2007, 120, 123).

    Dass der Notar zu der umfassenden Datenaufbereitung im XML-Format nicht verpflichtet ist, hindert die Einordnung als Nebengeschäft ebenso wenig (OLG Stuttgart, NZG 2010, 476, 477; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Celle, FGPrax 2009, 279; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134) wie der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, 3219; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; OLG Hamm, FGPrax 2009, 133, 134; aA Filzek, KostO, 4. Aufl., § 1a Rn. 18; Jeep/Wiedemann, NJW 2007, 2439, 2446; Tiedtke/Sikora, MittBayNot 2006, 393, 396).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 20 W 160/09

    Notarkosten: Keine Gebühr für Erzeugung einer XML-Strukturdatei

    Diese Auffassung entspricht der - soweit ersichtlich - derzeit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die auf Rechtsmittel gegen die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Münster ergangene Entscheidung des OLG Hamm FGPrax 2009, 133; OLG Stuttgart NZG 2010, 476; OLG Celle FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 652; vgl. weiter LG Braunschweig JurBüro 2010, 95; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 147 KostO Rz. 23).

    Dass der Notar nicht zur umfassenden Datenaufbereitung im XML-Format verpflichtet ist, hindert nicht die Einordnung als Nebengeschäft (vgl. OLG Stuttgart NZG 2010, 476 m. w. N.).

    Dies spricht eher für die Annahme, dass sich aus der hier maßgeblichen Fassung der Kostenordnung eine Grundlage für die fragliche Tätigkeit gerade nicht ergibt und insoweit eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll (vgl. auch OLG Stuttgart NZG 2010, 476 m. w. N.).

  • OLG Nürnberg, 19.11.2014 - 12 W 2217/14

    Elektronisches Handelsregister: Auslegung eines elektronisch übermittelten

    Die Erstellung der XML-Datei und ihre Übermittlung an das Registergericht erleichtern durch die Möglichkeit einer automatischen Übernahme einer Vielzahl von Daten aus der Anmeldung die Arbeit der Registergerichte, vermeiden Fehler bei der manuellen Übertragung und beschleunigen das Eintragungsverfahren (BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - II ZB 27/12, NJW-RR 2013, 632; OLG Stuttgart, NZG 2010, 476; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652, 653; Willer/Krafka, DNotZ 2006, 885, 886; vgl. Jeep/Wiedemann, NJW 2007, 2439, 2440).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen

    Der Auffassung des Senats haben sich -soweit ersichtlichbisher alle mit der Problematik befassten Obergerichte angeschlossen (OLG Celle FGPrax 2009, 279; OLG Düsseldorf RnotZ 2009, 672; OLG Stuttgart NZG 2010, 476; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 -20 W 160/09-, zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 16.05.2011 - 23 T 174/11

    Anspruch eines Notars auf Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer

    Die Kammer folgt insoweit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung wonach die Erstellung einer XML-Datei ein Nebengeschäft im Sinne der §§ 147 Abs. 3, 35 KostO darstellt (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 935; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 652; OLG Sruttgart, JurBüro 2010, 312; OLG Celle, JurBüro 2009, 649).
  • LG Erfurt, 08.02.2012 - 3 OH 32/11

    Anfallende Notargebühren für Organbeschlüsse und Registeranmeldung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellige Auffassung, dass die Erstellung einer XML-Strukturdatei ein gebührenfreies Nebengeschäft zur elektronischen Handelsregisteranmeldung ist (OLGR Hamm 2009, 362-363; OLG Stuttgart Justiz 2010, 205-206).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2009 - I-2 Wx 36/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10497
OLG Köln, 28.09.2009 - I-2 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,10497)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2009 - I-2 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,10497)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2009 - I-2 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,10497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 275
  • NZG 2010, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Braunschweig, 22.10.1999 - 8 T 906/99

    Anspruch auf Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister;

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Wenn jedoch derartige Personen Leistungsempfänger werden, führen die freiwilligen Einzahlungen auf die Segmentkonten dieser Leistungsanwärter nicht mehr bloß zum Erwerb einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 ff. BetrAVG im Sinne einer Absicherung von Arbeitnehmern, die sozial abhängige Arbeit leisten, sondern zu einer teilweisen Kapitalisierung von eigenem Betriebsvermögen der Unternehmer (insoweit auch LG Münster Rpfleger 2008, 426 [427]; weitergehend LG Braunschweig Rpfleger 2000, 116 [117: "unter Umgehung streuerrechtlicher Vorschriften"]); im Ergebnis auch LG Bielefeld Rpfleger 2001, 138).

    Soweit der angefochtene Beschluss hierauf im Anschluss an LG Braunschweig (Rpfleger 2000, 116) abstellt, so fußt diese Entscheidung auf eben derselben Überlegung wie oben dargestellt.

    Dass eine soziale Einrichtung nicht vorliegt, ist nach den Entscheidungsgründen des Beschlusses des LG Braunschweig (Rpfleger 2000, 116 [117]) lediglich Ausdruck der überwiegend wirtschaftlichen Betätigung des Vereins.

    Insoweit ist entscheidend, dass die Satzung lediglich eine Beschränkung für die absolute Zahl der partizipierenden Arbeitgeber vorsieht, nicht aber auch eine Beschränkung der Höhe der Beteiligung (ebenso LG Braunschweig Rpfleger 2000, 116 [117]).

  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 852/06

    Anforderung an die Eintragung eines Vereins; Beurteilung der Frage eines nicht

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Wenn jedoch derartige Personen Leistungsempfänger werden, führen die freiwilligen Einzahlungen auf die Segmentkonten dieser Leistungsanwärter nicht mehr bloß zum Erwerb einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 ff. BetrAVG im Sinne einer Absicherung von Arbeitnehmern, die sozial abhängige Arbeit leisten, sondern zu einer teilweisen Kapitalisierung von eigenem Betriebsvermögen der Unternehmer (insoweit auch LG Münster Rpfleger 2008, 426 [427]; weitergehend LG Braunschweig Rpfleger 2000, 116 [117: "unter Umgehung streuerrechtlicher Vorschriften"]); im Ergebnis auch LG Bielefeld Rpfleger 2001, 138).

    Hingegen vermag sich die Kammer nicht der Ansicht des LG Münster (Rpfleger 2008, 426 [427]) anzuschließen, welches die Möglichkeit der überwiegend wirtschaftlichen Betätigung als eher theoretische Möglichkeit abtut und das Indiz für die Nichtwirtschaftlichkeit in erster Linie aus dem Steuerrecht folgert.".

  • LG Bielefeld, 31.10.2000 - 25 T 24/00

    Anspruch eines als Unterstützungskasse gegründeten Vereins auf Eintragung ins

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Wenn jedoch derartige Personen Leistungsempfänger werden, führen die freiwilligen Einzahlungen auf die Segmentkonten dieser Leistungsanwärter nicht mehr bloß zum Erwerb einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 ff. BetrAVG im Sinne einer Absicherung von Arbeitnehmern, die sozial abhängige Arbeit leisten, sondern zu einer teilweisen Kapitalisierung von eigenem Betriebsvermögen der Unternehmer (insoweit auch LG Münster Rpfleger 2008, 426 [427]; weitergehend LG Braunschweig Rpfleger 2000, 116 [117: "unter Umgehung streuerrechtlicher Vorschriften"]); im Ergebnis auch LG Bielefeld Rpfleger 2001, 138).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Der Zweck des Betriebsrentengesetzes als eines Arbeitnehmerschutzgesetzes erfordert es insoweit, den weitgefassten Wortlaut der Bestimmung des § 17 Abs. 1 BetrAVG einschränkend dahin auszulegen, dass der Versorgungsberechtigte seine Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen erbracht haben muss (vgl. BGHZ 77, 94 ff.; 233 ff.; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 17 Rdn. 10; Förster/ Rühmann/Cisch, Betriebsrentengesetz, 11. Auflage 2007, § 17 Rdn. 5 ff.).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Dabei bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1981, 40; NJW 1989, 173 [174]; Rpfleger 1995, 163 [165]; Beschluss vom 13. August 1999, 2 Wx 29/99) das materielle Prüfungsrecht immer auf die vom materiellen Recht vorgegebene Aufgabenstellung.
  • OLG Köln, 15.08.1994 - 2 Wx 14/94

    Widerspruch gegen Eintragungen im Vereinsregister - Verein, Register,

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Dabei bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1981, 40; NJW 1989, 173 [174]; Rpfleger 1995, 163 [165]; Beschluss vom 13. August 1999, 2 Wx 29/99) das materielle Prüfungsrecht immer auf die vom materiellen Recht vorgegebene Aufgabenstellung.
  • OLG Köln, 21.12.2001 - 2 Wx 59/01

    Anfoderungen an Ladung zu einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig zu prüfen hat (vgl. z.B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLG, FGPrax 2000, 40), im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig zu prüfen hat (vgl. z.B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLG, FGPrax 2000, 40), im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88

    Möglichkeit einer Nachholung der Unterschrift unter einen Gerichtsbeschluss mit

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09
    Zwar hat die Rechtspflegerin den bei den Akten befindlichen Beschluss vom 7. Oktober 2008 (Bl. 126 d.GA.) nicht unterzeichnet, so dass Bedenken hinsichtlich der Existenz eines wirksamen Beschlusses bestehen könnten (vgl. Senat, NJW 1988, 2805 m.w.N.).
  • KG, 16.09.2016 - 22 W 65/14

    Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Unterstützungskasse der

    1) Nach § 60 BGB ist die Anmeldung eines Vereins immer dann zurückzuweisen, wenn den förmlichen und sachlichen Erfordernissen der §§ 56 bis 59 BGB nicht genügt ist oder wenn sonst gesetzliche Hinderungsgründe bestehen (OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2009, 2 Wx 36/09, FGPrax 2009, 275, juris Rn. 11).

    Die darin incidenter liegende Erklärung, dass der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, reicht aber für die Feststellung seiner Eintragungsfähigkeit nicht aus, weil in dieser Erklärung nur eine für das Registergericht unverbindliche Rechtsansicht des Beteiligten liegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2009, 2 Wx 36/09, FGPrax 2009, 275, juris Rn. 11).

    Denn das wäre nur der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb im Rahmen einer ideellen Zielsetzung eine untergeordnete Bedeutung hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. September 2009, 2 Wx 36/09, juris Rn.16).

  • OLG München, 28.05.2013 - 31 Wx 136/13

    Vereinsregister: Eintragungsfähigkeit einer Gruppenunterstützungskasse

    Soweit die Auffassung vertreten wird, die Einbeziehung von Arbeitgebern und arbeitgeberähnlichen Personen in den Kreis der Leistungsempfänger verleihe dem Unterstützungsverein den Charakter eines Kapitalanlagevereins (so OLG Köln FGPrax 2009, 275/276; LG Braunschweig Rpfleger 2000, 116/117), steht das in Widerspruch zur Wertung des Gesetzgebers, die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 b KStG i. V. m. § 1 KStDV zum Ausdruck kommt (ebenso LG Münster Rpfleger 2008, 426/427).
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