Rechtsprechung
BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 InsO, § 7 InsO, § 295 Abs 1 Nr 1 InsO, § 296 Abs 1 S 1 InsO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Nachweises des Bemühens um eine angemessene Erwerbstätigkeit bei einem beschäftigungslosen Schuldner im Insolvenzverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rewis.io
Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners
- ra.de
- rewis.io
Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1
Umfang des Nachweises des Bemühens um eine angemessene Erwerbstätigkeit bei einem beschäftigungslosen Schuldner im Insolvenzverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemühungen des Schuldners um angemessene Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 03.09.2008 - 1500 IN 3037/03
- LG München I, 15.10.2008 - 14 T 17356/08
- BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08
Papierfundstellen
- NZI 2010, 693
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08
In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass ein beschäftigungsloser Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5;… v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).Das Beschwerdegericht ist einzelfallbezogen davon ausgegangen, dass sich die beschäftigungslose Schuldnerin nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht hat und mithin der Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entkräftet wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, aaO;… v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, aaO).
- BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um …
Auszug aus BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08
In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass ein beschäftigungsloser Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (…BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).Das Beschwerdegericht ist einzelfallbezogen davon ausgegangen, dass sich die beschäftigungslose Schuldnerin nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht hat und mithin der Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entkräftet wurde (…vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, aaO; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, aaO).
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09
Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners
Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2). - BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der …
Dem Schuldner, der sich trotz mangelnden Erfolgs seiner selbständigen Tätigkeit nicht bemüht hat, eine nach seiner Qualifikation und den Verhältnissen des Arbeitsmarktes mögliche Beschäftigung zu erlangen, kann wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit keine Restschuldbefreiung gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kommt der Frage, welche näheren Anforderungen an die Bemühungen um eine abhängige Beschäftigung bei einem selbständig tätigen Schuldner zu stellen sind, keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010, aaO;… vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 17 f).
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 235/08
Vortrag zum Verschulden des Insolvenzschuldners durch den Gläubiger bei einem …
Gleiches gilt für die in § 295 Abs. 1 InsO geregelten Obliegenheiten des abhängig beschäftigten Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 126/10
Kriterien für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot hinsichtlich …
Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob die Aufnahme einer freien Mitarbeit den Anforderungen des § 295 InsO genügen kann, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2). - AG Köln, 15.01.2015 - 74 IK 5/10
Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene …
Hierbei ist es Sache des Schuldners, die von ihm geltend gemachten Maßnahmen zur Erlangung einer angemessenen Erwerbsmöglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht nachvollziehbar darzulegen und mit geeigneten Beweismitteln wie schriftlichen Bewerbungsgesuchen und hierauf bezogenen Antwortschreiben der Arbeitgeber nachzuweisen (BGH, Beschl. v. 27.04.2010, IX ZB 267/08, NZI 2010, 693). - LG Ulm, 20.08.2010 - 3 T 25/10
Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem selbstständigen Schuldner wegen …
Dazu ist in der Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass ein Schuldner in diesem Fall gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH vom 27.04.2010, IX ZB 267/08, WuM 2010, 384).