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   BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09   

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https://dejure.org/2010,553
BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09 (https://dejure.org/2010,553)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - IX ZB 211/09 (https://dejure.org/2010,553)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09 (https://dejure.org/2010,553)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 Abs 1 Nr 3 InsO, § 296 Abs 1 S 1 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes; Erbringung von Teilzahlungen zum Ausgleich des vorenthaltenen Betrages

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 295 Abs. 1 S. 3, 296 Abs. 1 S. 1
    Rechtsschuldbefreiung auch bei Teilzahlungen nach freiwilliger Aufdeckung eines Obliegenheitsverstoßes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung in Form der nicht erfolgten unverzüglichen Anzeige der Erhöhung der pfändbaren Bezüge des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensphase; Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase des ...

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei freiwilliger Heilung einer Obliegenheitsverletzung durch den Schuldner

  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes; Erbringung von Teilzahlungen zum Ausgleich des vorenthaltenen Betrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes; Erbringung von Teilzahlungen zum Ausgleich des vorenthaltenen Betrages

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 296 Abs. 1 S. 1
    Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung in Form der nicht erfolgten unverzüglichen Anzeige der Erhöhung der pfändbaren Bezüge des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensphase; Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung nach "gebeichtetem" Obliegenheitsverstoß

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei freiwillig erfolgter Nachmeldung unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei freiwillig erfolgter Nachmeldung unzulässig -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner seine Obliegenheitsverletzungen ohne Auswirkungen korrigiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner seine Obliegenheitsverletzungen korrigiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung, wenn ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2010, 1200
  • MDR 2010, 656
  • NZI 2010, 350
  • NZI 2010, 39
  • WM 2010, 718
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 284/08

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Hierzu hat der Senat entschieden, dass im Regelinsolvenzverfahren eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet (BGH, Beschl. v. 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954; vgl. aber auch Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, NZI 2009, 481, 482 Rn. 15).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Hierzu hat der Senat entschieden, dass im Regelinsolvenzverfahren eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet (BGH, Beschl. v. 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954; vgl. aber auch Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, NZI 2009, 481, 482 Rn. 15).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 288/08

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Das Beschwerdegericht ist zu Unrecht von einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners und der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nach § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434; v. 24. September 2009 - IX ZB 288/08, ZInsO 2009, 2069 Rn. 5) ausgegangen.
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens durch Zahlung des dem Treuhänder vorenthaltenen pfändbaren Einkommens ausgeschlossen ist, wenn ein Gläubiger bereits beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623, 624 Rn. 13; v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09 Rn. 8).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 88/06

    Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Das Beschwerdegericht ist zu Unrecht von einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners und der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nach § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434; v. 24. September 2009 - IX ZB 288/08, ZInsO 2009, 2069 Rn. 5) ausgegangen.
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Das Beschwerdegericht ist zu Unrecht von einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners und der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nach § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434; v. 24. September 2009 - IX ZB 288/08, ZInsO 2009, 2069 Rn. 5) ausgegangen.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Heilung einer Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens durch Zahlung des dem Treuhänder vorenthaltenen pfändbaren Einkommens ausgeschlossen ist, wenn ein Gläubiger bereits beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623, 624 Rn. 13; v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09 Rn. 8).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 91/06

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Das Beschwerdegericht ist zu Unrecht von einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners und der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nach § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322, 323 Rn. 5; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434; v. 24. September 2009 - IX ZB 288/08, ZInsO 2009, 2069 Rn. 5) ausgegangen.
  • AG Göttingen, 26.11.2008 - 74 IK 2/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Beeinträchtigungen der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
    Hieraus folgt aber - entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum verbreiteten Auffassung (AG Göttingen NZI 2009, 66; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 296 Rn. 11; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 296 Rn. 5; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 296 Rn. 20; für ein eingeschränktes Nachzahlungsrecht dagegen FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 296 Rn. 14 f; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 296 Rn. 3; Henning in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Weidekind, Handbuch des Fachanwalts für Insolvenzrecht, 3. Aufl. 15. Kap. Rn. 116; Heyer, Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren, S. 144) - nicht, dass eine Heilung der Obliegenheitsverletzung auch dann ausscheidet, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt ist.
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener

    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09

    Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der

    Die Versagung der Restschuldbefreiung ist dann in der Regel unverhältnismäßig (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 982; v. 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954 Rn. 9 und 11; v. 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, WM 2010, 718 Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Heilung einer Obliegenheitsverletzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 220/09

    Nachträgliche Unterrichtung des Treuhänders und des Insolvenzgerichts und

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Obliegenheit des Schuldners, einen Wechsel der Beschäftigungsstelle anzuzeigen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2 InsO), auch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit aus dem Zustand der Arbeitslosigkeit heraus umfasst (BGH, Beschl. v. 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 685 Rn. 6).

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann durch eine nachträgliche Unterrichtung des Treuhänders und des Insolvenzgerichts und durch Abführung des pfändbaren Teils der Bezüge nicht mehr geheilt werden, wenn der Verstoß bereits aufgedeckt und ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, aaO m. w. N.).

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 77/10

    Versagung der Restschuldbefreiung bei Einhalten einer Ratenzahlungsvereinbarung

    Die von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Divergenz zu der Senatsentscheidung BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZVI 2010, 317 liegt aus tatsächlichen Gründen nicht vor, so dass es dahingestellt bleiben kann, ob eine nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund anzuerkennen ist.

    Solange sich der Schuldner an diese Vereinbarung hält, darf ihm nicht deswegen, weil ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt, bevor der vereinbarte Ratenzahlungszeitraum abgelaufen ist, die Restschuldbefreiung versagt werden (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, aaO Rn. 7).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

    Zu diesen gehört gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO, dem Treuhänder (und dem Insolvenzgericht) die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie die Neuaufnahme einer Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit mitzuteilen (MünchKommInsO/Stephan 4. Aufl. § 295 Rn. 104; BGH 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09 - Rn. 6 zur Neuaufnahme einer Nebenbeschäftigung; 2. Dezember 2010 - IX ZB 220/09 - Rn. 2 zur Neuaufnahme aus dem Zustand der Arbeitslosigkeit) .
  • AG Göttingen, 11.11.2011 - 74 IK 89/09

    Unverhältnismäßigkeit der Versagung der Restschuldbefreiung bei Korrektur von

    Die Versagung der Restschuldbefreiung ist dann i.d.R. unverhältnismäßig (BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - IX ZB 388/02, ZInsO 2003, 413 ; v. 17.9.2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954 Rn. 9 und 11; v. 18.2.2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6).
  • AG Göttingen, 03.07.2013 - 74 IN 259/09

    Obliegenheitsverletzung und deren Heilung bei unterlassener Mitteilung der

    Weiter scheidet eine Versagung gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO aus wenn der Schuldner nach nachträglicher Mitteilung vor Stellung eines Versagungsantrages die vereinbarten Ratenzahlungen erbringt (BGH, Beschluss vom 18.02.2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 = NZI 2010, 350 = ZVI 2010, 317).
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