Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 08.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2010 - IX ZB 127/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5587
BGH, 10.08.2010 - IX ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5587)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - IX ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5587)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - IX ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5587)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 InsO, § 292 InsO, § 574 Abs 2 ZPO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Recht des materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Insolvenzgläubigers zur Stellung eines Versagungsantrags auf Grund Forderungsfeststellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 InsO, § 292 InsO, § 574 Abs 2 ZPO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Recht des materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Insolvenzgläubigers zur Stellung eines Versagungsantrags auf Grund Forderungsfeststellung

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft eines Beschlusses bzgl. einer Restschuldbefreiung ohne Zustellung an einen Gläubiger und ohne Veröffentlichung im Internet

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Recht des materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Insolvenzgläubigers zur Stellung eines Versagungsantrags auf Grund Forderungsfeststellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Recht des materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Insolvenzgläubigers zur Stellung eines Versagungsantrags auf Grund Forderungsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 291
    Rechtskraft eines Beschlusses bzgl. einer Restschuldbefreiung ohne Zustellung an einen Gläubiger und ohne Veröffentlichung im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 865
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Göttingen, 18.09.2007 - 10 T 117/07
    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - IX ZB 127/10
    Ausreichend für die Antragsberechtigung ist nach allgemeiner Auffassung die Feststellung, die zur Tabelle hier vorlag (LG Göttingen NZI 2007, 734; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 14; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 290 Rn. 35; HmbKomm-InsO/Streck, InsO 3. Aufl. § 290 Rn. 2; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.07.2010 - 326 T 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25512
LG Hamburg, 08.07.2010 - 326 T 50/10 (https://dejure.org/2010,25512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 326 T 50/10 (https://dejure.org/2010,25512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 326 T 50/10 (https://dejure.org/2010,25512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der ladungsfähigen Anschrift und der richtigen Bezeichnung des Schuldners als ordnungsgemäße Voraussetzung eines Insolvenzantrags; Anschriftsangabe eines Schuldners bei allgemeiner Unbekanntheit seines Aufenthaltsorts und erforderliche Glaubhaftmachung mittels ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 865
 
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