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   OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07   

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https://dejure.org/2007,9452
OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07 (https://dejure.org/2007,9452)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2007 - 16 Wx 100/07 (https://dejure.org/2007,9452)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2007 - 16 Wx 100/07 (https://dejure.org/2007,9452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach einer Insolvenzeröffnung fällig werdende Wohngeldverpflichtungen als Masseverbindlichkeiten i.S.d. Insolvenzordnung (InsO); Beschlussfassung nach der Insolvenzeröffnung als Kriterium der Zugehörigkeit von mit Beschlussfassung entstehenden Forderungen zur ...

  • Judicialis

    InsO § 32 Abs. 3; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 178 Abs. 3; ; ZVG §§ 146 ff; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Wohngeldforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderumlagen: Wann muss sich der Insolvenzverwalter beteiligen? (IMR 2008, 1078)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 377
  • FGPrax 2008, 55
  • ZMR 2008, 988
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers;

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Nach fast einhelliger Meinung des Schrifttums (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rdnr. 158; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 43; Bub in Staudinger, WEG, 13. Aufl., § 28 Rdnr. 217; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 55 Rdnr. 38 f; Hefermehl in MüKo-InsO, 2. Aufl., § 55 Rdnr. 76 je m. w. N.) und der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 47; AG Neukölln, ZMR 2005, 659) gilt diese Grundsatz auch für eine Insolvenz nach der InsO vom 5.10.1994 -in Kraft seit dem 1.1.1999 - zumindest dann, wenn der Insolvenzverwalter die Wohn- oder Gewerbeeinheit in Besitz genommen und nicht von der Freigabemöglichkeit i.V.m. § 32 Abs. 3 InsO Gebrauch gemacht hat (so OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Der Wohnungseigentümer wird in Höhe der Leistungen des Zwangsverwalters von seiner Leistungspflicht befreit, im übrigen kann er immer persönlich bzw. der Antragsgegner als sein Rechtsnachfolger in Anspruch genommen werden (vgl. Bub in Staudinger, a.a.O., § 28 Rdnr. 221; KG, WE 2001, 9-10 zur Haftung des Zwangsverwalters neben dem Eigentümer; AG Neukölln, ZMR 2005, 659).

    Dieser Meinung ist auch nach Inkrafttreten der InsO zu folgen (AG Neukölln, ZMR 2005, 659; ebenso zur Zwangsverwaltung: OLG München, NZM 2007, 452).

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Auch in Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2007, 1591; BGH, NJW-RR 2002, 1198) besteht nach Meinung des Senats kein Anlass zur Abweichung von diesem Grundsatz.

    In seiner Entscheidung vom 18.04.2002 (NJW-RR 2002, 1198) lässt der BGH die zur Sonderumlage in der Insolvenz entstehenden Fragen ausdrücklich offen.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Dieser überwiegenden Meinung, der sich auch der Senat anschließt, steht die Entscheidung des BGH vom 21.12.2006 (NJW 2007, 1591) nicht entgegen, da es sich um eine andere Fallgestaltung handelt.

    Auch in Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2007, 1591; BGH, NJW-RR 2002, 1198) besteht nach Meinung des Senats kein Anlass zur Abweichung von diesem Grundsatz.

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Dies hat der Bundesgerichtshof zur früheren Konkursordnung festgestellt, während die vor Konkurseröffnung entstandenen, fälligen Wohngeldforderungen den Konkursforderungen zugerechnet wurden (vgl. BGH, NJW 1986, 3206; BGH NJW 1989, 3018; BGH, NJW 1994, 1866).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu nach Konkurseröffnung beschlossener (Sonder-)Umlagen, wonach selbst eine Umlage, die eine Ausfallhaftung wegen der Zahlungsunfähigkeit des insolventen Schuldners vorsieht, eine Masseschuld ist (BGH, NJW 1989, 3018; ebenso KG, WE 2001, 9 wohl noch zur KO), ist nach Ansicht des Senats auf die Umlagenbeschlüsse unter der Geltung der InsO grundsätzlich zu übertragen.

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Dies hat der Bundesgerichtshof zur früheren Konkursordnung festgestellt, während die vor Konkurseröffnung entstandenen, fälligen Wohngeldforderungen den Konkursforderungen zugerechnet wurden (vgl. BGH, NJW 1986, 3206; BGH NJW 1989, 3018; BGH, NJW 1994, 1866).
  • OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06

    Vorabbezahlung der Abrechnungsspitze durch Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Dieser Meinung ist auch nach Inkrafttreten der InsO zu folgen (AG Neukölln, ZMR 2005, 659; ebenso zur Zwangsverwaltung: OLG München, NZM 2007, 452).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Dies hat der Bundesgerichtshof zur früheren Konkursordnung festgestellt, während die vor Konkurseröffnung entstandenen, fälligen Wohngeldforderungen den Konkursforderungen zugerechnet wurden (vgl. BGH, NJW 1986, 3206; BGH NJW 1989, 3018; BGH, NJW 1994, 1866).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
    Nach fast einhelliger Meinung des Schrifttums (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rdnr. 158; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 43; Bub in Staudinger, WEG, 13. Aufl., § 28 Rdnr. 217; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 55 Rdnr. 38 f; Hefermehl in MüKo-InsO, 2. Aufl., § 55 Rdnr. 76 je m. w. N.) und der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 47; AG Neukölln, ZMR 2005, 659) gilt diese Grundsatz auch für eine Insolvenz nach der InsO vom 5.10.1994 -in Kraft seit dem 1.1.1999 - zumindest dann, wenn der Insolvenzverwalter die Wohn- oder Gewerbeeinheit in Besitz genommen und nicht von der Freigabemöglichkeit i.V.m. § 32 Abs. 3 InsO Gebrauch gemacht hat (so OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Die nach der Insolvenzeröffnung fällig werdenden Wohngeldansprüche sind dagegen Masseschulden gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO (OLG Köln, NZI 2008, 377; MünchKommm-InsO/Hefermehl, 2. Aufl., § 55 Rn. 76).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen

    Die nach der Insolvenzeröffnung fällig werdenden Wohngeldansprüche sind dagegen Masseschulden gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO (OLG Köln, NZI 2008, 377; MünchKommm-InsO/Hefermehl, 2. Aufl., § 55 Rn. 76).
  • FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10

    Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

    Die Ansicht des Senats entspricht auch der Rechtsprechung, wonach zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Verwaltung von Grundstücken resultieren, auch dann als Masseverbindlichkeiten angesehen werden, wenn zeitgleich eine Zwangsverwaltung besteht (OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2007 16 Wx 100/07, NZI 2008, 177 zu Wohngeldansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; so auch Bäuerle/Schneider in Braun, Kommentar zur InsO, 5. Aufl. 2012, § 55 Rn. 6).
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