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   BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05   

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https://dejure.org/2007,1236
BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05 (https://dejure.org/2007,1236)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - IX ZB 248/05 (https://dejure.org/2007,1236)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - IX ZB 248/05 (https://dejure.org/2007,1236)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer objektiven Gläubigerbenachteiligung für einen Anspruch aus Insolvenzanfechtung; Prozesskosten im Falle des prozessualen Anerkenntnisses; Folgen eines sofortigen Anerkenntnisses des Anspruchs durch den Beklagten; Objektive Gläubigerbenachteiligung im ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Darlegungslast bei Insolvenzanfechtung

  • zvi-online.de

    InsO § 129
    Schlüssigkeit einer Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters nach Zahlung über ein Bankkonto nur bei Darlegung der Leistung aus Guthaben oder Kredit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung; Gläubigeranfechtung; Scheckeinreichung; Überziehung

  • Judicialis

    InsO § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129
    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der angefochtenen Zahlung über ein Bankkonto

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestreiten der objektiven Gläubigerbenachteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an Klagevortrag zur Gläubigerbenachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 129
    Zur Schlüssigkeit einer Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters, wenn die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 601
  • MDR 2007, 858
  • NZI 2007, 283
  • NZI 2008, 23
  • WM 2007, 695
  • DB 2007, 913
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999).

    Wird jedoch vor Klageerhebung ein schlüssiger Anspruch nicht geltend gemacht und zunächst eine unschlüssige Klage erhoben, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft und trotz eines bereits gestellten Klageabweisungsantrags in der mündlichen Verhandlung nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch im Sinne des § 93 ZPO sofort anerkennen (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, aaO m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05
    Ist die neu entstandene Forderung nicht besser gesichert als die mittels Kontoüberziehung getilgte Forderung, handelt es sich lediglich um einen anfechtungsrechtlich unschädlichen Gläubigertausch (BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - IX ZR 31/05, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05
    Veranlassung wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, WM 1979, 884, 885; Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 232/04, ZIP 2007, 95, 96).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05
    Ihm oblag es daher jedenfalls im Rahmen der sekundären Behauptungslast, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHZ 100, 190, 196; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. vor § 284 Rn. 34; Musielak/Stadler, ZPO 5. Aufl. § 138 Rn. 10).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04

    Kostentragung nach Anerkenntnis

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05
    Veranlassung wird durch ein Verhalten gegeben, welches vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, WM 1979, 884, 885; Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 232/04, ZIP 2007, 95, 96).
  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Dementsprechend hat er in seinen Beschlüssen vom 1. Februar 2007 (IX ZB 248/05, ZIP 2007, 601, 602 Rn. 14) und vom 27. März 2007 (IX ZR 210/07, ZIP 2008, 747 Rn. 2) für die schlüssige Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen über Bankkonten regelmäßig den Vortrag verlangt, dass diese Zahlungen aus einem Guthaben oder einer eingeräumten Kreditlinie erbracht worden sind.

    Eine objektive Gläubigerbenachteiligung kann deshalb nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht nur dann ausnahmsweise eintreten, wenn der Anspruch des Kreditinstituts auf Rückzahlung des Darlehens, auf dessen Gewährung der Schuldner keinen Anspruch hatte (Überziehungskredit), für die Insolvenzmasse ungünstiger ist als der Anspruch des befriedigten Gläubigers, weil das Kreditinstitut für seinen Darlehensrückzahlungsanspruch über freie und werthaltige Sicherheiten verfügt (BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007, aaO Rn. 13; Urt. v. 28. Februar 2008, aaO Rn. 8; RGZ 81, 144, 145), die nach Valutierung zu Lasten der Masse in abgesonderter Befriedigung verwertet werden können.

    Es gibt keine Grundlage für eine tatsächliche Vermutung, dass über ein Girokonto nur innerhalb eines Guthabens oder einer eingeräumten Kreditlinie verfügt wird (BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007, aaO Rn. 14).

  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Sie gilt nicht, wenn die beklagte Partei den geltend gemachten Anspruch bei unverändert gebliebenem Klagevorbringen anerkennt (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999 und Beschluss vom 1. Februar 2007 - IX ZB 248/05, NZI 2007, 283).

    Sie ist nicht gehalten, einen erst im weiteren Verlauf des Rechtsstreits substantiiert vorgetragenen Klageanspruch schon zuvor - gleichsam auf Verdacht - als begründet anzuerkennen, nur um sich der Kostentragungslast entziehen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999; Beschluss vom 1. Februar 2007 - IX ZB 248/05, NZI 2007, 283).

  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Eine Partei ist nicht gehalten, einen erst im weiteren Verlauf des Rechtsstreits substantiiert vorgetragenen Klageanspruch schon zuvor - gleichsam auf Verdacht - als begründet anzuerkennen, nur um sich der Kostentragungslast entziehen zu können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999; NZI 2007, S. 283 Rn. 11 f.).

    Den daraufhin - knapp vier Jahre nach Zustellung der Klageschrift - erstmals schlüssig formulierten Klagevortrag und hinreichend bestimmt gefassten Klageantrag der Klägerin erkannte der Beschwerdeführer mit seinem dazu innerhalb einer ihm gewährten Fristverlängerung eingegangenen Schriftsatz - und damit "sofort" im Sinne des § 93 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999 a.E.; NZI 2007, S. 283 Rn. 15) - an.

  • BGH, 28.02.2008 - IX ZR 213/06

    Anfechtbarkeit der Überweisung eines Schuldbetrags aus einem überzogenen Konto

    Die zusätzliche Liquidität, die der Schuldner durch eine geduldete Kontoüberziehung erhält, ist damit auch kein den Insolvenzgläubigern haftendes Vermögen, solange der fragliche Betrag nicht an ihn ausbezahlt oder auf ein im pfändbaren Bereich geführtes Konto übertragen wird (BGHZ 170, 276, 279 ff.; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007 - IX ZB 248/05, ZIP 2007, 601, 602).

    Der Senat hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass für eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung dann Raum ist, wenn der Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Überziehungskredits für die Insolvenzmasse ungünstiger ist als der Anspruch des befriedigten Gläubigers, insbesondere weil die Bank für ihren Darlehensrückzahlungsanspruch über (bessere) Sicherheiten verfügt (BGHZ 170, 276, 279 f; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007 aaO Rn. 13).

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln

    Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags zwar die Darlegung, dass die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde (BGH, Beschl. v. 1. Februar 2007 - IX ZB 248/05, NZI 2007, 283).
  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 138/18
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagten Anlass zur Klage gegeben haben, im Allgemeinen auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschl. v. 01.02.2007 - IX ZB 248/05 - m. w. N.).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Klageantrag beschränkt wird (vgl. Stein/Jonas/Muthorst, 23. Aufl.,§ 93 ZPO Rn. 10 m. w. N.), eine bisher unzulässige Klage zulässig wird (OLG Rostock, Urt. v. 10.10.2008 - 5 U 173/08 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - m. w. N.) oder ein unschlüssige Klage z.B. aufgrund ergänzendem Sachvortrag schlüssig wird (BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - IX ZB 248/05 - m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 15.11.2012 - 6 W 557/12

    Kostenentscheidung: Sofortige Anerkennung einer Widerklage

    Es ist jedoch anerkannt, dass der Beklagte dann, wenn eine Klage zunächst nicht schlüssig ist, trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft und trotz eines bereits gestellten Klageabweisungsantrags nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen kann (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999, Tz. 11 f.; Beschluss vom 1. Februar 2007 - IX ZB 248/05, ZIP 2007, 601, Tz. 12, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.11.2009 - 2 U 128/08

    Anfechtbarkeit der Auszahlung von Scheingewinnen in einem "Schneeballsystem"

    Ist die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt, hat der Insolvenzverwalter bei bestrittener Gläubigerbenachteiligung nach bislang geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung darzulegen und zu beweisen, dass die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde (BGHZ 170, 276; NZI 2007, 283).
  • AG Göttingen, 02.02.2008 - 74 IN 136/06

    Anfechtungsanspruch; Angabe; Aufhebung; eidesstattliche Versicherung; Ermessen;

    Es genügt, wenn unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2007, 323 zu §§ 295, 296 InsO; BGH ZInsO 2007, 1221) die von Gläubiger und Schuldner angeführten Tatsachen ein und demselben Lebenssachverhalt zuzuordnen sind.

    Dies gilt auch dann, wenn man unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2007, 323 zu §§ 295, 296 InsO; ZInsO 2007, 1221) fordert, dass die von Gläubiger und Schuldner angeführten Tatsachen ein und demselben Lebenssachverhalt zuzuordnen sein müssen (Hambk-InsO/Streck § 290 Rz. 7).

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Das gilt etwa bei einer erst im Laufe des Rechtsstreits erfolgten Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit (s. OLG Bremen, NJW 2005, 228, 229) oder sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen (Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 93 Rn. 11), ferner insbesondere bei einer zunächst unschlüssigen Klage, deren Mängel erst während des Rechtsstreits behoben wurden (s. etwa BGH, NJW-RR 2004, 999; NZI 2007, 283).
  • OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis einer Forderung auf Erstattung von

  • OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit

  • LG Magdeburg, 09.12.2010 - 5 O 751/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Tilgung einer fremden Schuld als

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 7 U 155/07

    Insolvenzanfechtung: Lohn- und Umsatzsteuerzahlungen aus Bankdarlehen oder

  • LG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 O 22/09

    Eingeräumte Kreditlinie, abgerufener Dispositionskredit, Beiträge zur

  • AG Bad Segeberg, 08.10.2014 - 17 C 279/13

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Hilfsweises Stützen des

  • LG Duisburg, 24.01.2014 - 10 O 192/13

    Veranlassung zur Klageerhebung ohne schlüssig geltend gemachten Anspruch

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