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   BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03   

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https://dejure.org/2004,1233
BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Auslagenpauschsatzes an den Insolvenzverwalter; Gewährung bis zu dem Zeitpunkt zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre; Verspätete Vorlage des Abschlußberichts und ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auslagenpauschale des Insolvenzverwalters bei verspätetem Abschlussbericht

  • zvi-online.de

    InsVV § 8 Abs. 3
    Auslagenpauschale für Insolvenzverwalter nur bis zur Abschlussreife des Verfahrens

  • Judicialis

    InsVV § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 8 Abs. 3
    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage des Abschlussberichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfristung eines Auslagenjahrespauschbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1716
  • MDR 2005, 169
  • NZI 2004, 590
  • WM 2004, 1881
  • Rpfleger 2004, 730
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02

    Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
    Das Insolvenzverfahren ist deshalb beschleunigt durchzuführen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726, 727; MünchKomm-InsO/Stürner, Einleitung Rn. 29).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
    Der Senat hat in der Parallelsache IX ZB 257/03 mit Beschluß vom heutigen Tage (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß der Auslagenpauschsatz vom Insolvenzverwalter für jedes angefangene Folgejahr in Höhe von 10 v.H. der gesetzlichen Vergütung gefordert werden kann, höchstens jedoch in Höhe von 250 EUR je angefangenem Monat der Dauer der Tätigkeit.
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    In der Literatur ist eine solche Folge mehrfach als "Horrorvision" bezeichnet worden (Liebs ZIP 2004, 1716, K. Schmidt GmbHR 2002, 1209, 1214; Bork/Jakoby ZGR 2005, 611, 631; Albertus/Fischer ZinsO 2005, 246, 247), was zu verschiedenen Lösungsvorschlägen geführt hat.

    Andere Autoren verneinen die Gesamtrechtsnachfolge des KG-Anteils auf den verbleibenden Kommanditisten aus Gründen des Insolvenzbeschlags (Liebs ZIP 2004, 1716; Gundlach, Frenzel, Schmidt DStR 2004, 1658).

    b) Dem Rechtsübergang auf den verbleibenden Kommanditisten - und damit der Vollbeendigung der KG - steht im Ergebnis auch der "Insolvenzbeschlag" nicht entgegen (so aber Liebs ZIP 2004, 1716, 1718).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 aaO).

    Dasselbe gilt für Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 aaO).

  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    aa) Der rechtliche Ansatz des Insolvenzgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher der Auslagenpauschsatz nach § 8 Abs. 3 InsVV nur bis zu demjenigen Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit des Verwalters abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, NZI 2004, 590, 591; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, NZI 2006, 232 Rn. 32).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Sie hat nicht das Ziel, den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf mittelbare Weise zu erhöhen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483 Rn. 32).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04

    Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Als Schlusspunkt maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZInsO 2006, 254, 256).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

    Deren Dauer kann bei der Festsetzung der Auslagenpauschbeträge nicht berücksichtigt werden, es sei denn, der Verwalter ist hiervon unabhängig im Insolvenzverfahren tätig (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 103/04

    Auslagenpauschale des Treuhänders im vereinbarten Insolvenzverfahren

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Verwalter die Auslagenpauschale allerdings nur für denjenigen Zeitraum fordern, in dem er insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten erbracht hat (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, z.V.b.).

    Maßgebend ist dann derjenige Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, z.V.b.).

  • AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21
    Die Pauschalierung der Auslagen soll die Festsetzung der Auslagen erleichtern (vgl. BGH NZI 2004, 590) (BeckOK InsR/Budnik, 31. Ed. 15.4.2023, InsVV § 8 Rn. 13).

    (NZI 2004, 590, beck-online).

    Vor diesem Hintergrund kommt der Rechtsprechung des BGH, dass Auslagenpauschalen Vergütungsansprüche auch nicht mittelbar erhöhen sollen und auch nur für insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten bis zur objektiven Abschlussreife des Verfahrens verlangt werden, eine besondere Bedeutung zu, denn es geht um die berechtigte Dauer der Tätigkeit (BGH ZInsO 2006, 424, 425; BGH NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH NZI 2004, 590 [591] = ZInsO 2004, 964) als Grundlage für die Gewährung einer Pauschale.

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

    Die bis dahin umstrittene Frage, ob die Vorschrift des § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 % gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, und IX ZR 255/03, ZIP 2004, 1716) geklärt.
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04

    Umfang des Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters

  • LG Aschaffenburg, 26.04.2006 - 4 T 15/06

    Erstattungsfähigkeit von Zustellungskosten des Insolvenzverwalters; Möglichkeit

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