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   OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07   

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https://dejure.org/2008,8248
OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07 (https://dejure.org/2008,8248)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 2 VA 4/07 (https://dejure.org/2008,8248)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 2 VA 4/07 (https://dejure.org/2008,8248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalterauswahl: Auswahlkriterien für eine Vorauswahlliste und Auswahlermessen des Insolvenzrichters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei Ernennung eines Insolvenzverwalters; Auswahlkriterien für die Aufnahme in eine Auswahlliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2228
  • NZI 2008, 744
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (NJW 2004, 2725 ff.) muss das Vorauswahlverfahren zur Bestellung von Insolvenzverwaltern gem. Art. 19 Abs. 4 GG justiziabel sein.

    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in dem Beschluss vom 3. August 2004 (a.a.O.) entschieden hat, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06

    Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    Richtiger Antragsgegner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.; anders zuvor OLG Köln, Beschl. v. 27.9. 06, 7 VA 9/05, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06, zit. nach juris) der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, da Behörden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, lediglich dann parteifähig sind, wenn ihnen die Fähigkeit zugesprochen ist, sich an einem Verfahren zu beteiligen (BGH v. 16.5. 07, a.a.O.); dies setzt eine entsprechende gesetzliche Regelung voraus, durch die die fehlende Parteifähigkeit ersetzt wird (BGH v. 19.12.07, a.a.O.).

    Nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts findet im Rahmen des chancengleichen Zugangs aller Bewerber gerade keine Bestenauslese statt und muss nicht wie bei der Bewerbung um ein öffentliches Amt durch das Verfahren gewährleistet sein, dass tatsächlich unter allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06).

  • OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06

    Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    In Fortführung dessen hat das Bundesverfassungsgericht mit dem sowohl von dem Antragsteller als auch von den Antragsgegnern zitierten Beschluss vom 23. Mai 2006 ( 1 BvR 2530/04, zitiert nach juris) die Anforderungen an die Auswahl des Insolvenzverwalters dahingehend konkretisiert, dass nicht Artikel 33 Abs. 2 GG für die Bestellung gilt, da der Insolvenzverwalter kein öffentliches Amt ausübt; da es regelmäßig mehrere geeignete Bewerber geben wird, ist dem Richter in § 56 Abs. 1 InsO Ermessen bei der Auswahl des Insolvenzverwalters eingeräumt, was eine Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Gläubiger und des Schuldners anhand hieran ausgerichteter sachgerechter Kriterien ermöglichen soll.
  • OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05

    Ablehnung von Bewerbern um Aufnahme in Vorauswahllisten zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    Richtiger Antragsgegner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.; anders zuvor OLG Köln, Beschl. v. 27.9. 06, 7 VA 9/05, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06, zit. nach juris) der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, da Behörden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, lediglich dann parteifähig sind, wenn ihnen die Fähigkeit zugesprochen ist, sich an einem Verfahren zu beteiligen (BGH v. 16.5. 07, a.a.O.); dies setzt eine entsprechende gesetzliche Regelung voraus, durch die die fehlende Parteifähigkeit ersetzt wird (BGH v. 19.12.07, a.a.O.).
  • BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07

    Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
    Nach Hinweis des Senats auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2007 (IV AR (VZ) 6/07) hat der Antragsteller seinen Antrag mit Schriftsatz vom 24. Juli 2007 hilfsweise auf die Antragsgegnerin zu 2) erweitert.
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15

    Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

    Wieder andere sehen in dem Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, den richtigen Antragsgegner, sofern nicht im Landesrecht etwas anderes bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR (VZ) 5/07, ZInsO 2007, 711 Rn. 14 f; vom 19. Dezember 2007 - IV AR (VZ) 6/07, ZInsO 2008, 207 Rn. 13 ff; vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 3; so auch OLG Frankfurt, NZI 2007, 524; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 20 VA 14/08, nv; vgl. auch OLG Hamburg, NZI 2008, 744, 745; NZI 2011, 762, 764; NZI 2012, 193).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 4/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Wieder andere sehen in dem Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, den richtigen Antragsgegner, sofern nicht im Landesrecht etwas anderes bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR (VZ) 5/07, ZInsO 2007, 711 Rn. 14 f; vom 19. Dezember 2007 - IV AR (VZ) 6/07, ZInsO 2008, 207 Rn. 13 ff; vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 3; so auch OLG Frankfurt, NZI 2007, 524; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 20 VA 14/08, nv; vgl. auch OLG Hamburg, NZI 2008, 744, 745; NZI 2011, 762, 764; NZI 2012, 193).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die

    Wieder andere sehen in dem Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, den richtigen Antragsgegner, sofern nicht im Landesrecht etwas anderes bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR (VZ) 5/07, ZInsO 2007, 711 Rn. 14 f; vom 19. Dezember 2007 - IV AR (VZ) 6/07, ZInsO 2008, 207 Rn. 13 ff; vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 3; so auch OLG Frankfurt, NZI 2007, 524; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 20 VA 14/08, nv; vgl. auch OLG Hamburg, NZI 2008, 744, 745; NZI 2011, 762, 764; NZI 2012, 193).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08

    Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter

    Das bringt es mit sich, dass die Liste, soll sie ihren Zweck erfüllen, überschaubar bleiben muss (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105; OLG Hamburg NZI 2008, 744).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 6/08

    Insolvenzverwalterauswahl: Aufnahme eines geeigneten Bewerbers in die

    Dass der Antrag ursprünglich allein gegen die Antragsgegnerin zu 2. gerichtet war, führt nicht zur Unzulässigkeit oder Verfristung, wie die Antragsgegner zu 1. meinen, da er seinem Sinn, gegen den oder die richtigen Antragsgegner gerichtet zu sein, entsprechend auszulegen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.10.2008, Az.: 2 VA 4/07).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 1/09

    Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter: Aufnahme eines wegen Beihilfe zum

    Dass der Antrag ursprünglich allein gegen das Amtsgericht, d. h. gegen die Antragsgegnerin zu 2., gerichtet war, führt nicht zur Unzulässigkeit oder Verfristung, da er seinem Sinn, gegen den oder die richtigen Antragsgegner gerichtet zu sein, entsprechend auszulegen ist (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 08.10.2008, Az.: 2 VA 4/07).
  • KG, 22.11.2010 - 1 VA 12/10

    Insolvenzverwalterbestellung: Berücksichtigung der Ortsnähe bei Aufnahme in die

    Diese Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs durch Festlegung eines Anforderungsprofils, die das Insolvenzgericht vorzunehmen hat, steht zur vollen Überprüfung durch das Oberlandesgericht (HansOLG Hamburg ZIP 2008, 2228).
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