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   BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03   

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https://dejure.org/2005,570
BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03 (https://dejure.org/2005,570)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03 (https://dejure.org/2005,570)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - IX ZR 263/03 (https://dejure.org/2005,570)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Verkaufs von Gegenständen kurz vor dem Insolvenzeröffnungsantrag an einen Gläubiger durch den späteren Insolvenzschuldner; Übernahme von umfangreichen Pflichten gegenüber Dritten durch den Käufer von dem späteren Insolvenzschuldner; Aufrechnung gegen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verkaufsgeschäfte kurz vor Insolvenzantragstellung

  • zvi-online.de

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129 Abs. 1, § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Gläubigerbenachteiligung bei Verkaufsgeschäften mit einem Gläubiger kurz vor Insolvenzantrag trotz gleichzeitiger Übernahme umfangreicher Nebenpflichten

  • Judicialis

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1641
  • ZIP 2005, 1521
  • MDR 2006, 53
  • NZI 2005, 553
  • WM 2005, 1712
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 270/03

    Anfechtbarkeit einer durch den Abschluss eines Kaufvertrages geschaffenen

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    Verkauft der spätere Insolvenzschuldner kurz vor dem Eröffnungsantrag an einen Gläubiger Gegenstände, so werden die Insolvenzgläubiger durch die zugunsten des Käufers hergestellte Aufrechnungslage auch dann benachteiligt, wenn der Käufer von dem Schuldner umfangreiche Pflichten gegenüber Dritten übernimmt (Ergänzung zu BGH ZIP 2004, 1912).

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003, aaO S. 2371; v. 22. Juli 2004 - IX ZR 270/03, ZIP 2004, 1912, 1913).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß der Einwand des überhöhten Kaufpreises die objektive Gläubigerbenachteiligung nicht in Frage stellt und der Insolvenzgläubiger sich unter den Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auch an einem überhöhten Kaufpreis festhalten lassen muß (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juli 2004 aaO S. 1914).

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    Da auf die übrigen Insolvenzgläubiger dann rechnerisch eine entsprechend verringerte Insolvenzquote entfällt, sind sie insgesamt geschädigt (vgl. BGHZ 147, 233, 238; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371 f).

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003, aaO S. 2371; v. 22. Juli 2004 - IX ZR 270/03, ZIP 2004, 1912, 1913).

    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß mehrere Rechtshandlungen selbst dann anfechtungsrechtlich selbständig zu behandeln sind, wenn sie gleichzeitig vorgenommen wurden oder sich wirtschaftlich ergänzen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 115/99, ZIP 2002, 489, 490; v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    Da auf die übrigen Insolvenzgläubiger dann rechnerisch eine entsprechend verringerte Insolvenzquote entfällt, sind sie insgesamt geschädigt (vgl. BGHZ 147, 233, 238; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371 f).

    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung und zur Gesamtvollstreckungsordnung kann der Verwalter die Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken (vgl. BGHZ 147, 233, 236; BGH, Urt. v. 22. April 2004 - IX ZR 370/00, ZIP 2004, 1160).

    Die Rückgewähr der Aufrechnungslage besteht, wenn diese - wie auch im Streitfall - durch einen Kaufvertrag geschaffen worden ist, gerade nicht in der Rückabwicklung des Kaufvertrages selbst, sondern im Gegenteil in der Durchsetzung der Kaufpreisforderung unabhängig von einer etwaigen Gegenforderung (vgl. BGHZ 147, 233, 236).

  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    a) Forderungen auf Zahlung eines Mietzinses für die periodische Gebrauchsüberlassung sind nicht betagte, sondern befristete Forderungen, entstehen also abschnittsweise neu (BGHZ 86, 382, 385 f; BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 514).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    a) Forderungen auf Zahlung eines Mietzinses für die periodische Gebrauchsüberlassung sind nicht betagte, sondern befristete Forderungen, entstehen also abschnittsweise neu (BGHZ 86, 382, 385 f; BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 514).
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß mehrere Rechtshandlungen selbst dann anfechtungsrechtlich selbständig zu behandeln sind, wenn sie gleichzeitig vorgenommen wurden oder sich wirtschaftlich ergänzen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 115/99, ZIP 2002, 489, 490; v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 370/00

    Anfechtung einer Aufrechnungslage

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung und zur Gesamtvollstreckungsordnung kann der Verwalter die Wirkungen der Anfechtung auf die Herstellung der Aufrechnungslage beschränken (vgl. BGHZ 147, 233, 236; BGH, Urt. v. 22. April 2004 - IX ZR 370/00, ZIP 2004, 1160).
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