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   OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10   

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https://dejure.org/2010,10351
OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10 (https://dejure.org/2010,10351)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2010 - 20 U 2918/10 (https://dejure.org/2010,10351)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2010 - 20 U 2918/10 (https://dejure.org/2010,10351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schutzgesetzverletzung: Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Berücksichtigung einer hypothetischen Insolvenzanfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a; InsO § 133 Abs. 1
    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 943
  • NZS 2011, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflichtwidrige Nichtabführung von

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Da aber die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung nicht von vornherein der Insolvenzanfechtung entzogen ist, ist eine Berufung des Schuldners auf eine hypothetische Insolvenzanfechtung hypothetischer Beitragszahlungen wie schon nach der früheren Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546) auch nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, NJW 2009, 295; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

    Gerade wegen der unterstellten regelmäßigen Zahlungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten und mangels durchgreifender entgegenstehender Indizien hätte die Klägerin die (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Beklagten nicht erkennen können (vgl. auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    6 a) Grundsätzlich ist im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB eine Berufung des Schuldners von Sozialversicherungsbeiträgen darauf, dass die Beiträge, wären sie gezahlt worden, vom Insolvenzverwalter zurückgefordert worden wären, beachtlich mit der Folge, dass eine Schadensersatzpflicht entfällt (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546; vgl. auch BGH, NJW 2009, 295).

    Da aber die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung nicht von vornherein der Insolvenzanfechtung entzogen ist, ist eine Berufung des Schuldners auf eine hypothetische Insolvenzanfechtung hypothetischer Beitragszahlungen wie schon nach der früheren Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546) auch nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, NJW 2009, 295; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Für die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 266 a StGB ist auch die Frage ohne Bedeutung, ob der Insolvenzverwalter im Falle der Zahlung der Beiträge diese hätte zurückfordern können (BGH, 5. Strafsenat, NJW 2005, 3650).

    Dies gilt auch im Hinblick auf die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des 5. Strafsenats des BGH (NJW 2005, 3650) zu § 266 a StGB und des Bundesfinanzhofes (BFH/NV 2008, 521) zu § 69 AO.

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    6 a) Grundsätzlich ist im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB eine Berufung des Schuldners von Sozialversicherungsbeiträgen darauf, dass die Beiträge, wären sie gezahlt worden, vom Insolvenzverwalter zurückgefordert worden wären, beachtlich mit der Folge, dass eine Schadensersatzpflicht entfällt (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546; vgl. auch BGH, NJW 2009, 295).

    Da aber die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung nicht von vornherein der Insolvenzanfechtung entzogen ist, ist eine Berufung des Schuldners auf eine hypothetische Insolvenzanfechtung hypothetischer Beitragszahlungen wie schon nach der früheren Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546) auch nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, NJW 2009, 295; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 162/07

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    6 a) Grundsätzlich ist im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB eine Berufung des Schuldners von Sozialversicherungsbeiträgen darauf, dass die Beiträge, wären sie gezahlt worden, vom Insolvenzverwalter zurückgefordert worden wären, beachtlich mit der Folge, dass eine Schadensersatzpflicht entfällt (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546; vgl. auch BGH, NJW 2009, 295).

    Da aber die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung nicht von vornherein der Insolvenzanfechtung entzogen ist, ist eine Berufung des Schuldners auf eine hypothetische Insolvenzanfechtung hypothetischer Beitragszahlungen wie schon nach der früheren Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 967; NJW 2005, 2546) auch nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich möglich (vgl. BGH, NJW 2009, 295; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.3.2010, 5 U 115/09, Rn. 41).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.05.2003, NJW 2003, 3347) sich dem Sozialversicherungsträger aufdrängen müsse, dass seine Ansprüche vorrangig vor anderen bedient werden, er damit auch wisse, dass andere Gläubiger benachteiligt werden, verkennt sie, dass diese Rechtsprechung nur den zweiten Teil der die Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO begründenden Umstände betrifft, nämlich die Kenntnis von der Benachteiligung anderer Gläubiger.
  • OLG Hamburg, 11.03.2005 - 1 U 164/04
    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Es sind, wenn auch wohl eher bei Zahlungen über einen kürzeren Zeitraum, durchaus Fälle denkbar, in denen dem Gläubiger Umstände bekannt sind, die trotz der Abführung der Beiträge auf Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (vgl. z.B. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 11.03.2005, 1 U 164/04).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Eine Abführung der Beiträge wäre ihr möglich gewesen, notfalls hätte sie in der sich abzeichnenden Krise die Nettolöhne kürzen müssen (BGH, ZIP 2006, 2127).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Dies gilt auch im Hinblick auf die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des 5. Strafsenats des BGH (NJW 2005, 3650) zu § 266 a StGB und des Bundesfinanzhofes (BFH/NV 2008, 521) zu § 69 AO.
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
    Nach dieser Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 2118; NJW 2008, 2504; NJW-RR 2008, 1253) ist es lediglich so, dass Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Sinne des § 64 Satz 2 GmbHG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind, weil dem Schuldner nicht angesonnen werden kann, zwar die Massesicherungspflicht zu erfüllen, sicht damit aber strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07

    Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 38/07

    Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

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