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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05   

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https://dejure.org/2005,5232
BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05 (https://dejure.org/2005,5232)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX ZB 85/05 (https://dejure.org/2005,5232)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX ZB 85/05 (https://dejure.org/2005,5232)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Schuldners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Insolvenzantrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unter Anordnung der Eigenverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 13.09.2002 - 317 S 34/02

    Zusage eines Massekostenvorschusses ohne Gegenleistung ist formbedürftiges

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05
    Absichtserklärungen Dritter sind keine Grundlage für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO (so schon LG Hamburg ZVI 2002, 362).
  • AG Bersenbrück, 20.03.2000 - 9 IK 2/00

    Begriff der voraussichtlichen Massekostendeckung

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05
    Erst recht gilt dies für eine nur angekündigte Zahlung (AG Bersenbrück ZInsO 2000, 240 (Ls.); Kübler/Prütting/Pape, InsO § 26 Rn. 21; a.A. anscheinend Smid DZWiR 2005, 169).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

    Einen Antrag des Schuldners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hat der Senat wegen fehlender Erfolgsaussicht im Endergebnis zurückgewiesen (Beschl. v. 7. Juli 2005, NZI 2006, 34).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8429
BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04 (https://dejure.org/2005,8429)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - IX ZB 205/04 (https://dejure.org/2005,8429)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX ZB 205/04 (https://dejure.org/2005,8429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderung und Eröffnungsgrund hinsichtlich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 14; ; InsO § 14 Abs. 1; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 571 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 576 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 4; ; GKG § 21

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 § 577 Abs. 2 S. 4; InsO § 7
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Begründung der Beschwerdeentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Insolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
    a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
    a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 205/04
    Dasselbe gilt, wenn ein Eröffnungsbeschluss auf einen anderen Antrag hin ergangen ist, sich der erste Antrag also infolge prozessualer Überholung erledigt hat (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, WM 2005, 135, 136 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 205/04, NZI 2006, 34).
  • BGH, 23.09.2021 - IX ZB 66/20

    Kostentragungspflicht des Insolvenzgläubigers nach Erledigung des

    Dies gilt für die übereinstimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 131/07, NZI 2008, 736 Rn. 7; vom 24. September 2020 - IX ZB 71/19, ZInsO 2020, 2537 Rn. 8) und die einseitige Erledigungserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92; vom 22. September 2005 - IX ZB 205/04, NZI 2006, 34; vom 25. September 2008, aaO Rn. 8) gleichermaßen (BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 181).

    Der Gläubiger kann seinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens daher, wenn auch zeitlich begrenzt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO; Beschluss vom 22. September 2005, aaO), für erledigt erklären, wenn er ihn nicht weiterverfolgen will.

  • AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11

    Sonstiges

    Da nur Tatsachen, nicht aber Rechtsfolgen glaubhaft gemacht werden können, setzt die Glaubhaftmachung der Forderung zunächst schon als Zulässigkeitserfordernis einen schlüssigen Sachvortrag einschließlich der Spezifizierung der Forderung voraus, so schon: BGH, NZI 2006, 34.
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