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   BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00   

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BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00 (https://dejure.org/2001,1784)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.2001 - 4Z BR 23/00 (https://dejure.org/2001,1784)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 2001 - 4Z BR 23/00 (https://dejure.org/2001,1784)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 848
  • ZIP 2001, 970
  • NZI 2001, 24
  • NZI 2001, 367
  • NZI 2001, 6
  • NZS 2001, 535
  • BB 2001, 1117
  • Rpfleger 2001, 446
  • BayObLGZ 2001, 85
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    cc) Die Gesetzesmaterialien zu § 52 SGB I (BTDrs. 7/868 S. 32) und zu §§ 96, 114 InsO (BTDrs. 12/7302 S. 165 Nr. 60 und 12/2443 S. 150/151 zu § 132 E) beantworten die Frage nicht, ob eine Verrechnungslage nach § 52 SGB I der Aufrechnungslage nach § 114 Abs. 2 InsO gleichgestellt werden soll.

    Die Regelung des § 52 SGB I wird dadurch nicht bedeutungslos; die vom Gesetzgeber bei Einführung dieser Bestimmung angestrebten Ziele der engen Zusammenarbeit aller Sozialleistungsträger und der Verwaltungsvereinfachung (BTDrs. 7/868 S. 32) können außerhalb eines, Insolvenzverfahrens in einer Vielzahl von Fällen, in denen die Unpfändbarkeitsgrenze der §§ 850 c ff. ZPO übersteigende Leistungen mit Schulden aus anderen sozialrechtlichen Sachverhalten zusammentreffen, weiterhin zur Geltung gelangen.

  • OLG Köln, 28.08.2000 - 2 W 37/00

    Insolvenzverfahren - Ersetzung der Zustimmung eines Finanzamts zum

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    ee) Versuche der Finanzverwaltung, unter Berufung auf Bestimmungen des Steuerrechts (§§ 222, 227 AO) den Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis im Rahmen einer Zustimmungsentscheidung nach § 309 Abs. 1 InsO gegenüber den Ansprüchen der Gläubiger anderer, privatrechtlicher Forderungen eine bevorzugte Stellung zu verschaffen, hatten in der insolvenzgerichtlichen Rechtsprechung bisher keinen Erfolg (siehe OLG Köln ZIP 2000, 2263 = NZI 2000, 596).

    Entscheidung und Begründung fanden in der Kommentarliteratur Zustimmung (Schmerbach EWiR 2001, 173).

  • AG Hamburg, 25.02.2000 - 68d IK 36/99
    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    In der veröffentlichten insolvenzrechtlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte hat, soweit ersichtlich, bisher nur das Amtsgericht Hamburg in seinem Beschluß vom 25.2.2000 (NZI 2000, 283/284) die Frage, ob eine Verrechnungsbefugnis nach § 52 SGB I einer Aufrechnungsbefugnis nach § 114 Abs. 2 InsO gleichzustellen sei, angesprochen; es hat sie, da für das dortige Verfahren nicht entscheidungserheblich, letztlich offen gelassen mit dem Hinweis, daß es dazu neige, die Frage zu verneinen, da die Insolvenzordnung die Gegenseitigkeit von Haupt- und Gegenforderung voraussetze.
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    ff) In der Rechtsprechung der Sozialgerichte (Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.7.1990 BSGE 67, 143; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31.3.1992, L 18 An 231/91, zitiert in Hess InsO § 96 Rn. 43) ist - noch unter Geltung der Konkursordnung - die Ansicht vertreten worden, "kraft der spezialgesetzlichen Regelung des § 52 SGB I" stehe die Verrechnung auch im Konkurs der Aufrechnung gleich (BSGE aaO S. 153).
  • LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltansprüche - Masseverbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    gg) Unter Berufung auf die in § 1 InsO erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm ZInsO 2000, 113; LAG Köln ZInsO 2000, 237; zitiert in Kirchhof ZInsO 2001, 1) eine Tendenz anzutreffen, durch einschränkende Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO die auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnansprüche auf bloße Insolvenzforderungen herabzustufen, eine Auslegung, die im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung (Beilage zu ZInsO-Heft 1/2001) mit dem Vorschlag, § 55 InsO einen 3. Absatz anzufügen, Zustimmung gefunden hat.
  • LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99

    Insolvenz - Entgeltsansprüche

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    gg) Unter Berufung auf die in § 1 InsO erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm ZInsO 2000, 113; LAG Köln ZInsO 2000, 237; zitiert in Kirchhof ZInsO 2001, 1) eine Tendenz anzutreffen, durch einschränkende Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO die auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnansprüche auf bloße Insolvenzforderungen herabzustufen, eine Auslegung, die im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung (Beilage zu ZInsO-Heft 1/2001) mit dem Vorschlag, § 55 InsO einen 3. Absatz anzufügen, Zustimmung gefunden hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1992 - L 18 An 231/91

    Zur Verrechnung im Konkurs

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    ff) In der Rechtsprechung der Sozialgerichte (Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.7.1990 BSGE 67, 143; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31.3.1992, L 18 An 231/91, zitiert in Hess InsO § 96 Rn. 43) ist - noch unter Geltung der Konkursordnung - die Ansicht vertreten worden, "kraft der spezialgesetzlichen Regelung des § 52 SGB I" stehe die Verrechnung auch im Konkurs der Aufrechnung gleich (BSGE aaO S. 153).
  • LG Bonn, 24.01.2000 - 2 T 44/99

    Gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    In der zitierten Entscheidung bestätigt das Oberlandesgericht Köln die Entscheidung der Vorinstanz (LG Bonn ZInsO 2000, 341).
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00
    Die Beschwerdeführerin hat glaubhaft gemacht, daß sie durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung und damit unverschuldet (BGH NJW 1993, 3206) die mit der Zustellung vom 22.11.2000 in Gang gesetzte 2-Wochen-Frist (§ 4 InsO, § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO) versäumt hat.
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.

    Wie zum geltenden Konkursrecht kann man hier die Auffassung vertreten, daß der Gedanke der Einheit der Sozialleistungsträger, der § 52 SGB I zugrunde liegt, dem Aufrechnungsverbot des § 108 Nr. 2 des Entwurfs vorgeht." Daraus ergibt sich zwar - wie den Vertretern der Gegenauffassung (BayObLG NZI 2001, 367, 368; Windel KTS 2004, 563, 564) zugestanden werden muss - nicht der gesetzgeberische Wille, die Frage in einem bestimmten Sinne zu entscheiden.

    Allerdings sind die Privilegien der öffentlichen Hand, die in der Konkursordnung noch Gültigkeit hatten, in der Insolvenzordnung weitgehend abgeschafft, zumindest stark eingeschränkt worden (darauf verweisen BayObLG NZI 2001, 367, 368; LG Göttingen NZI 2001, 267; vgl. jetzt aber § 28e Abs. 1 SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drucks. 16/6540).

    Soweit die Ansicht vertreten worden ist, es wäre Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, die Fortgeltung dieser Befugnis in der Insolvenz des Leistungsberechtigten anzuordnen (BayObLG NZI 2001, 367 f), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Damit wird zugleich das Argument widerlegt, nach Einleitung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens hätten die eine bevorzugte Befriedigung einschränkenden Bestimmungen der Insolvenzordnung spezialgesetzlichen Vorrang (so jedoch BayObLG NZI 2001, 367, 368; Häsemeyer aaO).

    Sie verfolgt auch nicht das Ziel, "den Erhalt von Aufrechnungslagen im Insolvenzverfahren auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken" (so G. Pape EWiR 2001, 593, 594).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Die vom LSG für seine gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) angeführte Begründung, das Gesetz beschränke sich in § 114 Abs. 2 InsO auf die Verwendung des in §§ 387, 389 BGB definierten Begriffs "aufrechnen", es verwende an anderer Stelle den Begriff "Verrechnung", ohne diese der Aufrechnung gleichzustellen, und eine Einbeziehung der Verrechnung nach § 52 SGB I widerspreche den Zielen der InsO, insbesondere einer Gleichbehandlung der Gläubiger (BayObLG Beschluss vom 10. April 2001 - 4 Z BR 23/00 - NZS 2001, 535 und zustimmende Anm von Pape in EWiR 2001, 593 sowie Mohrbutter in DZWIR 2001, 328; ebenso OLG Karlsruhe Beschluss vom 31. August 2001 - 9 W 64/01 - NZI 2001, 662; SG Münster Urteil vom 17. Dezember 2001 - S 16 RJ 8/01 - EWiR 2002, 357; Mrozynski, Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I, Komm 3. Auflage 2003, § 52 RdNr 10 mwN; ähnlich LG Göttingen Beschluss vom 16. Januar 2001 - 10 T 166/00 - DZWIR 2001, 305 mit kritischer Anm von Günther), vermag nicht zu überzeugen.

    Mit Rücksicht darauf, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung im Fall des § 52 SGB I weder die Ermächtigung zur Verrechnung noch die Verrechnungserklärung selbst als schädlicher Forderungserwerb nach § 55 KO zu behandeln war, spricht die Hervorhebung dieser Bestimmung im Übrigen dafür, dass es auch insoweit bei der gegebenen Rechtslage bleiben sollte, eine ausdrückliche Regelung aber nicht für notwendig erachtet wurde (aA BayObLG aaO, NZS 2001, 535, 537; Peitsch, aaO, S 117; Mrozynski, aaO, § 52 RdNr 10).

  • LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung im Insolvenzverfahren; Verrechnung von

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht gehe in seinem Beschluss vom 10. April 2001 - 4 ZBR 23/00 - davon aus, dass das gesetzgeberische Ziel der Gläubigergleichbehandlung (§ 1 InsO) bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Vorrang vor dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und engen Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger (§ 52 SGB I) habe.

    Wie das Sozialgericht in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 10. April 2001 - 4 ZBR 23/00 -, ZiP 2001, S. 970 ff.) dargelegt hat, hat der Gesetzgeber, um den in § 1 InsO gesetzten Zielen des Insolvenzverfahrens - nämlich der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger und der Befreiung des redlichen Schuldners von seinen restlichen Verbindlichkeiten - zum Erfolg zu verhelfen, die Privilegierungen, die die Konkursordnung bis Ende 1998 bestimmten Gläubigern, insbesondere der öffentlichen Hand, z.B. in § 61 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KO eingeräumt hatte, weitgehend abgeschafft, zumindest aber stark eingeschränkt.

  • OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06

    Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen

    1a Z 34/69">BayObLGZ 1970, 105, 110; BayObLGZ 2001, 85 zitiert nach juris; Edenhofer in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 2353 BGB Rdn. 12).

    1a Z 34/69">BayObLGZ 1970, 105, 110; BayObLGZ 2001, 85 zitiert nach juris; Edenhofer in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 2353 BGB Rdn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01

    Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

    Eine Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nach § 309 InsO scheitert nicht an der wirtschaftlichen Schlechterstellung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, weil eine Aufrechnungslage gem. § 114 Abs. 2 InsO bei § 52 SGB I nicht gegeben ist und eine entsprechende Anwendung dem gesetzgeberischen Willen widersprechen würde (Anschluss an das Bayerische Oberste Landesgericht - BayOblgZ 2001, 85).

    Die Rechtsfrage ist bereits obergerichtlich geklärt durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOblgZ 2001, 85 ff), auf die beide Vorinstanzen ihre Entscheidung gestützt haben.

  • LG Würzburg, 27.06.2007 - 42 S 740/06

    Schadensersatz wegen des erfolgten Einbehalts von Einkünften und Weitergabe an

    Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, da die in der Insolvenzordnung vorgesehenen Tatbestände, die außerhalb der Verteilung nach §§ 187 ff. InsO eine die Masse ( § 35 InsO ) schmälernde privilegierte Befriedigung bestimmter Gläubiger zulassen, Ausnahmecharakter haben (Beschluss des BayObLG vom 10.04.2001 Az. 4 Z BR 23/00).

    Mit diesem Begehren hätte der Treuhänder angesichts der Argumentation des Bayerisches Obersten Landesgerichtes (Beschluss des BayObLG vom 10.04.2001, Az. 4 Z BR 23/00) auch gerichtlich durchdringen können.

  • SG Münster, 17.12.2001 - S 16 RJ 8/01
    Dies habe das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschl. v. 10.4.2001 -- 4Z BR 23/00, ZIP 2001, 970, dazu EWiR 2001, 593 (Pape) -- festgestellt.

    Dabei schließt sich die Kammer der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (BayObLG, Beschl. v. 10.4.2001 -- 4Z BR 23/00, ZIP 2001, 970; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.8.2001 -- 9 W 64/01, Juris; und LG Göttingen, Beschl. v. 16.1.2001 -- 10 T 166/99, Juris) zur Unzulässigkeit der Verrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens aus folgenden Erwägungen an: Nach § 1 InsO dient das Insolvenzverfahren der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - L 24 KR 35/04

    Zulässigkeit der Verrechnung mit einer Beitragsforderung während des

    Lediglich ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (NZS 2001, 535, 537), also keines Obersten Bundesgerichts, steht der ständigen Rechtsprechung des BSG entgegen, es begründet dies allerdings aus rein insolvenz- bzw. zivilrechtlicher Sicht, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass die zivilrechtlichen Begriffe der Aufrechnung bzw. Verrechnung vor dem Hintergrund der traditionellen Organisation der sozialrechtlichen Leistungsträger als Selbstverwaltungskörperschaften zu sehen ist, ihr Handeln allerdings als Ausführung der "Sozialversicherung" nach §§ 2 und 12 SGB I auf verschiedene Leistungsträger (der Sozialversicherung) verteilt ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - L 4 (3) RJ 169/00

    Rentenversicherung

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Zivilgerichtsbarkeit teilweise anders entschieden worden ist (vgl. z.B. Bay OLG München, Urteil vom 10.04.2001, 4 Z BR 23/00; LG Göttingen, Urteil vom 16.01.2000, 10 T 166/99) wurde die Revision zugelassen.
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