Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2008 - IX ZB 112/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1947
BGH, 23.10.2008 - IX ZB 112/08 (https://dejure.org/2008,1947)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - IX ZB 112/08 (https://dejure.org/2008,1947)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 112/08 (https://dejure.org/2008,1947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mindestfrist von einem Monat für die Nachreichung einer dem Antrag auf Restschuldbefreiung nicht beiligenden Abtretungserklärung durch das Insolvenzgericht im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Nachreichung der Abtretungserklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 305 Abs. 3, § 287 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 2
    Mindestens Monatsfrist zur Nachreichung der einem Antrag auf Restschuldbefreiung nicht beigefügten Abtretungserklärung

  • Judicialis

    InsO § 305 Abs. 3; ; InsO § 287 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 20 Abs. 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 305 Abs. 3 § 287 Abs. 1 S. 2 § 20 Abs. 2
    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nachreichung der dem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügenden Abtretungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlen der Abtretungserklärung zum Restschuldbefreiungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 396
  • MDR 2009, 292
  • NZI 2009, 120
  • WM 2009, 127
  • Rpfleger 2009, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 112/08
    In seinem Beschluss vom 17. Februar 2005 (BGHZ 162, 181) hat der Senat allerdings die gegebenenfalls zu setzende richterliche Frist der Vorschrift des § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO entnommen, wenn der Schuldner keinen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat.

    Zwar führt das Beschwerdegericht mit Recht aus, die Frist des § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO sei als gesetzliche Frist nicht verlängerbar und es komme auch keine Wiedereinsetzung in Betracht, weil es sich weder um eine Notfrist noch um eine andere Frist im Sinne des § 233 ZPO handele (BGHZ 162, 181, 185; Uhlenbruck/Vallender, aaO § 287 Rn. 19).

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2002 - 3 W 235/01

    Abtretung; Abtretungserklärung; Schuldner; Höchstpersönlich; Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 112/08
    Werde diese sodann nicht in der Zwei-Wochen-Frist vorgelegt, sei der Antrag auf Restschuldbefreiung als unzulässig zurückzuweisen (so OLG Zweibrücken ZVI 2002, 128 f; Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 287 Rn. 5; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 287 Rn. 7b).
  • OLG Celle, 04.02.2002 - 12 W 5/02

    Insolvenzverfahren; Forderungsabtretung ; Restschuldbefreiung ;

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - IX ZB 112/08
    Für den Fall, dass dem Antrag des Schuldners die Abtretungserklärung nicht beigefügt sei, enthalte § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in diesem Verfahren eine speziellere Regelung (so OLG Celle ZVI 2002, 29, 30; Braun/Buck, InsO 3. Aufl. § 305 Rn. 21; HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl. § 287 Rn. 22; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 287 Rn. 11; FK-InsO/Ahrens, 4. Aufl. § 287 Rn. 19; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 287 Rn. 19; Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 287 Rn. 56; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 287 Rn. 36 f; Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung 8. Aufl., § 17 Rn. 36).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 67/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Hinweispflicht des Gerichts auf

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Stellung eines Eigenantrags ist schon deswegen unzulässig, weil bei der Versäumung einer richterlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach diesen Vorschriften nicht möglich ist (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 88/03, nv; vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 112/08, NZI 2009, 120 Rn. 10).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZB 93/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung des Einzelrichters über Beschwerde

    Die insofern großzügig bemessene Frist dient gerade dem Schutz des Schuldners vor übereilten Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 112/08, NZI 2009, 120 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht