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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.06.2003 - 19 T 84/03   

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https://dejure.org/2003,23519
LG Köln, 24.06.2003 - 19 T 84/03 (https://dejure.org/2003,23519)
LG Köln, Entscheidung vom 24.06.2003 - 19 T 84/03 (https://dejure.org/2003,23519)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 19 T 84/03 (https://dejure.org/2003,23519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass bei Nichtvorlage eines Erbscheins; Anforderungen an die Darlegung der Legitimation zur Stellung des Insolvenzantrages im Nachlassinsolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 501
  • Rpfleger 2003, 683
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der

    In Instanzrechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend verlangt, der Antragsteller habe seine Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen (LG Köln, NZI 2003, 501, 502; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 317 Rn. 4; Nerlich/Römermann/Riering, InsO, 2004, § 317 Rn. 2; Uhlenbruck/Lüer, InsO, 13. Aufl., § 317 Rn. 2; Graf-Schlicker/Busch, InsO, 2. Aufl., § 317 Rn. 2), während andere Stimmen eine Glaubhaftmachung der Erbenstellung genügen lassen (MünchKomm-InsO/Siegmann, 2. Aufl., § 317 Rn. 2, HK-InsO/Marotzke, 5. Aufl., § 317 Rn. 3).
  • AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller

    Die Rechtsprechung und Literatur gibt wohl überwiegend davon aus, dass zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist (LG Köln, Beschluss vom 24.06.2003, Az. 19 T 84/03, ZInsO 2003, 720; LG Wuppertal, Beschluss vom 10.08.1999, Az. 6 T 630/99; Uhlenbruck- Lüer , 13. Aufl., § 317 Rnr. 2; HambKomm- Böhm , 4. Aufl. 2012 , § 317 Rnr. 2, ggf. soll auch ein öffentliches Testament nebst Niederschrift über die Eröffnung ausreichen, §§ 2232 BGB, 348 FamFG).
  • LG Frankenthal, 24.11.2014 - 1 T 288/14

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller

    Eine Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts besteht insoweit nicht, weshalb zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins für erforderlich gehalten wird (Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Böhm, 4. Aufl. 2012, S 317 InsO Rn 2; LG Köln, ZInsO 2003, 720; Uhlenbruck, InsO-Komm., 13. Aufl., Lüer, S 317 Rn 2).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 07.05.2003 - 25 T 296/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27889
LG Düsseldorf, 07.05.2003 - 25 T 296/03 (https://dejure.org/2003,27889)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2003 - 25 T 296/03 (https://dejure.org/2003,27889)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 25 T 296/03 (https://dejure.org/2003,27889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 10.01.2012 - 85 T 386/11

    Aufrechterhaltung des Insolvenzantrags nach Erfüllung der Forderung:

    Damit wurde nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage der Antrag unzulässig (Frankfurter Kommentar/Schmerbach, InsO, 6. Aufl. § 13 Rn. 143; LG Düsseldorf NZI 2003, 501).
  • AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Fortbestehende Zulässigkeit eines Gläubigerantrags

    Erfüllt indes der Schuldner die dem Gläubigerantrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung, wird der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig (vgl. LG Düsseldorf NZI 2003, 501 und LG Aachen ZIP 2003, 1264).
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