Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 06.04.2006

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   BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05   

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BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05 (https://dejure.org/2006,1823)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZB 191/05 (https://dejure.org/2006,1823)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05 (https://dejure.org/2006,1823)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer vergleichsweise kurzen Verfahrensdauer als Voraussetzung einer Herabsetzung der Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger Beendigung des vereinfachten Insolvenzverfahrens; Vergütung des Treuhänders im Insolvenzverfahren

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des Treuhänders bei vorzeitiger Beendigung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsVV § 13 Abs. 1 Satz 2; InsO § 212
    Herabsetzung der Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger Beendigung des Verfahrens auch ohne kurze Verfahrensdauer

  • Judicialis

    InsVV § 13 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 13 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Herabsetzung de Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geringere Treuhandvergütung nur bei kurzer Verfahrensdauer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 425
  • NZI 2007, 17
  • NZI 2007, 55
  • Rpfleger 2007, 102
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05
    Der Treuhänder erhält als Vergütung in der Regel 15 % der Insolvenzmasse, die sich nach § 1 InsVV berechnet, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 10 InsVV (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663).

    Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders kann aber gleichwohl herabgesetzt oder erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663, 1664 f).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, welche Arbeiten dem Treuhänder infolge der vorzeitigen Verfahrensbeendigung erspart geblieben sind, und welchen Umfang diese Arbeiten im Verhältnis zu allen erforderlichen Arbeiten eingenommen hätten, wenn das Verfahren zu Ende geführt worden wäre (vgl. für den vergleichbaren Fall des § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206, Rn. 25).

    Es obliegt dem Treuhänder darzulegen, aus welchen Gründen im Einzelfall entgegen der gesetzlichen Vermutung eine erhebliche Abweichung im Arbeitsaufwand gegenüber einem voll durchgeführten vereinfachten Insolvenzverfahren nicht vorgelegen hat (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006, aaO).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, welche Arbeiten dem Treuhänder infolge der vorzeitigen Verfahrensbeendigung erspart geblieben sind, und welchen Umfang diese Arbeiten im Verhältnis zu allen erforderlichen Arbeiten eingenommen hätten, wenn das Verfahren zu Ende geführt worden wäre (vgl. für den vergleichbaren Fall des § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206, Rn. 25).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05
    c) Im Insolvenzverfahren kann ein Vermögensgegenstand vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder freigegeben werden (BGHZ 163, 32, 35).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt;

    Für die Bewertung gelten wegen der Verweisung in § 10 InsVV die Grundsätze des § 1 InsVV (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663; vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, NZI 2007, 55 Rn. 7).

    Ob ein Pflichtteilsanspruch deshalb stets schon ab dem Zeitpunkt seines Entstehens die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters erhöht oder ob dies erst dann der Fall ist, wenn der Anspruch anerkannt oder rechtshängig wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 Rn. 9, 11), weil er vorher nicht zugunsten der Insolvenzmasse realisiert werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

    Es ist offensichtlich und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass eine Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO eine vorzeitige Verfahrensbeendigung in diesem Sinne darstellt (Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 3 Rn. 83; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO § 3 InsVV Rn. 51; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 3 InsVV Rn. 27; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 3 InsVV Rn. 20; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZInsO 2005, 85; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 f).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05

    Vergütung des Treuhänders bei während des Insolvenzverfahrens wieder erlangter

    Maßgebend ist, dass erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang eines Treuhänders vorliegen (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, NZI 2005, 567, 569; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 f unter II. 2. zum Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs beim Schuldner während des vereinfachten Insolvenzverfahrens).
  • LG Düsseldorf, 11.02.2008 - 25 T 47/08

    Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen und die Gewährung von

    Der Treuhänder erhält als Vergütung in der Regel 15 % der Insolvenzmasse, die sich nach § 1 InsVV berechnet, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 10 InsVV (BGH ZInsO 2006, 1159; BGH WM 2005, 1663).

    Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders kann herabgesetzt oder erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen (BGH ZInsO 2006, 1159).

  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 13/08

    Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen von der Regelvergütung bei erheblichen

    Aus § 313 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO, aus der amtlichen Begründung zu § 13 InsVV und aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Satz 2 InsVV ("insbesondere", "in der Regel") folgt, dass Zu- und Abschläge von der Regelvergütung vorzunehmen sind, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23; v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, NZI 2005, 567, 569; v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, NZI 2007, 55, 56; v. 11. Februar 2010, IX ZB 183/08, n. v.).
  • LG Chemnitz, 07.07.2008 - 3 T 133/08

    Vergütung des Treuhänders bei vier Gläubigern und kurzer Verfahrensdauer sowie

    Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders kann gleichwohl herabgesetzt oder erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen (BGH ZInsO 2006, Seite 1159 f).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 06.04.2006 - 67g IN 256/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32711
AG Hamburg, 06.04.2006 - 67g IN 256/02 (https://dejure.org/2006,32711)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2006 - 67g IN 256/02 (https://dejure.org/2006,32711)
AG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2006 - 67g IN 256/02 (https://dejure.org/2006,32711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    InsO § 4; ZPO § 407a Abs. 2
    Keine Erstattung von Massekosten für externe Bewertung bei "schwachem" vorläufigem Insolvenzverwalter ohne Einzelermächtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus AG Hamburg, 06.04.2006 - 67g IN 256/02
    Handelt er als sogenannter schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter im Namen der Masse, so benötigt er zur Absicherung des Auktionshauses eine insolvenzgerichtliche Einzelermächtigung (BGH ZVI 2002, 250 = ZIP 2002, 1625 (m. Bespr. Prütting/Stickelbrock, S. 1608) = ZInsO 2002, 819, dazu EWiR 2002, 919 (Spliedt) ).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.7.2002 zur Einzelermächtigung (BGH ZVI 2002, 250 = ZIP 2002, 1625 (m. Bespr. Prütting/Stickelbrock, S. 1608) = ZInsO 2002, 819) musste einem Verwalter indes Ende Juli 2002 nicht bekannt sein.

  • AG Hamburg, 29.04.2013 - 67g IN 327/11

    Zuständigkeit für die Beauftragung eines sog. Verwerters zum Zwecke der Bewertung

    Dem Sachverständigen/vorläufigen Insolvenzverwalter ist es gestattet, konkrete Vorschläge hinsichtlich der Person zu unterbreiten, denen das Gericht im Regelfall folgen wird (teilweise Aufgabe von AG Hamburg ZVI 2007, 539 = ZInsO 2006, 448).
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