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   KG, 18.06.2002 - 7 U 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13675
KG, 18.06.2002 - 7 U 96/01 (https://dejure.org/2002,13675)
KG, Entscheidung vom 18.06.2002 - 7 U 96/01 (https://dejure.org/2002,13675)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 7 U 96/01 (https://dejure.org/2002,13675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Gesamtvollstreckungsverwalters zur zinsgünstigen Anlage von Geldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen des Versäumnisses zinsgünstiger Anlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus KG, 18.06.2002 - 7 U 96/01
    Die persönliche Haftung aus § 8 Abs. 1 Satz 2 GesO - die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsinhalt dem § 82 KO - setzt stets voraus, dass der Verwalter gegen konkursspezifische Pflichten verstoßen hat (BGHZ 100, 346 ).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 99/94

    Auswirkung der Eröffnung der Gesamtvollstreckung auf eingeleitete, nicht

    Auszug aus KG, 18.06.2002 - 7 U 96/01
    Dabei ist zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass sie die Berufung der Klägerin auf Sonderrechte nach der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens am 15. September 1992 nicht als völlig unerheblich abtun musste; denn bis zur Entscheidung des BGH vom 26. Januar 1995 (NJW 1995, 1159 ) war die Frage, wie § 7 Abs. 3 GesO ("eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen") auszulegen ist, in Literatur und Rechtsprechung umstritten.
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZR 162/13

    Insolvenzverwalterpflicht zur zinsgünstigen Anlage von Geldmitteln

    Ohne eine Beschlussfassung nach § 149 InsO ist der Insolvenzverwalter demnach selbst für die Anlage von zur Insolvenzmasse gehörenden Geldern verantwortlich; die Anlage hat zinsgünstig zu erfolgen (vgl. Desch/Nachtmann, EWiR 2013, 209, 210; Uhlenbruck, aaO § 149 Rn. 3; Lind in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO Rn. 3; Beck/Depré/Zuleger/Wegmann, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 26 Rn. 52; ferner KG, NZI 2002, 497 f zu § 8 Abs. 2 GesO).
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