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   BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04   

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https://dejure.org/2007,3745
BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04 (https://dejure.org/2007,3745)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - IX ZB 156/04 (https://dejure.org/2007,3745)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04 (https://dejure.org/2007,3745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Versagung der Restschuldbefreiung im Falle der Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten bei der Auskunftserteilung; Folgen von Unklarheiten über ein Verschulden des Schuldners bei der Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten

  • Judicialis

    InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § ... 7; ; InsO § 291; ; InsO § 296 Abs. 1; ; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 296 Abs. 2; ; InsO § 296 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 296 Abs. 2 Satz 3; ; InsO § 296 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 2 S. 2
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 534
  • NZI 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04
    Die Zurückverweisung erfolgt an das Ausgangsgericht, weil dieses bereits den aufgezeigten Fragen hätte nachgehen müssen (vgl. BGHZ 160, 176, 185 f; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04
    Die Zurückverweisung erfolgt an das Ausgangsgericht, weil dieses bereits den aufgezeigten Fragen hätte nachgehen müssen (vgl. BGHZ 160, 176, 185 f; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche

    Hinreichendes Korrektiv ist, dass die Versagung an ein festzustellendes Verschulden des Schuldners geknüpft ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534, 535 Rn. 6).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZB 169/08

    Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Verletzung einer der in § 295

    Mit diesem Vorgang, der die Versagung der Restschuldbefreiung sogar von Amts wegen nach sich ziehen könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534 Rn. 6), hat sich der angefochtene Beschluss nicht befasst.

    Dieses wird zu prüfen haben, ob der Schuldner Mitwirkungsobliegenheiten bei der Auskunftserteilung nach § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO schuldhaft verletzt hat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007, aaO S. 535 Rn. 7).

  • BGH, 05.06.2008 - IX ZA 7/08

    Kostenstundung im Insolvenzverfahren

    Ebenso wie dem Schuldner gemäß § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn er seinen Mitwirkungsobliegenheiten bei der Auskunftserteilung nach § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO schuldhaft nicht nachkommt (dazu BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534), kann das Insolvenzgericht die Stundung aufheben, wenn der Schuldner schuldhaft seine Auskunftspflicht gemäß § 4c Nr. 4 letzter Halbsatz InsO nicht erfüllt.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Obliegenheiten des

    Die Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Verfahrensobliegenheit des § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 295 Abs. 2 InsO kann, ohne dass es eines Gläubigerantrags bedarf, von Amts wegen nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO versagt werden (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 296 Rn. 30; HK InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 296 Rn. 12).
  • AG Göttingen, 09.03.2009 - 74 IK 222/03

    Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung

    Daher kommt eine Versagung gem. § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO in Betracht (BGH NZI 2007, 534).

    Unklarheiten über ein Verschulden gehen nicht zu Lasten des Schuldners (BGH NZI 2007, 534).

  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

    Beispielhaft sei hingewiesen auf § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO (Ansatz von Fortführungswerten bei der Überschuldung, vgl. BGH NZI 2007, 44 = ZIP 2006, 2171) und § 296 Abs. 1 Satz 1, 2. Teilsatz InsO (Verschulden des Schuldners bei einer Obliegenheitsverletzung nach § 295 InsO, vgl. BGH NZI 2007, 534, 535).
  • AG Mannheim, 29.04.2010 - IK 323/04

    Insolvenz: Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen

    Demgegenüber setzt § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO keine Beeinträchtigung der Gläubiger voraus ( BGH , NZI 2007, 534, 535, Rdnr. 6; 2009, 481, 482 Rdnr. 14) und Erwägungen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind nicht vorgesehen; es handelt sich um eine "gebundene Entscheidung." Schließlich besteht der Unterschied, dass der Schuldner im Rahmen des § 296 Abs. 1 InsO unter bestimmten Voraussetzungen seine Obliegenheit unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen nachholen kann, während dies im Fall des § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO ausgeschlossen ist ( BGH , NZI 2009, 481, 482 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 23.06.2011 - 326 T 7/11

    Zur Versagung der Restschuldbefreiung seitens des Insolvenzgerichts von Amts

    Auch der BGH hatte sich bisher in allen vorhergehenden Entscheidungen, die sich mit einer Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund des § 296 Abs. 11 S. 3 InsO befasst haben, nur mit Fällen auseinander zu setzen, denen ein verfahrenseinleitender, zulässiger Gläubigerantrag zugrunde lag ((vgl. BGH IX ZB 156/04 v. 25.01.07, IX ZB 162/08 v. 05.03.2009, IX ZB 116/08 v. 14.05.2009).
  • LG Stuttgart, 27.08.2009 - 19 T 214/09

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der nicht unverzüglichen Mitteilung der

    Unklarheiten darüber, ob den Schuldner bei der Verletzung von Obliegenheiten ein Verschulden trifft, gehen zu seinen Lasten (BGH, Beschluss vom 15.01.2007, IX ZB 156/04 e contrario).
  • AG Duisburg, 18.08.2011 - 62 IK 235/04

    Auskunftserteilung gegenüber Treuhänder statt dem Gericht kann ohne Folgen

    Unerheblich ist, ob durch das Verhalten des Schuldners die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt worden ist (vgl. BGH NZI 2007, 534 Rn. 6; BGH NZI 2009, 481 f. Rn. 12; BGH ZInsO 2010, 391, 392 f. Rn. 22; BGH ZInsO 2011, 1319 f. Rn. 7).
  • LG Hamburg, 20.12.2012 - 326 T 148/12

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Kostenstundung wegen verspäteter Auskunft über

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