Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 03.05.2001

Rechtsprechung
   LG Duisburg, 02.05.2001 - 7 T 78/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5145
LG Duisburg, 02.05.2001 - 7 T 78/01 (https://dejure.org/2001,5145)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02.05.2001 - 7 T 78/01 (https://dejure.org/2001,5145)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 7 T 78/01 (https://dejure.org/2001,5145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners durch das Insolvenzgericht; Erzwingung der Erfüllung der Auflage in einem Insolvenzverfahren mit der Anordnung von Haft

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 20 § 22 Abs. 3 § 97 § 98
    Auflagen des Insolvenzgerichts zur Konkretisierung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Haftanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1065
  • NZI 2001, 384
 
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 03.05.2001 - 8 T 395/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14710
LG Mainz, 03.05.2001 - 8 T 395/99 (https://dejure.org/2001,14710)
LG Mainz, Entscheidung vom 03.05.2001 - 8 T 395/99 (https://dejure.org/2001,14710)
LG Mainz, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 8 T 395/99 (https://dejure.org/2001,14710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen i.S.d. § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Voraussetzungen für die Anerkennung von Durchsuchungen in Räumen Dritter als zulässige Sicherungsmaßnahme gem. § 21 Abs. 2 InsO; Zulässigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Durchsuchung von Räumen dritter Personen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Verfahrensgang

  • AG Alzey - I N 55/99
  • LG Mainz, 03.05.2001 - 8 T 395/99

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 384
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

    Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (AG Gelsenkirchen ZIP 1997, 2092; AG Duisburg NZI 2000, 38; LG Mainz NZI 2001, 384; AG Korbach ZInsO 2005, 1060, 1061 ; dagegen wohl nur LG Göttingen ZInsO 2005, 1280, 1281) sowie in der Literatur (Frind EWiR 2008, 351, 352; Graf-Schlicker/Voß, InsO § 21 Rn. 30; Hess, Insolvenzrecht § 21 Rn. 106; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 20 Rn. 23; Irmen/Werres NZI 2001, 579, 583 f; Pape; in Kübler/Prütting/Borg, InsO; HambKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl. § 21 Rn. 13; § 21 Rn. 44; MünchKomm-InsO/Haarmeyer, 2. Aufl. § 22 Rn. 180; Thiemann DZWiR 2008, 251, 252; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 21 Rn. 10; Vallender EWiR 1997, 1097 f) dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Verdunkelungshandlungen des Dritten im Zusammenwirken mit dem Schuldner vorliegen, Durchsuchungen (und andere Zwangsmaßnahmen, vgl. AG München ZVI 2007, 22, 23 zur Anordnung einer Kontensperre) gegen am Verfahren nicht beteiligte Dritte für zulässig erachtet werden, wird dies vor allem mit den Bedürfnissen der Praxis begründet.
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