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   AG Köln, 01.12.2005 - 71 IN 564/05   

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https://dejure.org/2005,11741
AG Köln, 01.12.2005 - 71 IN 564/05 (https://dejure.org/2005,11741)
AG Köln, Entscheidung vom 01.12.2005 - 71 IN 564/05 (https://dejure.org/2005,11741)
AG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 71 IN 564/05 (https://dejure.org/2005,11741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 628
  • EuZW 2006, 63
  • NZI 2006, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 23.01.2004 - 71 IN 1/04

    Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens; Internationale Zuständigkeit des

    Auszug aus AG Köln, 01.12.2005 - 71 IN 564/05
    Ob auch dem Schuldner bzw. seinen gesellschaftsrechtlichen Organen nach Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens ein Antragsrecht zusteht (vgl. zu dieser Problematik AG Köln NZI 2004, 151 m.w.N.), bedarf keiner abschließenden Entscheidung, weil der Antragsteller nicht hinreichend dargetan hat, dass ein Prokurist nach englischem Gesellschaftsrecht befugt ist, einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • AG Göttingen, 05.01.2001 - 74 IN 278/00

    Zuständigkeit mehrerer Insolvenzgerichte; Pflicht des unzuständigen Gerichts zur

    Auszug aus AG Köln, 01.12.2005 - 71 IN 564/05
    Sind die Angaben des Antragstellers unsubstantiiert und bessert er auch nach gerichtlichem Hinweis nicht nach, kann das angerufene Gericht den Antrag ohne weiteres als unzulässig zurückweisen (vgl. AG Göttingen ZInsO 2001, 137; Ganter , in: Münch-Komm/InsO, § 3 Rdn. 37).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Entsprechendes gilt für die internationale Zuständigkeit nach § 3 EuInsVO (vgl. AG Köln, NZI 2006, 57; HmbKomm-InsO/Undritz, 3. Aufl., Art. 3 EuInsVO Rn. 55 f).
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Zwar setzt die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts bei einem zulässigen Eröffnungsantrag und damit dann ein, wenn der Antragsteller einen Eröffnungsgrund in hinreichend substantiierter Form dargelegt sowie alle die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründenden Umstände angegeben und somit die Schwelle vom Zulassungs- zum Eröffnungsverfahren überschritten hat (BGH, Beschl. v. 12.12.2002, IX ZB 426/02, ZInsO 2003, 217, Rn. 9; AG Köln, Beschl. v. 01.12.2005, 71 IN 564/05, NZI 2006, 57, Rn. 4).
  • AG Hamburg, 11.02.2009 - 67c IE 1/09

    Ergänzungsbeschluss zur Anordnung vorläufiger Verwaltung hinsichtlich Eigenschaft

    Das AG Köln (ZIP 2006, 628 = NZI 2006, 57; zustimmende Anmerkung: Mankowski, EWiR 2006, 109) behilft sich deswegen wohl damit, den Antragsteller im Rahmen der Zulässigkeit seines Antrages dazu zu verpflichten, vorzutragen, dass in keinem anderen EuInsVO-Land bisher entsprechende Maßnahmen erfolgt sind bzw. ein Hauptverfahren eröffnet wurde.
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