Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07   

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https://dejure.org/2009,6268
BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes beim Schuldner i.R.d. Erbringung einer kongruenten Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Insolvenzanfechtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 246 (Ls.)
  • NZI 2009, 723
  • NZI 2010, 27
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07
    Ein Schuldner handelt in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    In Fällen kongruenter Leistungen hat der Senat allerdings anerkannt, dass der Schuldner trotz der vorgenannten Vermutungsregel ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelt, wenn er diese Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, NJW 1997, 3028, 3029; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, ZIP 2014, 1887 Rn. 24; vom 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13, ZIP 2014, 1595 Rn. 29).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    dd) Dieses Erfordernis einer einzelfallbezogenen Prüfung des Beweiswerts der Beweisanzeichen, insbesondere auch des Beweisanzeichens der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung bei Bargeschäften oder in bargeschäftsähnlichen Lagen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; vgl. auch 24. September 2009 - IX ZR 178/07 -) .

    d) Das Landesarbeitsgericht hat aufgrund der Umstände des Einzelfalls rechtsfehlerfrei bereits den hinreichenden Beweiswert der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin verneint und dabei zu Recht die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009 (- IX ZR 28/07 -) und 10. Juli 1997 (- IX ZR 234/96 -) herangezogen.

    Erfolgt die Entgeltzahlung im Wege des Bargeschäfts, kann sich auch bei Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit der Wille des Arbeitgebers darin erschöpfen, eine gleichwertige Gegenleistung für die Arbeitsleistung zu erbringen, die zur Fortführung des Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern auch nützen kann, so dass ihm eine mit der Zahlung verbundene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden ist (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 69; BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 33a; Kayser WM 2013, 293, 298; ders. FS Fischer S. 267, 283; Ganter WM 2009, 1441, 1444; Fischer NZI 2008, 588, 593 f.; Gottwald/Huber Insolvenzrechts-Handbuch 4. Aufl. § 48 Rn. 16; Uhlenbruck/Hirte 13. Aufl. § 133 InsO Rn. 6; kritisch Foerste ZInsO 2013, 897, 900, der diese Wertung für systemwidrig hält) .

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Darum handelt ein Schuldner in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Dies gilt auch dann, wenn Schuldner und Anfechtungsgegner Vorkasse für die von diesem erbrachten Leistungen vereinbart haben (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 280/13

    Insolvenzanfechtung: Begleichung einer Geldstrafe durch den zahlungsunfähigen

    Ein Schuldner handelt ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 Sa 227/11

    Insolvenz, Anfechtung, Deckungsanfechtung, Vorsatzanfechtung, Nettogehalt,

    Ein künftiger Insolvenzschuldner handelt demgegenüber dann nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt (BGH, Beschl. v. 16.07.2009 ­ IX ZR 28/07 -, NZI 2009, 723 f.; BGH, Urt. v. 10.07.1997 ­ IX ZR 234/96 -, ZIP 1997, 1551 ff.).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 221/11

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen GmbH: Benachteiligungsvorsatz

    Der Sonderfall, dass eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung des Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2), liegt im Hinblick auf die hier in Rede stehende Beratungstätigkeit nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10

    Insolvenzanfechtung: Stillhalteabkommen durch Vereinbarung einer Ratenzahlung;

    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 178/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Der subjektive Tatbestand einer Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO kann entfallen, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit der potentiell anfechtbaren Rechtshandlung eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, Rn. 2).
  • LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17

    Haftung des Sanierungsberaters in der Krise;: Sanierungsberatervertrag als

    Nach der Rechtsprechung entfällt der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn der Schuldner für die von ihm erbrachte Leistung zeitnah eine kongruente Gegenleistung erhält, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt ("bargeschäftsähnliche Lage"; vgl. BGH, NJW 1997, 3028, 3029; BGH, NZI 2009, 723, Rn. 2; 2014, 762 Rn. 21 f.; 2015, 320 Rn. 22; BGH, NJW 2014, 2956 Rn. 29; K. Schmidt-InsO/ Ganter/Weinland , 19. Aufl. 2016, § 133, Rn. 67).
  • LG Landshut, 20.07.2010 - 54 O 1598/10

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Zahlung von

  • LG Siegen, 29.07.2013 - 3 S 35/12

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

  • LG Hamburg, 19.11.2014 - 318 S 38/14

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25574
OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07 (https://dejure.org/2009,25574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2009 - 11 VA 5/07 (https://dejure.org/2009,25574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2009 - 11 VA 5/07 (https://dejure.org/2009,25574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 723
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 16.07.2008 - 4 VA 1036/08

    Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    62 Hiervon abweichend wird zum Teil der Sitz einer Rechtsanwaltskanzlei für sich genommen als kein geeignetes Auswahlkriterium für die Aufnahme in die Vorauswahlliste angesehen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2008, Az.: 4 VA 1036/08).

    63 Der Senat neigt im Ergebnis zu der vorstehend wiedergegebenen Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 16.07.2008, Az.: 4 VA 1036/08), wonach der Sitz einer Anwaltskanzlei bzw. die Frage der Ortsnähe für sich genommen kein geeignetes Auswahlkriterium für die Aufnahme in die Vorauswahlliste darstellt.

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 27 VA 7/07

    Auswahlkriterien für die beim Gericht geführte Vorauswahlliste der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    In der Rechtsprechung und Literatur wird teilweise vertreten, dass auch die so genannte Ortsnähe ein mögliches Kriterium für die Aufnahme in die Liste darstellen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2008, Az.: I-27 VA 7/07, 27 VA 7/07 m.w.N.).

    Auch wenn das Insolvenzgericht in einem solchen Falle nicht gehindert ist, einen Insolvenzverwalter zu bestellen, der sonst nicht auf seiner Liste geführt und bei den Auswahlentscheidungen in Betracht gezogen wird (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.05.2008, Az.: I-27 VA 7/07, 27 VA 7/07), besteht angesichts der dargestellten Eilbedürftigkeit jedenfalls die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass gerade ein besonderes geeigneter Bewerber nur deshalb vom Insolvenzrichter nicht bestellt wird, weil er nicht auf der Liste geführt und deshalb "übersehen" wird.

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    a) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (gerichtet auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Entscheidung vom 24.05.2007 ist statthaft. Die Antragsgegner zu 1. haben durch Nichtaufnahme des Antragstellers in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter als Justizbehörde im funktionellen Sinn gehandelt, ohne dass es sich dabei um einen Rechtsprechungsakt gehandelt hätte [vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.08.2004, Az.: 1 BvR 135/00; 1 BvR 1086/01; BGH, Beschluss vom 19.12.2007, Az.: IV AR (VZ) 6/97].

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 03.08.2004 (a.a.O.) darauf hingewiesen, die Vorauswahl habe einen nicht unerheblichen Einfluss auf die beruflichen Betätigungsmöglichkeiten der Interessenten.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Er muss unter Umständen das Unternehmen einstweilen fortführen, die erforderlichen Personalmaßnahmen treffen und Arbeitsplätze nach Möglichkeit erhalten (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006, Az.: 1 BvR 2530/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 3 VA 4/07

    Zur Zuständigkeit für Anträge auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Demgegenüber ist die Antragsgegnerin zu 2. als Behördenleiterin nicht verpflichtet, ggf. mit Hilfe der Insolvenzrichter, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und aufgrund der entwickelten Kriterien einen bestimmten Antragsteller zu bescheiden (anders noch die zwischenzeitlich aufgegebene Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, vgl. insoweit Beschluss vom 15.08.2008, I-3 VA 4/07).
  • OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06

    Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG steht es dem Antragsteller offen, gegen die Ablehnung einer Aufnahme in die Vorauswahlliste über §§ 23 ff EGGVG eine Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts gegen die Ablehnung der Aufnahme zu erwirken (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: 12 VA 3/06); Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Graeber, 2. Auflage, § 56 InsO, Rnr. 104; Wolf, DStR 2006, 1769).
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 27 VA 1/07

    Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Als materiell richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für einen Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter ist bzw. sind - im Anschluss an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 02.08.2007, Az.: 27 VA 1/07) und Köln (Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 7 VA 9/05) - der oder die Insolvenzrichter, der einzeln oder die gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen hat/haben, anzusehen.
  • OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05

    Ablehnung von Bewerbern um Aufnahme in Vorauswahllisten zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Als materiell richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für einen Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter ist bzw. sind - im Anschluss an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 02.08.2007, Az.: 27 VA 1/07) und Köln (Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 7 VA 9/05) - der oder die Insolvenzrichter, der einzeln oder die gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen hat/haben, anzusehen.
  • BVerfG, 19.07.2006 - 1 BvR 1351/06

    Zu den Anforderungen an die Auswahl unter Bewerbern um das Amt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07
    Alleine sie gewährt insoweit die Beachtung subjektiver Rechte (BVerfG a.a.O. und Beschluss vom 19.07.2006, Az.: 1 BvR 1351/06).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 2/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Andere wiederum sehen in den Merkmalen der Ortsnähe und Erreichbarkeit kein geeignetes (OLG Nürnberg, ZInsO 2008, 979, 981; OLG Brandenburg, NZI 2009, 723, 725 f; OLG Celle, ZInsO 2015, 634, 635) oder ein nur eingeschränkt geeignetes (KG, aaO; OLG Düsseldorf, ZInsO 2011, 1010, 1011 f) Auswahlkriterium und messen ihm nur bei der Bestellung im Einzelfall Bedeutung zu (OLG Nürnberg, aaO; OLG Brandenburg, aaO S. 726; OLG Celle, aaO S. 636; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 29).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15

    Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

    Andere wiederum sehen in den Merkmalen der Ortsnähe und Erreichbarkeit kein geeignetes (OLG Nürnberg, ZInsO 2008, 979, 981; OLG Brandenburg, NZI 2009, 723, 725 f; OLG Celle, ZInsO 2015, 634, 635) oder ein nur eingeschränkt geeignetes (KG, aaO; OLG Düsseldorf, ZInsO 2011, 1010, 1011 f) Auswahlkriterium und messen ihm nur bei der Bestellung im Einzelfall Bedeutung zu (OLG Nürnberg, aaO; OLG Brandenburg, aaO S. 726; OLG Celle, aaO S. 636; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 29).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 4/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Andere wiederum sehen in den Merkmalen der Ortsnähe und Erreichbarkeit kein geeignetes (OLG Nürnberg, ZInsO 2008, 979, 981; OLG Brandenburg, NZI 2009, 723, 725 f; OLG Celle, ZInsO 2015, 634, 635) oder ein nur eingeschränkt geeignetes (KG, aaO; OLG Düsseldorf, ZInsO 2011, 1010, 1011 f) Auswahlkriterium und messen ihm nur bei der Bestellung im Einzelfall Bedeutung zu (OLG Nürnberg, aaO; OLG Brandenburg, aaO S. 726; OLG Celle, aaO S. 636; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 29).
  • OLG Celle, 04.03.2015 - 16 VA 1/15

    Zulässigkeit des Eignungskriteriums der Ortsnähe für die Bestellung zum

    "Die Frage, ob die Ortsnähe eines Insolvenzverwalters oder seines Büros ein sinnvolles Kriterium für die Vorauswahl (so Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission, NZI 2007, 507; OLG Bamberg NJW-RR 2008, 719; OLG Hamm ZInsO 208, 671; OLG Düsseldorf RPfleger 2009, 270, wohl auch OLG München ZIP 2005, 670; ablehnend Eickmann in Kreft, InsO, 5. Aufl., § 56 Rdn. 19; Kleine-Cosack, EWiR 2008, 441; Lüke, ZIP 2007, 701) oder erst für die Ausübung des Auswahlermessens im Einzelfall darstellt (so OLG Brandenburg NZI 2009, 723; OLG Nürnberg ZIP 2008, 1490; Graeber in Münchener Kommentar InsO, 2. Aufl., § 56 Rdn. 71), und nach welchen Gesichtspunkten die Ortsnähe gegebenenfalls sachgerecht bestimmt werden kann, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet.

    Hierfür spricht auch die Funktion der Vorauswahlliste (dazu OLG Brandenburg 11 VA 5/07): Insbesondere der Schutz der Gläubigerrechte erfordert eine zügige Entscheidung über die Bestellung des Insolvenzverwalters und damit auch eine schleunige Auswahl unter den Bewerbern.

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09

    Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters

    Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 1/09

    Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter: Aufnahme eines wegen Beihilfe zum

    Die Antragsgegnerin zu 2. ist als Behördenleiterin nicht verpflichtet, gegebenenfalls mit Hilfe der Insolvenzrichter, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und aufgrund der entwickelten Kriterien einen bestimmten Antragsteller zu bescheiden (vgl. hierzu auch Senat 11 VA 5/07 vom 06.08.2009 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der

    Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2010, 818 und NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).
  • KG, 22.11.2010 - 1 VA 12/10

    Insolvenzverwalterbestellung: Berücksichtigung der Ortsnähe bei Aufnahme in die

    Die Frage, ob die Ortsnähe eines Insolvenzverwalters oder seines Büros ein sinnvolles Kriterium für die Vorauswahl (so Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission, NZI 2007, 507; OLG Bamberg NJW-RR 2008, 719; OLG Hamm ZInsO 208, 671; OLG Düsseldorf RPfleger 2009, 270, wohl auch OLG München ZIP 2005, 670; ablehnend Eickmann in Kreft, InsO, 5. Aufl., § 56 Rdn. 19; Kleine-Cosack, EWiR 2008, 441; Lüke, ZIP 2007, 701) oder erst für die Ausübung des Auswahlermessens im Einzelfall darstellt (so OLG Brandenburg NZI 2009, 723; OLG Nürnberg ZIP 2008, 1490; Graeber in Münchener Kommentar InsO, 2. Aufl., § 56 Rdn. 71), und nach welchen Gesichtspunkten die Ortsnähe gegebenenfalls sachgerecht bestimmt werden kann, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet.
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