Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1060
BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99 (https://dejure.org/2000,1060)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - IX ZR 227/99 (https://dejure.org/2000,1060)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99 (https://dejure.org/2000,1060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    KO §§ 17, 26

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezugsverpflichtung - Geldleistung - Tilgung - Konkursverwalter - Erfüllung - Zurückverlangen - Fälligkeit - Abzinsung - Vertragsbeendigung - Schadensersatz - Verrechnung

  • Judicialis

    KO § 17; ; KO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO §§ 17, 26
    Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde Bezugsverpflichtung im Konkurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1136
  • ZIP 2001, 31
  • MDR 2001, 411
  • NZI 2001, 30
  • NZI 2001, 85
  • WM 2001, 96
  • BB 2001, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Wer sein zur Verfügung gestelltes Kapital vorzeitig zurückerhält, verbucht dadurch einen Zinsgewinn, der durch Abzinsung ausgeglichen werden muß (vgl. BGHZ 67, 312, 319; 82, 121, 132; 95, 39, 55 f; 117, 70, 80; BGH, Urt. v. 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, NJW 1995, 1541, 1543).

    Dieses wird den Parteien Gelegenheit geben müssen, sich zur Frage der Abzinsung des Rückgewähranspruchs zu äußern, und hat den sachgerechten Abzinsungssatz gemäß den Umständen des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BGHZ 95, 39, 56).

  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Das auf diese Weise erzielte Ergebnis berücksichtigt sowohl die Interessen der Gläubigergesamtheit als auch die berechtigten Belange des durch die Konkurseröffnung geschädigten Vertragspartners angemessen und entspricht damit dem Verständnis von Normzweck und Wirkung des § 17 KO in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 236; 116, 156; 129, 336; 135, 25).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 313/93

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vom Leasingnehmer veranlaßter fristloser

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Wer sein zur Verfügung gestelltes Kapital vorzeitig zurückerhält, verbucht dadurch einen Zinsgewinn, der durch Abzinsung ausgeglichen werden muß (vgl. BGHZ 67, 312, 319; 82, 121, 132; 95, 39, 55 f; 117, 70, 80; BGH, Urt. v. 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, NJW 1995, 1541, 1543).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Daher ist von der Gültigkeit der am 7. Juni 1993 getroffenen Vereinbarung auszugehen (vgl. BGHZ 53, 304, 308 f; BGH, Urt. v. 8. April 1992 - VIII ZR 94/91, NJW 1992, 2145).
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Das auf diese Weise erzielte Ergebnis berücksichtigt sowohl die Interessen der Gläubigergesamtheit als auch die berechtigten Belange des durch die Konkurseröffnung geschädigten Vertragspartners angemessen und entspricht damit dem Verständnis von Normzweck und Wirkung des § 17 KO in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 236; 116, 156; 129, 336; 135, 25).
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Wer sein zur Verfügung gestelltes Kapital vorzeitig zurückerhält, verbucht dadurch einen Zinsgewinn, der durch Abzinsung ausgeglichen werden muß (vgl. BGHZ 67, 312, 319; 82, 121, 132; 95, 39, 55 f; 117, 70, 80; BGH, Urt. v. 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, NJW 1995, 1541, 1543).
  • LG Berlin, 31.01.1990 - 99 O 206/89
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    c) Kündigt der Getränkelieferant den Bezugsvertrag zu Recht vorzeitig, so kann er, wenn er mit dem Gastwirt eine Vereinbarung wie im Streitfall getroffen hat, Rückzahlung des Geldbetrages verlangen, der nicht durch den Kauf von Getränken abgegolten wurde (Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht 9. Aufl. Rdnr. 180; LG Berlin NJW-RR 1990, 820; LG Tübingen NJW-RR 1992, 112, 113).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Wer sein zur Verfügung gestelltes Kapital vorzeitig zurückerhält, verbucht dadurch einen Zinsgewinn, der durch Abzinsung ausgeglichen werden muß (vgl. BGHZ 67, 312, 319; 82, 121, 132; 95, 39, 55 f; 117, 70, 80; BGH, Urt. v. 8. März 1995 - VIII ZR 313/93, NJW 1995, 1541, 1543).
  • BGH, 08.04.1992 - VIII ZR 94/91

    Aufrechterhaltung eines sittenwidrigen Getränkelieferungsvertrages

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Daher ist von der Gültigkeit der am 7. Juni 1993 getroffenen Vereinbarung auszugehen (vgl. BGHZ 53, 304, 308 f; BGH, Urt. v. 8. April 1992 - VIII ZR 94/91, NJW 1992, 2145).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99
    Die gegenseitigen Ansprüche, die sich daraus ergeben, daß die Durchführung des Vertrages endet, sind in einem solchen Fall miteinander zu verrechnen, so daß nur derjenigen Seite ein Restanspruch zusteht, zu deren Gunsten ein Überschuß verbleibt (vgl. BGHZ 68, 379, 381 f.).
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • LG Tübingen, 04.09.1991 - 6 S 167/91
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Das auf diese Weise erzielte Ergebnis berücksichtigt sowohl die Interessen der Gläubigergesamtheit als auch die berechtigten Belange des durch die Konkurseröffnung geschädigten Vertragspartners angemessen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99, NJW 2001, 1136, 1138).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 218/11

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers: Anspruch des

    Einen Rückzahlungsanspruch wegen Wegfalls des Interesses des Verwalters an der Durchführung des beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrages hat der Senat lediglich im Sonderfall der beiderseits teilbaren Leistungen der Vertragsparteien erwogen, um dem Verwalter die Erfüllungsablehnung auch des insolvenzrechtlich grundsätzlich selbständig zu behandelnden vollständig erfüllten Vertragsteils zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO S. 96 f; vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99, NZI 2001, 85 ff zur Rechtslage nach der KO; MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl., § 95 Rn. 14; MünchKomm-InsO/Kreft, aaO, § 103 Rn. 34 mit Fn. 105; Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 17 Rn. 82; zweifelnd Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl., § 103 Rn. 186).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist der Anspruch des Verwalters auf Rückzahlung der Kaufpreisanzahlung jedoch mit dem Anspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages aus § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO zu verrechnen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - VII ZR 85/76, BGHZ 68, 379, 382; vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99, NZI 2001, 85, 86; MünchKomm-InsO/Kreft, aaO, § 103 Rn. 35; Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 17 Rn. 81; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 36 Rn. 21; Häsemeyer, aaO, Rn. 20.25; G. Fischer, NZI 2001, 281, 283; Huber, NZI 2004, 57, 62; Tintelnot, KTS 2004, 339, 344; Piegsa, RNotZ 2010, 433, 439; aA MünchKomm-InsO/Ganter, aaO, § 47 Rn. 72).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Ein solcher Rückzahlungsanspruch kann allenfalls entstehen, wenn das Interesse des Verwalters an der noch ausstehenden Leistung des Vertragspartners entfällt (vgl. BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99, WM 2001, 96; MünchKomm-InsO/Kreft, § 103 Rn. 34, § 105 Rn. 26; Jaeger/Henckel, aaO § 17 Rn. 80 ff; Marotzke, Gegenseitige Verträge im neuen Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 9.14 f, 9.85 ff m.w.N.).
  • KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in

    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).
  • OLG Dresden, 07.10.2004 - 13 U 596/04
    Die Voraussetzungen eines derartigen Interessenwegfalls, wie sie etwa bei Wahl der Nichterfüllung eines beidseitig nicht voll erfüllten Bierlieferungsvertrages mit sukzessive abzuschreibender geldlicher Zuwendung bestehen können (BGH ZIP 2001, 31 [BGH 26.10.2000 - IX ZR 227/99]),hat der Kläger nicht dargetan, sie sind auch sonst nicht ersichtlich.

    Ist dies der Vertragsgegner des Schuldners, hat er wegen des Überschusses lediglich eine Insolvenzforderung, umgekehrt vermindert sich die Forderung des Verwalters um den Schadensersatzanspruch des Insolvenzgläubigers (BGH ZIP 2001, 31 [BGH 26.10.2000 - IX ZR 227/99]).

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 319/00

    Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

    Ein Schaden ist nicht dargetan, weil die Klägerin die für den rechtlich gebotenen Gesamtvermögensvergleich notwendigen Tatsachen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 227/99, WM 2001, 96, 98 m.w.N.) nicht vorgetragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Aachen, 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99 d   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7093
ArbG Aachen, 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99 d (https://dejure.org/1999,7093)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99 d (https://dejure.org/1999,7093)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 20. September 1999 - 5 Ca 3683/99 d (https://dejure.org/1999,7093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Arbeitsentgelt für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachte Arbeitsleistungen; Konkurrenzverhältnis von § 108 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 55 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Folgen des Übergehens von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt auf die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1982
  • NZI 1999, 510
  • NZI 2001, 85
  • NZA-RR 2000, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99

    Insolvenz - Entgeltsansprüche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltansprüche - Masseverbindlichkeiten

    Andererseits ist dem aber schon mit durchaus gewichtigen Argumenten entgegengetreten worden (am deutlichsten von Bork, aaO.; ebenso auch ArbG Aachen, Urteil vom 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99 - in ZInsO 1999, 721 = ZIP 1999, 1982 = NZI 1999, 510), denen sich auch die erkennende Kammer nicht ohne weiteres zu verschließen vermag:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 4 Sa 748/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21046
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 4 Sa 748/99 (https://dejure.org/2000,21046)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2000 - 4 Sa 748/99 (https://dejure.org/2000,21046)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 4 Sa 748/99 (https://dejure.org/2000,21046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung durch den ehemaligen Arbeitgeber nach Betriebsübergang; Vorliegen einer Betriebsstilllegung; Anwendbarkeit der Vorschriften zum Betriebsübergang auf Betriebe des Beitrittsgebiets

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsnachfolge im Gesamtvollstreckungsverfahren: Keine Suspendierung des § 613a BGB beim Übergang eines in einem alten Bundesland liegenden Betriebs eines im Beitrittsgebiet ansässigen Unternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 85
  • DB 2000, 1572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Aachen, 06.08.1999 - 6 Ca 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7889
ArbG Aachen, 06.08.1999 - 6 Ca 64/99 (https://dejure.org/1999,7889)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 Ca 64/99 (https://dejure.org/1999,7889)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 Ca 64/99 (https://dejure.org/1999,7889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Berufens auf die Rüge fehlerhafter Betriebsratsanhörung oder auf den Einwand der Unwirksamkeit einer Kündigung infolge Betriebsübergangs; Vorliegen einer Verfristung im Sinne des § 113 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Vorliegen einer rechtmäßigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 202
  • NZI 2000, 238
  • NZI 2001, 85
  • NZA-RR 2000, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Ausgehend von diesen Grundsätzen erscheint es folgerichtig, den Anwendungsbereich des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Fälle zu beschränken, in denen die wesentliche Änderungen der Sachlage den Tätigkeitsbereich des entlassenen Arbeitnehmers betreffen und in der Zeit zwischen Abschluß des Interessenausgleichs und Zugang der Kündigung eintreten (so bereits zu § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a.F. [1996] ArbG Berlin v. 16.04.1997 - 69 Ca 49520/96, ZAP ERW 1998, 41 [Berscheid]; ebenso zu § 125 InsO ArbG Aachen v. 06.08.1999 - 6 Ca 64/99, NZA-RR 2000, 420 = NZI 2000, 238 = ZInsO 2000, 175 = ZIP 2000, 202), denn danach gelten die Grundsätze des Wiedereinstellungsanspruchs (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, ZInsO 2000, 571 ; BAG v. 21.02.2001 - 2 AZR 39/00, BAGReport 2001, 68 = ZInsO 2001, 1072 = ZIP 2001, 1825 ; LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740 ; ebenso Hess, AR-Blattei SD 915.6 Rn. 74; Nerlich/Römermann/Hamacher, Lsbl., § 125 InsO Rn. 65; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 125 InsO Rn. 82).
  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02

    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen

    Weil es maßgebend auf die Verhältnisse bei Ausspruch der Kündigung ankommt, kann eine wesentliche Änderung der Sachlage gemäß § 125 Abs. 2 InsO nur angenommen werden, wenn die Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigung eintritt (BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - ZIP 2001, 1825 unter II 3. der Gründe; Uhlenbruck/InsO-Berscheid, Rdnr. 82 zu § 125; ArbG Aachen vom 06.08.1999, NZA-RR 2000, 420; Löwisch/Caspers in MK-InsO, Rdnr. 94 zu § 125).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Für solche und ähnliche Fallgestaltungen wird angenommen, die Drei-Wochen-Frist des § 113 Abs. 2 InsO würde für alle sog. Unwirksamkeitsgründe (§ 13 Abs. 3 KSchG ) einer vom Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung mit Ausnahme der Sozialwidrigkeit, auf die §§ 4 bis 7 KSchG Anwendung fänden, mit der Folge gelten, daß der Arbeitnehmer mit nach Ablauf dieser Frist erstmalig erhobenen weiteren Rügen präkludiert sei (ArbG Aachen v. 06.08.1999 - 6 Ca 64/99, NZI 2000, 238 = ZInsO 2000, 175 = ZIP 2000, 202; LAG Düsseldorf v. 29.06.2000 - 13 Sa 484/00, NZI 2000, 448 = ZInsO 2000, 570 ).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.06.2001 - 2 Sa 138/01

    Ordentliche Kündigung - Schwerbehinderter - Zeitpunkt der Geltendmachung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/03
    Weil es maßgebend auf die Verhältnisse bei Ausspruch der Kündigung ankommt, kann eine wesentliche Änderung der Sachlage gemäß § 125 Abs. 2 InsO nur angenommen werden, wenn die Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigung eintritt ( BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - ZIP 2001, 1825 unter II 3. der Gründe; Uhlenbruck/ InsO -Berscheid, Rdnr. 82 zu § 125; ArbG Aachen vom 06.08.1999, NZA-RR 2000, 420; Löwisch/Caspers in MK-InsO, Rdnr. 94 zu § 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22855
ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00 (https://dejure.org/2000,22855)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 11.04.2000 - 3 Ca 707/00 (https://dejure.org/2000,22855)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 11. April 2000 - 3 Ca 707/00 (https://dejure.org/2000,22855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten Klagen; Voraussetzungen für einen Betriebsübergang; Qualifizierung einer wirtschaftlichen Einheit im Rahmen eines Betriebsübergangs; Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich Fortsetzung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Voraussetzung eines Betriebsübergangs oder des Übergangs von Betriebsteilen ist die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 ARZ 375/96 - DB 1998.372 und vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, S. 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] sowie vom 11.12.1997, 8 AZR 729/96 in DB 1998, S. 84).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesarbeitsgericht(vgl. z.B. BAG vom 11.09.1997 8 AZR 555/95 - DB 1997, 2540; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] ; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 in DB 1998.84) als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs, den etwaigen Übergang von materiellen Betriebsmitteln wie von Gebäuden und beweglichen Gütern, den Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige willentliche Übernahme der eingearbeiteten Hauptbelegschaft, den etwaigen Übergang der Kundschaft sowie den Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten angesehen.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997.1050 ist ausgeführt, dass die Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden darf, sondern dass sich ihre Identität unter anderem aus ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergibt (vgl. auch BAG, Urteile vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - a.a.O.; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 a.a.O.; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 a.a.O.).

    In Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, stellt die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang dar, wenn der neue Auftragnehmer aufgrund eigenen Willensentschlusses diese durch ihre gemeinsame Arbeit verbundenen Arbeitnehmer übernommen hat, weil sie in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen (BAG Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, S. 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] betreffend einen Fall aus dem Reinigungsgewerbe).

    Denn die Kündigung ist in Fällen, in denen ein Betriebsübergang erst nach Ausspruch der Kündigung erfolgt und erkennbar wird, wie dies auch vorliegend der Fall ist, nicht sozialwidrig, sondern gerade wegen des Auftragsverlustes bei dem früheren Auftragnehmer sozial gerechtfertigt ( BAG 8 AZR 295/95 vom 13.11.1997 a.a.O.); sonstige Unwirksamkeitsgründe, wie etwa eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung, können ohnehin ohne Einhaltung der Klagefrist des § 4 KSchG geltend gemacht werden.

    Der gekündigte Arbeitnehmer hat in derartigen Fällen vielmehr einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zu unveränderten Arbeitsbedingungen und unter Wahrung seines Besitzstandes (BAG a.a.O. zu II. 3. c) bb) = AP Nr. 169 zu § 613 a BGB = NZA 1998, 251).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Voraussetzung eines Betriebsübergangs oder des Übergangs von Betriebsteilen ist die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 ARZ 375/96 - DB 1998.372 und vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, S. 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] sowie vom 11.12.1997, 8 AZR 729/96 in DB 1998, S. 84).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesarbeitsgericht(vgl. z.B. BAG vom 11.09.1997 8 AZR 555/95 - DB 1997, 2540; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] ; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 in DB 1998.84) als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs, den etwaigen Übergang von materiellen Betriebsmitteln wie von Gebäuden und beweglichen Gütern, den Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige willentliche Übernahme der eingearbeiteten Hauptbelegschaft, den etwaigen Übergang der Kundschaft sowie den Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten angesehen.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997.1050 ist ausgeführt, dass die Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden darf, sondern dass sich ihre Identität unter anderem aus ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergibt (vgl. auch BAG, Urteile vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - a.a.O.; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 a.a.O.; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 a.a.O.).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Der mit dem Begriff "Betrieb" i.S.d. § 613 a BGB gleichzusetzende Begriff "Einheit" (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050, 1052 [BAG 22.05.1997 - 8 AZR 101/96] wird vom EuGH definiert als eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997.1050 ist ausgeführt, dass die Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden darf, sondern dass sich ihre Identität unter anderem aus ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergibt (vgl. auch BAG, Urteile vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - a.a.O.; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 a.a.O.; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 a.a.O.).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Es kann zu Gunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass auf den nach Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogenen Betriebsübergang die §§ 265.325 ZPO entsprechende Anwendung finden (so BAG NZA 1994 Seite 260 ff) und der Arbeitgeber der das Arbeitsverhältnis vor einem Betriebsübergang gekündigt hat, für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit der Kündigung auch nach dem Betriebsübergang passivlegitimiert ist (BAG AP Nr. 34 zu 613 a BGB sowie BAG Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 ; andere Ansicht Schilken, Veränderungen der Passivlegitimation im Zivilprozess, 1987, Seite 44).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zum Betriebsübergang (Urteil vom 11.03.1997 - Rs C-13/95 - NZA 1997, 433 [EuGH 11.03.1997 - C 13/95] ), die von den nationalen Gerichten bei der Anwendung des hier einschlägigen § 613 a BGB zu berücksichtigen ist, erfordert ein Betriebsübergang den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit.
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesarbeitsgericht(vgl. z.B. BAG vom 11.09.1997 8 AZR 555/95 - DB 1997, 2540; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 in DB 1998, 316 [BAG 13.11.1997 - 8 AZR 295/95] ; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 in DB 1998.84) als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs, den etwaigen Übergang von materiellen Betriebsmitteln wie von Gebäuden und beweglichen Gütern, den Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige willentliche Übernahme der eingearbeiteten Hauptbelegschaft, den etwaigen Übergang der Kundschaft sowie den Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten angesehen.
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997.1050 ist ausgeführt, dass die Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden darf, sondern dass sich ihre Identität unter anderem aus ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergibt (vgl. auch BAG, Urteile vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - a.a.O.; 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 a.a.O.; 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 a.a.O.).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Es kann zu Gunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass auf den nach Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogenen Betriebsübergang die §§ 265.325 ZPO entsprechende Anwendung finden (so BAG NZA 1994 Seite 260 ff) und der Arbeitgeber der das Arbeitsverhältnis vor einem Betriebsübergang gekündigt hat, für die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit der Kündigung auch nach dem Betriebsübergang passivlegitimiert ist (BAG AP Nr. 34 zu 613 a BGB sowie BAG Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 ; andere Ansicht Schilken, Veränderungen der Passivlegitimation im Zivilprozess, 1987, Seite 44).
  • LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94

    Betriebsübergang: Klage gegen Betriebsübernehmer - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
    Mit erfolgten Betriebsübergang entfalle das ursprünglich gem. §§ 4.7 KSchG gegebene Rechtsschutzbedürfnis auf Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses gegen den Veräußerer; das Verfahren sei auf den Erwerber umzustellen, geschehe dies nicht, sei die Klage als unzulässig abzuweisen (LAG Hamm Urteil vom 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94 - = LAGE § 613 a BGB Nr. 60 (Leitsatz 4-5 und Gründe)).
  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Das erforderliche Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO für den so ausgelegten Klageantrag ergäbe sich aus dem Umstand, daß der genannte Einwand, wenn er gegenüber dem Betriebsveräußerer nicht erhoben worden sei, nach Abweisung der Kündigungsschutzklage als unbegründet auch im Verhältnis zum Betriebserwerber als Rechtsnachfolger nicht mehr vorgetragen werden könnte und so ungeprüft verloren ginge (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, a.a.O.; a.A. ArbG Bochum v. 11.04.2000 - 3 Ca 707/00, ZInsO 2000, 572 ).
  • ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07

    Passivlegitimation eines Betriebserwerbers im Kündigungsschutzverfahren

    Auch die durch das Arbeitsgericht Bochum entschiedene Sache (vom 11. April 2000 - 3 Ca 707/00) weist diese Besonderheit auf, denn die dortige Klägerin arbeitet bei dem Betriebsübernehmer weiter, ohne dass hierüber Streit entstanden wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Bonn, 13.10.1999 - 5 Ca 1311/99 EU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14081
ArbG Bonn, 13.10.1999 - 5 Ca 1311/99 EU (https://dejure.org/1999,14081)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 13.10.1999 - 5 Ca 1311/99 EU (https://dejure.org/1999,14081)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 5 Ca 1311/99 EU (https://dejure.org/1999,14081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reichweite einer Wiedereinstellungszusage bei Einstellung des Betriebes

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 3 AL 120/99

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Einarbeitungszuschusses wegen

    Zwar kann aus einer solchen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzelfall ein Wiedereinstellungsanspruch ableitbar sein (vgl. LAG Frankfurt, Urteil vom 18.11.1996, NZA-RR 1997, 369 bis 371; ArbG Bonn, Urteil vom 13.10.1999 Az: 5 Ca 1311/99 EU; LAG Frankfurt, Urteil vom 10.11.1999 Az: 13 Sa 3769/98; Buchner, in: Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 1992, § 38 Rdnr. 335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht