Rechtsprechung
AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verfahren der Restschuldbefreiung: Voraussetzung eines zulässigen Versagungsantrages; Anordnungsvoraussetzung für Auskunftserteilung und eidesstattliche Versicherung; Zurückweisung eines unzulässigen Versagungsantrages ohne Anhörung der Verfahrensbeteiligten; Zeitpunkt ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 InsO; § 289 Abs. 2 S. 3 InsO; § 295 InsO; § 296 Abs. 2 S. 2 InsO; § 300 Abs. 1 InsO; § 300 Abs. 2 InsO; § 300 Abs. 3 InsO; Art. 107 EGInsO
Darlegung eines Versagungsgrundes als Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung; Anspruch auf Auskunftserteilung und eidesstattliche Versicherung bei einem unzulässigen Versagungsantrag; Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten vor ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung eines Versagungsgrundes als Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung; Anspruch auf Auskunftserteilung und eidesstattliche Versicherung bei einem unzulässigen Versagungsantrag; Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten vor ...
- zvi-online.de
InsO §§ 295, 296, 300 Abs. 2
Keine Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder zur Auskunftserteilung bei unzulässigem Versagungsantrag - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 289 Abs. 2 Satz 3 § 295 § 296 § 300
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI (Beilage) 2007, 37
- NZI 2007, 251
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Göttingen, 13.01.2006 - 74 IK 59/99
Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung unter Berufung auf …
Auszug aus AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01
(AG Göttingen ZInsO 2006, 384, 385 = NZI 2006, 300 = ZVI 2006, 37;… FK-InsO/Ahrens § 296 Rz. 30). - LG Göttingen, 21.01.2005 - 10 T 14/05
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01
Eine Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten war entbehrlich, da schon kein zulässiger Antrag vorliegt (LG Göttingen ZInsO 2005, 154, 155). - BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Auszug aus AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01
Insoweit besteht eine Parallele zu einem schriftlich durchgeführten Schlusstermin gem. § 290 InsO; dort müssen Versagungsanträge ebenfalls bis zum Ablauf der vom Insolvenzgericht gesetzten Frist vorgebracht werden (BGH ZInsO 2003, 413, 414).
- BGH, 18.10.2012 - IX ZB 131/10
Restschuldbefreiungsverfahren: Form der Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des …
Gemäß § 300 Abs. 3 Satz 2 InsO steht die Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat: Die danach erforderliche Anhörung zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung kann nach allgemein vertretener Auffassung in der Form erfolgen, dass in einem im Internet zu veröffentlichenden Beschluss eine Frist bestimmt wird, innerhalb derer die Gläubiger Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen können (vgl. AG Göttingen, NZI 2007, 251;… FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl. § 300 Rn. 9;… MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 300 Rn. 16;… Weinland, in Ahrens/Prütting/Gehrlein,InsO, § 300 Rn. 10 f). - AG Göttingen, 06.06.2008 - 74 IN 314/01
Folgen der Fristsetzung für die Anhörung über die Erteilung der …
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses wird erst nach Rechtskraft erfolgen (AG Göttingen ZVI 2007, 87 = NZI 2007, 251;… Schmerbach in: Präsenzkommentar Haarmeyer/Wuttke/Förster § 300 Rz. 13).