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   LG Hannover, 03.08.2009 - 11 T 35/09   

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https://dejure.org/2009,15811
LG Hannover, 03.08.2009 - 11 T 35/09 (https://dejure.org/2009,15811)
LG Hannover, Entscheidung vom 03.08.2009 - 11 T 35/09 (https://dejure.org/2009,15811)
LG Hannover, Entscheidung vom 03. August 2009 - 11 T 35/09 (https://dejure.org/2009,15811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters: Beginn der Verjährung; Verjährungshemmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 199 BGB; § 206 BGB; § 568 ZPO; § 8 Abs. 1 S. 1 RVG; § 11 Abs. 1 InsVV; § 11 Abs. 2 InsVV
    Verjährung eines nicht festgesetzten Vergütunganspruchs für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines nicht festgesetzten Vergütunganspruchs für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2108
  • NZI 2009, 688
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Über die Massezugehörigkeit eines Guthabens, das ausschließlich aus unpfändbaren Sozialleistungen gespeist wird, ist dort (entgegen der Annahme von Frind NZI 2009, 688, 690) nichts ausgeführt, weil ein darüber geführter Streit vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen ist (vgl. jetzt auch BGH, Beschl. v. 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09).
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    b) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird wohl überwiegend angenommen, dass die Verjährungsfrist des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung zum Jahresschluss der Insolvenzeröffnung ohne Hemmung zu laufen beginne, so dass der Vergütungsanspruch des vorläufigen Verwalters vor Abschluss des eröffneten Verfahrens verjähren könne (LG Gießen ZIP 2009, 2398; LG Hannover ZInsO 2009, 2355 f; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358 f; Vill in Festschrift Gero Fischer S. 547, 564 f; Graeber/Graeber, ZInsO 2010, 465, 466 f).

    Die spätere Abänderbarkeit der Festsetzung ändert zwar nichts daran, dass der vorläufige Verwalter mit Beendigung der vorläufigen Verwaltung seine Vergütung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse über die Wertverhältnisse verlangen kann (vgl. LG Hannover ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; Vill aaO S. 565).

  • AG Göttingen, 18.12.2009 - 71 IN 51/04

    Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Geltendmachung seines Vergütungsanspruch

    § 1 InsVV Rz. 11; LG Heilbronn ZInsO 2009, 2356, 2357; a. A. LG Gießen ZInsO 2009, 1559; LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358; Keller NZI 2007, 378, 380) oder aus dem Rechtsgedanken des § 11 Abs. 2 InsVV auf das Ende der Verwertung abzustellen ist (Keller NZI 2007, 378, 380 f.; Rüffert ZinsO 2009, 757; Haarmeyer ZInso 2009, 2360; Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV, Vor § 1 Rz. 51; a. A. LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359).

    Dagegen wird eingewandt, der Insolvenzverwalter handele pflichtwidrig (LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355, Rüffert ZInso 2009, 757, 758; Haarmeyer ZInsO 2009, 2360).

    Eine Verjährung ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (LG Gießen ZInsO 2009, 1559, 1560; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; MK-InsO/Nowak § 63 Rz. 10; a. A. LG Hannover LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355).

  • LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 4 T 292/20

    Verjährung des Vergütungsanspruches eines Insolvenzverwalters

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.1.2010 IX ZB 190/09, der die Entscheidung des LG Hannover vom 3.8.2009, 11 T 35/09 vorausging, jedenfalls nicht beanstandet, denn die Aufhebung und Zurückverweisung an das Amtsgericht erfolgte, weil der Bundesgerichtshof von der Hemmung der Verjährung des vorläufigen Verwalters ausging, deren Voraussetzungen das Amtsgericht verkannte.

    Denn ausgehend von der Begründung des Landgerichts Hannover in seinem Beschluss vom 3.8.2009 (11 T 35/09) ist die Verjährung deshalb von Amts wegen zu berücksichtigen, weil ein Insolvenzverwalter grundsätzlich verpflichtet ist, verjährten Ansprüche, die gegen die Masse geltend gemacht werden, die entsprechende Einrede entgegenzusetzen.

  • LG Stuttgart, 01.10.2010 - 19 T 240/10

    Verjährung der Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters,

    Demgegenüber wird vom Landgericht Hannover (Beschluss vom 03.08.2009 - 11 T 35/09 -) vertreten, dass das Insolvenzgericht auch von Amts wegen verpflichtet ist, die objektiv eingetretene Verjährung zu berücksichtigen.
  • LG Hamburg, 18.02.2010 - 326 T 109/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs, Berücksichtigung des Verjährungseintritts bzgl.

    Das Gericht hat seine Entscheidung vom 15. Januar 2010 auf die Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 03. August 2009 (ZIP 2009/2108 {2109}) gestützt.
  • LG Hamburg, 15.01.2010 - 326 T 109/09

    Konkursverfahren: Einrede der Verjährung gegen den Vergütungsanspruch des

    Die Kammer folgt dabei der Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 03.08.2009 (ZIP 2009, 2108 [2109]).
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