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   AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01   

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https://dejure.org/2001,10195
AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01 (https://dejure.org/2001,10195)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06.12.2001 - 74 IN 246/01 (https://dejure.org/2001,10195)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 74 IN 246/01 (https://dejure.org/2001,10195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Unterlassene Auskunftserteilung bei Eigenantrag und Kostenstundungsantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4a Abs 1 InsO; § 4a Abs 1 S 1 InsO; § 5 Abs 1 S 1 InsO
    Amtsermittlungsgrundsatz; Antragsabweisung; Antragspflicht; Antragsteller; Antragszurückweisung; Auskunftspflicht; Beweislast; Darlegungslast; drohende Zahlungsunfähigkeit; Eigenantrag; Insolvenzeröffnungsantrag; Insolvenzeröffnungsgrund; Insolvenzeröffnungsverfahren; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Eigenantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners bei unterlassener Auskunft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 20 Abs. 1 § 98
    Antragsabweisung bei Auskunftsverweigerung einer natürlichen Person im Falle des Eigenantrages ohne vorherige Zwangsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01

    Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
    Dem steht der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entgegen (a. A. LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Auch die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen nicht die Auffassung des LG Köln.

    Weiter führt das LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) aus, das Erfordernis der Amtsermittlung erfahre keine Einschränkung dadurch, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner selbst gestellt und von ihm ohne weiteres zurückgenommen werden könne.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 22.04.2001 - 74 IN 60/01

    Nachweisbarkeit des Eröffnungsgrundes zur vollen Überzeugung des Gerichts als

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
    Der Eigenantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners ist bei unterlassener Auskunftserteilung als unbegründet abzuweisen, ohne dass der Schuldner zuvor erneut anzuhören oder die Anhörung zwangsweise durchzusetzen ist (Bestätigung von AG Göttingen ZInsO 2001, 865 = NZI 2001 670).

    Anders als bei der Zulassung des Antrages und der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen muß der Eröffnungsgrund nicht nur glaubhaft gemacht sein, vielmehr muß er zur vollen Überzeugung des Gerichtes nachgewiesen sein (AG Göttingen ZIP 2000, 1679; AG Göttingen ZInsO 2001, 865 = NZI 2001, 670; FK-InsO/Schmerbach § 27 Rz. 5).

    Das Insolvenzgericht hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Eigenantrag eines nichtantragspflichtigen Schuldners bei unterlassener Auskunftserteilung gegenüber dem Sachverständigen/vorläufigen Verwalter als unbegründet abzuweisen ist, ohne dass zuvor der Schuldner erneut anzuhören oder die Anhörung zwangsweise durchzusetzen ist (AG Göttingen EzInsR InsO § 98 Nr. 1; ZInsO 2001, 865 = NZI 2001, 670; ebenso FK-InsO/Schmerbach, 3. Auflage, § 20 Rz. 3).

    In einem nachfolgenden Verfahren ist dem Schuldner auch nicht eine Restschuldbefreiung verwehrt, da keine der Versagungsgründe des § 290 InsO vorliegt (AG Göttingen EzInsR InsO § 98 Nr. 1 Seite 3; AG Göttingen ZInsO 2001, 835 = NZI 2001, 670).

  • AG Göttingen, 07.03.2000 - 74 IN 259/99
    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
    Anders als bei der Zulassung des Antrages und der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen muß der Eröffnungsgrund nicht nur glaubhaft gemacht sein, vielmehr muß er zur vollen Überzeugung des Gerichtes nachgewiesen sein (AG Göttingen ZIP 2000, 1679; AG Göttingen ZInsO 2001, 865 = NZI 2001, 670; FK-InsO/Schmerbach § 27 Rz. 5).
  • LG Stendal, 05.04.1995 - 22 T 38/95

    Gesamtvollstreckung, Insolvenzverfahren

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
    Es handelte sich um Fremdanträge (LG Göttingen NJW-RR 1996, 639 = ZIP 1996, 144 = EWiR 1996, 271; LG Stendal ZIP 1995, 1106) oder Eigenanträge antragspflichtiger Personen (LG Magdeburg EWiR 1997, 659).
  • LG Göttingen, 24.11.1995 - 6 T 277/95
    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01
    Es handelte sich um Fremdanträge (LG Göttingen NJW-RR 1996, 639 = ZIP 1996, 144 = EWiR 1996, 271; LG Stendal ZIP 1995, 1106) oder Eigenanträge antragspflichtiger Personen (LG Magdeburg EWiR 1997, 659).
  • AG Göttingen, 04.06.2002 - 74 IN 81/02

    Wegfall des rechtlichen Interesses und der Amtsermittlungspflicht bei Eigenantrag

    Der Eigenantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners ist bei unterlassener Auskunftserteilung bereits als unzulässig abzuweisen (Ergänzung zu AG Göttingen ZInsO 2002, 43 [AG Göttingen 06.12.2001 - 74 IN 246/01] = NZI 2002, 219 = Nds.Rpfl. 2002, 149).
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