Rechtsprechung
BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag eines Schuldners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Insolvenzantrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unter Anordnung der Eigenverwaltung
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Anordnung der Eigenverwaltung
- Judicialis
ZPO § 4; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 575 Abs. 5; ; InsO § 26 Abs. 1; ; InsO § 26 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 26 Abs. 1 S. 2
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Anordnung eines Insolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZI 2006, 34
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 13.09.2002 - 317 S 34/02
Zusage eines Massekostenvorschusses ohne Gegenleistung ist formbedürftiges …
Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05
Absichtserklärungen Dritter sind keine Grundlage für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO (so schon LG Hamburg ZVI 2002, 362). - AG Bersenbrück, 20.03.2000 - 9 IK 2/00
Begriff der voraussichtlichen Massekostendeckung
- BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung
Einen Antrag des Schuldners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hat der Senat wegen fehlender Erfolgsaussicht im Endergebnis zurückgewiesen (Beschl. v. 7. Juli 2005, NZI 2006, 34).
Rechtsprechung
BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderung und Eröffnungsgrund hinsichtlich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Judicialis
InsO § 7; ; InsO § 14; ; InsO § 14 Abs. 1; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 571 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 576 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 4; ; GKG § 21
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 § 577 Abs. 2 S. 4; InsO § 7
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeentscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Insolvenzverfahren
Papierfundstellen
- NZI 2006, 34
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03
Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246). - BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246). - BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03
Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
Dasselbe gilt, wenn ein Eröffnungsbeschluss auf einen anderen Antrag hin ergangen ist, sich der erste Antrag also infolge prozessualer Überholung erledigt hat (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, WM 2005, 135, 136 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13
Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei …
Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 205/04, NZI 2006, 34). - BGH, 23.09.2021 - IX ZB 66/20
Kostentragungspflicht des Insolvenzgläubigers nach Erledigung des …
Dies gilt für die übereinstimmende (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 131/07, NZI 2008, 736 Rn. 7;… vom 24. September 2020 - IX ZB 71/19, ZInsO 2020, 2537 Rn. 8) und die einseitige Erledigungserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92; vom 22. September 2005 - IX ZB 205/04, NZI 2006, 34;… vom 25. September 2008, aaO Rn. 8) gleichermaßen (BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 181).Der Gläubiger kann seinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens daher, wenn auch zeitlich begrenzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. November 2004, aaO; Beschluss vom 22. September 2005, aaO), für erledigt erklären, wenn er ihn nicht weiterverfolgen will.
- AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11
Sonstiges
Da nur Tatsachen, nicht aber Rechtsfolgen glaubhaft gemacht werden können, setzt die Glaubhaftmachung der Forderung zunächst schon als Zulässigkeitserfordernis einen schlüssigen Sachvortrag einschließlich der Spezifizierung der Forderung voraus, so schon: BGH, NZI 2006, 34.