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   OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99, 1 W 56/99   

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OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99, 1 W 56/99 (https://dejure.org/2000,2970)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2000 - 1 W 53/99, 1 W 56/99 (https://dejure.org/2000,2970)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 1 W 53/99, 1 W 56/99 (https://dejure.org/2000,2970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucherinsolvenzverfahren; Regelinsolvenzverfahren; Beschwerde; Voraussetzung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Insolvenzantrag; Insolvenzeintritt; Geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    InsO § 7 I; ; InsO § 304 I; ; InsO § 312 II; ; GVG § 17 a II.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 34 Abs. 1 § 304
    Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 865
  • NZI 2000, 164
  • NZI 2001, 60
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZB 179/10

    Insolvenzrecht: Sofortige Beschwerde gegen die Überleitung des auf Eigenantrag

    Bei einem Verstoß gegen diese Bindung ist für den Schuldner, der an seiner Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren festhalten will, nach ganz überwiegender Ansicht auch das Rechtsmittel der Beschwerde eröffnet (OLG Celle, ZIP 2000, 802, 803; OLG Schleswig, NZI 2000, 164; LG Göttingen, aaO; noch offengelassen von BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 16; HK-InsO/Landfermann, aaO Rn. 14; FK-InsO/Kothe/Busch, aaO; HK-InsO/Kirchhof, aaO, § 34 Rn. 8; HmbKomm-InsO/Streck, aaO Rn. 10; Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO Rn. 56; Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 304 Rn. 4; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 34 Rn. 51; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, aaO Rn. 8; Mohrbutter/Ringstmeier/Pape/Sietz, aaO Rn. 22; aA MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO, § 34 Rn. 67).
  • OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 41/00

    Ablehnung eines Verbraucherinsolvenzantrags wegen bereits erfolgter Ablehnung

    Daher liegt es nahe, insoweit auf die Regelung des § 34 Abs. 1 InsO zurückzugreifen (OLG Schleswig NJW-RR 2000, 865 f.).

    Die danach erforderliche Divergenz ist im Hinblick auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 1. Februar 2000 (Geschäftsnummer 1 W 56/99) gegeben.

    Diese Frage hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (NJW-RR 2000, 865 f.) - anders als das Landgericht Halle in der angefochtenen Entscheidung - verneint.

  • OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 64/00

    Maßgebliche Verhältnisse für Anordnungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

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  • OLG Köln, 11.09.2000 - 2 W 244/99

    Rechtsmittel bei Streit über die Behandlung des Verfahrens als Regel- oder

    Da durch diesen Beschluß der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens abgelehnt worden war, war gegen ihn gemäß § 34 Abs. 1 InsO für den Schuldner die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. auch OLG Schleswig, NZI 2000, 164, das in einem solchen Fall eine sofortige Beschwerde "gemäß § 34 Abs. 1 InsO analog" für gegeben ansieht).

    Nach einer dritten Ansicht ist der Antrag in einem solchen Fall - nach Anhörung des Schuldners - als unzulässig zurückzuweisen, sofern nicht der Schuldner seinen Antrag durch Wahl der zutreffenden Verfahrensart umstellt (vgl. OLG Schleswig, NZI 2000, 164; AG Köln, NZI 1999, 241 [242]; Vallender/Fuchs/Rey, NZI 1999, 218 [219]; Wenzel in Kübler/Prütting, InsO, Stand: Februar 2000; § 304, Rdn. 2 d).

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Die vorgenannten Zitatstellen, bei denen die Auffassung überwiegt, dass es auf die Verhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommt (so jetzt auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 53/99 und 1 W 56/99; ebenso AG Köln, DZWIR 2000, 80; Bork, ZIP 1999, 301, 303; Vallender, ZIP 1999, 125, 129; Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, § 304 Rn. 4) beschäftigen sich aber nur mit der Frage, welchem Verfahren der Schuldner zuzuordnen ist, wenn er eine vorhergehende gewerbliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung endgültig aufgegeben hat.
  • OLG Oldenburg, 06.06.2001 - 2 W 56/01

    Zulassung zum Verbraucherinsolvenzverfahren; Maßgeblichkeit der Verhältnisse im

    Die auf die Wahl einer unzutreffenden Verfahrensart gestützte Ablehnung eines Insolvenzantrags kann der Schuldner nach § 34 Abs. 1 InsO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (OLG Schleswig NZI 2000, 164; OLG Naumburg, NZI 2000, 603, 604; OLG Köln InVO 2000, 381; OLG Rostock NZI 2001, 213; Landfermann in HK-InsO 2. Aufl. § 304 Rdn. 6).

    Der Senat folgt der - soweit ersichtlich - zu dieser Rechtsfrage bisher einhellig vertretenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt NZI 2000, 219; OLG Schleswig NZI 2000, 164; OLG Celle InVo 2000, 234, 236; OLG Jena InVO 2000, 378; OLG Naumburg NZI 2000, 603; OLG Köln InVO 2000, 381; OLG Rostock NZI 2001, 213; jeweils auch m.w.N. zur Gegenauffassung).

  • OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des

    Ebenso hat etwa die Entscheidung des ... - ... Oberlandesgerichts vom 1. Februar 2000 (1 W 53/99, ZInsO 2000, 155) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO angenommen.
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

    Sie entspricht vielmehr einer in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, daß auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist (vgl. hierzu allgemein: OLG Celle, ZIP 2000, 802 = NZI 2000, 229; OLG Frankfurt, NZI 2000, 219 = ZInsO 2000, 296; OLG Schleswig, NZI 2000, 164 = ZInsO 2000, 155; LG Dessau, ZIP 2000, 1502; LG Frankfurt, ZIP 2000, 1067 = ZInsO 2000, 290; AG Frankfurt, InVo 1999, 313; AG Köln, NZI 1999, 241 = DZWIR 2000, 80; AG Mönchengladbach, ZInsO 1999, 724 LS).
  • OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00

    Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw.

    Zwar liegen Entscheidungen zu der Frage vor, auf welchen Zeitpunkt es bezüglich der Verhältnisse des Schuldners ankommt, wenn dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung eine frühere Tätigkeit aufgegeben hat, die die Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens erfordert hätte (s. dazu OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig, ZInsO 2000, 155).
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

    Zwar hat das Landgericht offensichtlich nicht gesehen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzantrags des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren analog § 34 Abs. 1 InsO für zulässig gehalten wird, wenn das Insolvenzgericht gesetzwidrige Anforderungen an den Insolvenzantrag des Schuldners gestellt und etwa das Angebot einer Mindestquote durch den Schuldner oder bestimmte, im Gesetz nicht geregelte Anforderungen an die Bescheinigung des Scheiterns der Verhandlungen über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gestellt hat (hierzu Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00, OLGR 2000, 180 = ZIP 2000, 802 m. w. H.; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 155; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170 ).
  • LG Göttingen, 30.01.2002 - 10 T 7/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Überführung des

  • OLG Köln, 22.11.2000 - 2 W 149/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Unterhalt aus

  • OLG Rostock, 13.02.2001 - 1 W 16/00

    Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers eines

  • OLG Köln, 06.12.2000 - 2 W 229/00
  • AG Göttingen, 23.05.2000 - 74 IN 228/99

    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens;

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