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   BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07   

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BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07 (https://dejure.org/2008,902)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - IX ZB 183/07 (https://dejure.org/2008,902)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07 (https://dejure.org/2008,902)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässiger Sachvortrag durch Bezugnahme auf andere Schriftstücke; Entbehrlichkeit einer Glaubhaftmachung gemäß § 296 Abs. 1 S. 3 Insolvenzordnung (InsO) bei unstreitigen Tatsachen; Unterlassung der Mitteilung von Einkünften der Ehefrau durch den Schuldner als ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Versagung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO § 296
    Keine nachträgliche Heilung einer Obliegenheitsverletzung, wenn ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung vorliegt

  • Judicialis

    InsO § 296

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anzeige des pfändbaren Einkommens trotz Aufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Restschuldbefreiung - Keine nachträgliche Heilung eines geltend gemachten Versagungsgrunds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1302
  • NZI 2008, 623
  • WM 2008, 1693
  • Rpfleger 2008, 595
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn die Insolvenzgläubiger ohne die Obliegenheitsverletzung eine bessere Befriedigung im Hinblick auf ihre Forderungen hätten erreichen können (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 4).

    Die Schlechterstellung der Gläubiger muss konkret messbar sein; eine bloße Gefährdung ihrer Befriedigungsaussichten reicht nicht aus (BGH, Beschl. v. 5. April 2006, aaO; BGH, Beschl. v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, WM 2007, 661, 662 Rn. 5).

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 88/06

    Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Die Schlechterstellung der Gläubiger muss konkret messbar sein; eine bloße Gefährdung ihrer Befriedigungsaussichten reicht nicht aus (BGH, Beschl. v. 5. April 2006, aaO; BGH, Beschl. v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, WM 2007, 661, 662 Rn. 5).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Es ist anerkannt, dass Sachvortrag auch mittels einer konkreten Bezugnahme auf andere Schriftstücke erfolgen kann (BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, BGH-Report 2003, 1438).
  • BGH, 05.06.2008 - IX ZB 119/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Bei Begehung eines der Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenstehenden Obliegenheitsverstoßes ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nach Ende des Schlusstermins erfolgte Angabe der tatsächlich erzielten Einnahmen und deren Abführung den Verstoß nicht zu heilen vermag (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97; Beschl. v. 24. April 2008 - IX ZB 115/06; v. 5. Juni 2008 - IX ZB 119/06).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Bei Begehung eines der Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenstehenden Obliegenheitsverstoßes ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nach Ende des Schlusstermins erfolgte Angabe der tatsächlich erzielten Einnahmen und deren Abführung den Verstoß nicht zu heilen vermag (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97; Beschl. v. 24. April 2008 - IX ZB 115/06; v. 5. Juni 2008 - IX ZB 119/06).
  • BGH, 24.04.2008 - IX ZB 115/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über die

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Bei Begehung eines der Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenstehenden Obliegenheitsverstoßes ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nach Ende des Schlusstermins erfolgte Angabe der tatsächlich erzielten Einnahmen und deren Abführung den Verstoß nicht zu heilen vermag (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97; Beschl. v. 24. April 2008 - IX ZB 115/06; v. 5. Juni 2008 - IX ZB 119/06).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
    Demgemäß hat es der Senat gestattet, einen Versagungsantrag - wie im Streitfall - auf den Inhalt beigefügter Schriftstücke zu stützen (BGHZ 156, 139, 144).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Überdies kann die Glaubhaftmachung auch durch die Vorlage der schriftlichen Erklärung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders erfolgen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 7).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche

    Entsprechend hat der Senat zu § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO erkannt: Zeigt der Schuldner sein pfändbares Einkommen trotz einer Aufforderung dem Treuhänder nicht an, kann diese Obliegenheitsverletzung jedenfalls dann nicht mehr durch Zahlung des pfändbaren Einkommens geheilt werden, wenn ein Gläubiger beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623).
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener

    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens durch Zahlung des dem Treuhänder vorenthaltenen pfändbaren Einkommens ausgeschlossen ist, wenn ein Gläubiger bereits beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623, 624 Rn. 13; v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09 Rn. 8).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 284/08

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung

    Schließlich hat die Schuldnerin bereits am 28. Dezember 2006 und somit lange, bevor am 17. Mai 2008 der unzulässige Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurde, ihre Angaben korrigiert und den wahren Gläubiger benannt (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO; v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07,ZInsO 2008, 920, 921 Rn. 13).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen eines zulässigen Versagungsantrags

    Der erforderliche Sachvortrag des Gläubigers und die erforderliche Glaubhaftmachung können zwar auch mittels einer konkreten Bezugnahme auf einen Bericht des Treuhänders erfolgen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920, Rn. 7 m.w.N.; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, NZI 2009, 253 Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Heilung einer Obliegenheitsverletzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Heilung durch nachträgliche Abführung eines zu Unrecht empfangenen Geldbetrages nicht mehr möglich, wenn ein Gläubiger die Obliegenheitsverletzung bereits aufgedeckt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623, 624 Rn. 13; v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, WM 2009, 1292, 1293 Rn. 15).
  • AG Göttingen, 16.06.2009 - 74 IN 231/06

    Heilung eines Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung (InsO) durch

    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH zu § 295 InsO (BGH ZInsO 2008, 920) kann nach Stellung eines Versagungsantrages ein Schuldner einen Verstoß gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO nicht mehr heilen (z. B. durch Auskehr einer vereinnahmten Einkommensteuererstattung an den Insolvenzverwalter).

    Zum anderen ist im Rahmen des § 295 InsO klargestellt, dass eine Heilung eine Obliegenheitsverletzung durch nachträgliche Zahlung des pfändbaren Betrages nicht in Betracht kommt, wenn bereits ein Versagungsantrag gestellt ist (BGH ZInsO 2008, 920).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Obliegenheiten des

    Davon abgesehen haben die Gläubiger zur Begründung ihrer Versagungsanträge in zulässiger Weise auf die Berichte des Treuhänders und die Mitteilung des Insolvenzgerichts Bezug genommen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZB 183/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunftspflichten;

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZA 12/08

    Anspruch auf Restschuldbefreiung bei nachträglicher Entrichtung von nicht

  • LG Landau/Pfalz, 19.04.2010 - 4 T 3/10

    Keine Restschuldbefreiung bei Verheimlichung von Bezügen; Restschuldbefreiung bei

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 16/10

    Versagung der Restschuldbefreiung: Pflicht zur Offenbarung von Umständen für eine

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07

    Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes durch Vorlage der schriftlichen

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage einer Zumutbarkeit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 262/09

    Entbehrlichkeit der Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes i.R.d.

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 92/08

    Vereinbarkeit einer fehlenden ausdrücklichen Erwähnung der Schreiben eines

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 6/09

    Erforderlichkeit einer konkreten Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der

  • LG Oldenburg, 02.02.2011 - 6 T 42/11

    Zulässigkeit der Versagung einer Restschuldbefreiung wegen fehlender

  • AG Göttingen, 26.11.2008 - 74 IK 2/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Beeinträchtigungen der

  • AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10

    Zum Versagungsantrag im Restschuldbefreiungsverfahren

  • AG Celle, 09.07.2009 - 29 IN 155/05

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Aufnahme einer Beschäftigung durch den

  • AG Hamburg, 26.03.2012 - 67c IN 322/07

    Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr.5 InsO bei Verstoß gegen die

  • LG Stuttgart, 27.08.2009 - 19 T 214/09

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der nicht unverzüglichen Mitteilung der

  • AG Leipzig, 13.08.2009 - 94 IN 1827/00
  • LG Ulm, 14.03.2011 - 3 T 119/10

    Infragestellen eines Versagungsgrundes i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO nach

  • AG Göttingen, 03.07.2013 - 74 IN 259/09

    Obliegenheitsverletzung und deren Heilung bei unterlassener Mitteilung der

  • LG Siegen, 27.11.2008 - 4 T 130/08

    Restschuldbefreiung bei Obliegenheitsverletzung im Verlauf der sechsjährigen

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