Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99   

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https://dejure.org/2000,5295
LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99 (https://dejure.org/2000,5295)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 Sa 587/99 (https://dejure.org/2000,5295)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 Sa 587/99 (https://dejure.org/2000,5295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Betriebsänderung durch Personalabbau; Zustandekommen eines Interessensausgleichs mit Namensliste; Sozialauswahl bei Kündigungen aus dringlichem betrieblichen Erfordernissen; Vermutungswirkungen eines Interessenausgleichs mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (59)

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2019 - 11 Sa 986/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

    Insbesondere für solche Fälle, in denen die Verzögerung des Kündigungsausspruchs allein auf dem Erfordernis der Einholung einer behördlichen Zustimmung beruht, ist anerkannt, dass sogar nach einem jahrelangen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei unverändertem Sachverhalt keine Wiederholung der Anhörung erforderlich ist (BAG 18.5.1994, - 2 AZR 626/93 - Rn. 34; LAG Hamm v. 23.3.2000 - 4 Sa 587/99 - Rn. 112).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 4 Sa 971/18

    Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrbetriebes

    Insbesondere für solche Fälle, in denen die Verzögerung des Kündigungsausspruchs allein auf dem Erfordernis der Einholung einer behördlichen Zustimmung beruht, ist anerkannt, dass sogar nach einem jahrelangen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei unverändertem Sachverhalt keine Wiederholung der Anhörung erforderlich ist (BAG 18.5.1994, - 2 AZR 626/93 - Rn. 34; LAG Hamm 23.3.2000 - 4 Sa 587/99 - Rn. 112).
  • LAG Köln, 30.03.2004 - 5 (13) Sa 1380/03

    Betriebsrat; Anhörung

    Erst mit Zugang der Kündigung ist das einseitige Gestaltungsrecht ausgeübt, das Anhörungsverfahren beendet und "verbraucht" (LAG Hamm vom 23.03.2000 - 4 Sa 587/99 -).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

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  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
    In den Hauptfürsorgestellenverfahren (vgl. z.B. 4 Sa 587/99) habe die Beklagte den Personalstand vor der Entlassungsmaßnahme mit "835" angegeben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.03.2000 - 10 (11) Sa 1280/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9056
LAG Köln, 16.03.2000 - 10 (11) Sa 1280/99 (https://dejure.org/2000,9056)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.03.2000 - 10 (11) Sa 1280/99 (https://dejure.org/2000,9056)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. März 2000 - 10 (11) Sa 1280/99 (https://dejure.org/2000,9056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Freistellung eines Arbeitnehmers mit Anrechnung auf Urlaubsansprüche bei Kündigung ; Zulässigkeit der Anordnung von Urlaub durch den Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist ; Notwendigkeit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5; BurlG § 7
    Freistellung während der Kündigungsfrist - Anrechnung von Urlaub - Mitbestimmung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
  • BB 2000, 1627
  • NZA-RR 2001, 310
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

    Aus der Gesamtschau dieser Regelungen ist abzuleiten, dass der Naturalurlaub Vorrang vor der Abgeltung hat (BAG Urteil vom 16.11.1968 - 5 AZR 90/68 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung; LAG Köln, Urteil vom 16.03.2000, NZA-RR 2001, 310; Hohmeister, DB 98, 1130; Nägele, DB 98, 1132).
  • LAG Hamm, 20.09.2002 - 10 TaBV 95/02

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle,

    Werden die Arbeitnehmer eines Betriebes wegen Betriebsstilllegung von der Arbeitsleistung freigestellt, können betriebliche Interessen den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer nicht mehr zuwiderlaufen (LAG Köln, Urteil vom 16.03.2000 - NZA-RR 2001, 310).
  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2005 - 9 E 3338/04

    Personalrat; Mitbestimmung; Aufstellung des Urlaubsplanes

    Dies gilt insbesondere für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 74 HBG oder eine Suspendierung der Arbeitspflicht im Vorfeld einer Kündigung oder zur Gewährleistung von internen Ermittlungen (LAG Köln 16.3.2000, BB 2000, 1627; Kania a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2000 - 2 W 216/00   

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https://dejure.org/2000,3345
OLG Köln, 29.11.2000 - 2 W 216/00 (https://dejure.org/2000,3345)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2000 - 2 W 216/00 (https://dejure.org/2000,3345)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2000 - 2 W 216/00 (https://dejure.org/2000,3345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 163
  • ZIP 2001, 163
  • NZI 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.09.2001 - 2 W 141/01
    § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG schließt ausnahmslos ein Rechtsmittel aus, wenn das Rechtsmittelgericht über den Streitwert entschieden hat (vgl. z.B. Senat, NZI 2001, 91; Senat, Beschluss vom 28. Mai 1999, 2 W 122/99; OLG Frankfurt, Rpfleger 1971, 446 jeweils für das Zwangsvollstreckungsverfahren; KG, NJW 1983, 2950; Hartmann, Kostengesetze, 30. Auflage 2001, § 25 GKG, Rdnr. 57; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Auflage 2001, § 2 Rdnr. 11; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage 2001, § 3 Rdnr. 9; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage 1996, Rdnr. 4181 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Deren Anfechtung richtet sich nach den hierfür allgemein vorgesehenen Vorschriften, vorliegend nach § 25 Abs. 3 GKG (Senat, NZI 2001, 91; Prütting in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 9. Lfg.

  • OLG Köln, 03.08.2001 - 2 W 136/01
    Bereits jetzt wird zur Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde auf die Senatsentscheidung NZI 2001, S. 91 hingewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4119
OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99 (https://dejure.org/2000,4119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 U 3867/99 (https://dejure.org/2000,4119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 U 3867/99 (https://dejure.org/2000,4119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverfahren; Gegenansprüche; Beklagter Gemeinschuldner; Unterbrechung des Insolvenzverfahrens; Verzicht auf Teilnahme am Insolvenzverfahren; Betroffenheit der Insolvenzmasse

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Unterbrechung eines Erkenntnisverfahrens bei Verzicht des Klägers auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § ... 543; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 318; ; ZPO § 322; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; KO § 12; ; KO § 6; ; KO § 7; ; KO § 60 ff.; ; KO § 58 ff.; ; BGB § 387 ff.; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 250; ; BGB § 249; ; BGB § 250 Satz 2; ; BGB § 635

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Demgemäß entspricht es heute fast allgemeiner Meinung, daß grundsätzlich jeder Gläubiger auf Deckung seiner Forderung aus der Konkursmasse als Konkursgläubiger (§ 3 Abs. 1 KO) verzichten und gegen den Gemeinschuldner auch während des Konkurses wegen einer vorkonkurslichen Forderung Klage erheben kann (BGH NJW 1996, 2035 = LM § 12 KO Nr. 3).

    Der BGH hat allerdings in seiner Entscheidung vom 28. März 1996 erwogen, daß der Gesichtspunkt der Schuldnerschonung eine Klage des Gläubigers gegen den Gemeinschuldner persönlich ausschließen kann (BGH NJW 1996, 2035, 2036 = LM § 12 KO Nr. 3 Bl. 2; Bernhardt NJW 1961, 808, 809).

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Der Prozeß war damit unterbrochen und bleibt es trotz des Verzichts der Klägerin auf die Teilnahme am Konkursverfahren (vgl. BGH NJW 95, 2563; BGH NJW 97, 1445) entgegen der vom Senat in seiner Entscheidung vom 26.06.1997 vertretenen Ansicht.
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Es kommt nicht darauf an, ob die Beklagte die Gewährleistungsansprüche durch Aufrechnung und Widerklage geltend machen kann; denn das gesamte Verfahren wird auch dann unterbrochen, wenn die Konkursmasse nur teilweise betroffen ist, wenn also mehrere Ansprüche im Streit sind, von denen nur einer oder einige die Masse, andere das konkursfreie Vermögen betreffen (vgl. Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl., § 240 ZPO Rn. 10 m.w.N.; BGH NJW 66, 51; Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O., §§ 10 - 12 KO Rn. 10 a m.w.N.; Zöller/Greger, 21. Aufl., § 240 ZPO Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Der Betrag, den die Konkursmasse "gewinnt", ist grundsätzlich zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger nach näherer Maßgabe der §§ 58 ff KO zu verwenden (BGH NJW 1994, 49, 50 = LM § 249 (Fb) BGB Nr. 18).
  • BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60

    Prozeßstandschaft des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Die wirkliche Freigabe muß einen endgültigen Verzicht des Konkursverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und unmißverständlich ausdrücken (BGH NJW 1961, 1528).
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 149/86

    Entscheidung über ein vom Berufungsgericht erlassenes Grundurteil in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Sie ist damit weder in Rechtskraft erwachsen, § 322 ZPO, noch ist eine Bindungswirkung eingetreten, weil die rechtliche Begründung der Entscheidung hierfür nicht ausreicht (vgl. Thomas-Putzo, 22. Aufl., § 318 ZPO Rn. 1 u. 4; BGH VersR 87, 939 f.; Zöller, a.a.O., § 318 Rn. 11; BGH NJW-RR 93, 914 ff. {918}).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Der Prozeß war damit unterbrochen und bleibt es trotz des Verzichts der Klägerin auf die Teilnahme am Konkursverfahren (vgl. BGH NJW 95, 2563; BGH NJW 97, 1445) entgegen der vom Senat in seiner Entscheidung vom 26.06.1997 vertretenen Ansicht.
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Vielmehr wird in Verträgen von Hauptunternehmern mit Bauherren häufig eine Vertragsstrafe für den Fall der verzögerten Fertigstellung des Bauwerkes vereinbart (BGH NJW 1998, 1493, 1494 = LM § 6 VOB/B 1973 Nr. 14 Bl. 2).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Deshalb kann der Konkursgläubiger nach erklärtem Verzicht den unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen (BGH NJW 1979, 162).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99
    Dem steht es gleich, wenn der Schuldner die Herstellung oder überhaupt jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH NJW 1992, 2221 = LM § 249 (Fb) BGB Nr. 17 Bl. 3).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Allerdings nehmen die Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums an, dass das Verfahren insgesamt unterbrochen wird, wenn mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, von denen nur ein Teil die Insolvenzmasse betrifft, oder wenn bei einem teilbaren Anspruch nur ein Teil die Insolvenzmasse berührt (RGZ 64, 361, 362; 151, 279, 282 f.; BGH GRUR 1966, 218, 219 - Dia-Rähmchen III; BGH, Urt. v. 12.2. 2004 - V ZR 288/03, NJW-RR 2004, 925; OLG Nürnberg NZI 2001, 91, 93; Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 240 Rdn. 5; MünchKomm.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die "echte" Freigabe muss einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und dies unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1961 - VII ZR 46/60 -, OLG Nürnberg, Urteil vom 25.05.2000 - 13 U 3867/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die "echte" Freigabe muss einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und dies unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1961 - VII ZR 46/60 -, OLG Nürnberg, Urteil vom 25.05.2000 - 13 U 3867/99 -).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund

    Die "echte" Freigabe muss demgegenüber einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1961, a.a.O.; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Mai 2000, 13 U 3867/99, NZI 2001, 91).
  • SG Stuttgart, 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08

    Ausbezahlung eines Honorarvorschusses im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes;

    Die "echte" Freigabe muss einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und dies unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1961, VII ZR 46/60, BGHZ 35, 180-185; OLG Nürnberg, Urt. v. 25.05.2000, 13 U 3867/99, NZI 2001, 91).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10858
LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ; Konkursfeststellungsklage; Verfall von Forderungen nach tariflichen Bestimmungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02

    Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit

    Der bei Abschluß des Interessenausgleichs 42 Jahre alte Kläger gehört der vorgenannten Altersgruppe an und ist daher nur mit dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M8xxxx sozialdatenmäßig zu vergleichen, denn der ebenfalls weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M6xxxxx genießt als Betriebsratsmitglied nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 KSchG Sonderkündigungsschutz und fällt damit aus der Sozialauswahl heraus (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 910/99, ZInsO 2000, 570).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Forderungen aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Forderungen zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 80/02

    Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz,

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlußfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, BuW 1998, 837 = NZA-RR 1999, 370); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlußfrist bestreiten (LAG Hamm v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570).
  • LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09

    Bürgenhaftung des Generalunternehmers für das Mindestarbeitsentgelt nach

    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm , Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten ( LAG Hamm , Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 16.03.2000 - 14 Sa 1790/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21283
LAG Hessen, 16.03.2000 - 14 Sa 1790/98 (https://dejure.org/2000,21283)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.03.2000 - 14 Sa 1790/98 (https://dejure.org/2000,21283)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. März 2000 - 14 Sa 1790/98 (https://dejure.org/2000,21283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwöchige Überlegungs- und Beratungsfrist des Betriebsrats bei einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Verkürzung der Rechte des Betriebsrats

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
 
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