Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30492
LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10 (https://dejure.org/2010,30492)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11.08.2010 - 1 T 182/10 (https://dejure.org/2010,30492)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11. August 2010 - 1 T 182/10 (https://dejure.org/2010,30492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Insolvenzeröffnungsantrag: Anforderungen an den Beitragsnachweis zur Glaubhaftmachung der Beitragsforderungen der Einzugsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschlüsselung von als Grundlage für einen Insolvenzantrag dienenden Sozialversicherungsbeitragsnachweisen; Erforderlichkeit einer Aufschlüsselung eines Beitragsnachweises nach Arbeitnehmern für einen Insolvenzantrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10
    Zwar gibt der Amtsrichter in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsprechung des BGH vom 05. Februar 2004 (ZIP 2004, 1466) und vom 08. Dezember 2005 (ZIP 2006, 141) zutreffend wieder: Dort hatte der BGH ausgeführt, dass eine schlüssige Darlegung der Beitragsforderungen erfordere, dass eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer zu erfolgen habe.
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 19/07

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10
    Für die Zwangsvollstreckung bestimmte daher § 28 f Abs. 3 Satz 3 SGB IV schon vor dem 01. Januar 2006, dass der Beitragsnachweis für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle gilt (vgl. hierzu auch Beschluss der Kammer vom 05.02.2007, Az. 1 T 16/07, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 25.10.2007, Az. I ZB 19/07).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10
    Zwar gibt der Amtsrichter in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsprechung des BGH vom 05. Februar 2004 (ZIP 2004, 1466) und vom 08. Dezember 2005 (ZIP 2006, 141) zutreffend wieder: Dort hatte der BGH ausgeführt, dass eine schlüssige Darlegung der Beitragsforderungen erfordere, dass eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer zu erfolgen habe.
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei

    Die Umgestaltung des Melde- und Beitragsnachweisverfahrens führt dazu, dass eine Aufschlüsselung nach Arbeitnehmern im Rahmen der Antragstellung nach § 13 InsO nicht mehr geboten ist (vgl. LG Frankenthal, NZI 2010, 960; HK-InsO/Kirchhof, 7. Aufl., § 14 Rn. 9; Schmahl, NZI 2007, 20, 21 Fn. 2).
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