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   AG Duisburg, 20.09.1999 - 60 IN 172/99   

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https://dejure.org/1999,16536
AG Duisburg, 20.09.1999 - 60 IN 172/99 (https://dejure.org/1999,16536)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20.09.1999 - 60 IN 172/99 (https://dejure.org/1999,16536)
AG Duisburg, Entscheidung vom 20. September 1999 - 60 IN 172/99 (https://dejure.org/1999,16536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsuchung fremder Räumlichkeiten zur Ermittlung und Wegnahme von geschäftlichen Unterlagen als zulässige Maßnahme der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

    Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (AG Gelsenkirchen ZIP 1997, 2092; AG Duisburg NZI 2000, 38; LG Mainz NZI 2001, 384; AG Korbach ZInsO 2005, 1060, 1061 ; dagegen wohl nur LG Göttingen ZInsO 2005, 1280, 1281) sowie in der Literatur (Frind EWiR 2008, 351, 352; Graf-Schlicker/Voß, InsO § 21 Rn. 30; Hess, Insolvenzrecht § 21 Rn. 106; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 20 Rn. 23; Irmen/Werres NZI 2001, 579, 583 f; Pape; in Kübler/Prütting/Borg, InsO; HambKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl. § 21 Rn. 13; § 21 Rn. 44; MünchKomm-InsO/Haarmeyer, 2. Aufl. § 22 Rn. 180; Thiemann DZWiR 2008, 251, 252; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 21 Rn. 10; Vallender EWiR 1997, 1097 f) dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Verdunkelungshandlungen des Dritten im Zusammenwirken mit dem Schuldner vorliegen, Durchsuchungen (und andere Zwangsmaßnahmen, vgl. AG München ZVI 2007, 22, 23 zur Anordnung einer Kontensperre) gegen am Verfahren nicht beteiligte Dritte für zulässig erachtet werden, wird dies vor allem mit den Bedürfnissen der Praxis begründet.
  • AG Korbach, 26.07.2005 - 10 IN 96/04

    Erforderlichkeit der Durchsuchung der Geschäftsräume und Beschlagnahme der

    In einem solchen Fall ist auch die Durchsuchung bei Dritten zulässig (vgl. AG Duisburg ZInsO 1999, 720, 721 [AG Duisburg 20.09.1999 - 60 IN 172/99] ; AG Gelsenkirchen ZIP 1997, 2092).
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