Rechtsprechung
   AG Köln, 28.01.2002 - 71 IK 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13816
AG Köln, 28.01.2002 - 71 IK 1/00 (https://dejure.org/2002,13816)
AG Köln, Entscheidung vom 28.01.2002 - 71 IK 1/00 (https://dejure.org/2002,13816)
AG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 71 IK 1/00 (https://dejure.org/2002,13816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restschuldbefreiung vor Ablauf der im Restschuldbefreiungsankündigungsbeschluß genannten Frist im Insolvenzverfahren; Annahme eines Schuldenbereinigungsplans; Vorzeitige Restschuldbefreiung wegen vollständiger Befriedigung sämtlicher Insolvenzgläubiger

  • zvi-online.de

    InsO § 300 Abs. 1 Satz 1
    Keine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10

    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den

    b) Der vorzeitigen Restschuldbefreiung steht nicht entgegen, dass die Schuldnerin einen Gläubigertausch vorgenommen und die Teilbefriedigung ihrer alten Gläubiger durch eine Kreditaufnahme bei einem Neugläubiger finanziert hat (so aber AG Köln, NZI 2002, 218; vgl. auch Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl, § 299 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 299 Rn. 15).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZB 257/08

    Anforderungen an die Gläubger hinsichtlich der Stellung eines Versagungsantrages

    Der Hinweis auf die abweichende Meinung des AG Köln (NZI 2002, 218 f), das eine Anmeldung der Forderung im Verfahren nicht für erforderlich hält (so auch LG Traunstein, ZInsO 2003, 814, 815; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 3; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis Insolvenzrecht Rn. 2105; Büttner ZVI 2007, 116, 117), kann der Rechtsbeschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil - würde man dieser Auffassung folgen - die Antragsbefugnis des weiteren Beteiligten zu 1 erst recht gegeben wäre.
  • AG Potsdam, 25.08.2006 - 35 IK 440/05

    Insolvenzverfahren: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle nach Ende des

    Dem nicht in das Verteilungsverzeichnis aufgenommenen Gläubiger steht auch nicht das Recht zu, im Restschuldbefreiungsverfahren Versagungsanträge nach § 296 InsO im Falle eines Obliegenheitsverstoßes des Schuldners zu stellen (a. A. AG Köln NZI 2002, 218; Uhlenbruck/ Vallender , InsO, 12. Aufl., 2003, § 296, RdNr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht