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   BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09   

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BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09 (https://dejure.org/2010,312)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - IX ZB 195/09 (https://dejure.org/2010,312)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09 (https://dejure.org/2010,312)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 Halbs 2 InsO, § 63 Abs 1 InsO, § 64 Abs 1 InsO, § 3 Nr 2 Buchst e RPflG, § 18 Abs 1 Nr 1 RPflG
    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters; Übergang der funktionellen Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Rechtspfleger mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO §§ 21, 63, 64; InsVV § 11; RPflG §§ 3, 18; RVG § 8
    Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters; Übergang der funktionellen Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Rechtspfleger mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtspfleger zuständig für Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters gehemmt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2160
  • MDR 2010, 1422
  • NZI 2010, 977
  • WM 2010, 2122
  • Rpfleger 2011, 106
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09
    a) Der Vergütungsanspruch des Verwalters verjährt bis zu seiner Festsetzung durch das Amtsgericht innerhalb der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 153/06, WM 2007, 1072, 1073 Rn. 11 m.w.N.; Jaeger/Schilken, InsO § 63 Rn. 26; MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 63 Rn. 8; Uhlenbruck/Mock, aaO § 63 Rn. 46).

    Fällig wird der Vergütungsanspruch des Verwalters mit Erledigung der vergütungspflichtigen Tätigkeit (BGH, Beschl. v. 29. März 2007, aaO Rn. 5 m.w.N.; Uhlenbruck/Mock, aaO § 63 Rn. 45), im Falle der vorläufigen Verwaltung daher insbesondere mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (LG Göttingen, aaO; MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 63 Rn. 7; HK-InsO/Eickmann, aaO; Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 11; Hess, Insolvenzrecht § 11 InsVV Rn. 139).

  • LG Hannover, 03.08.2009 - 11 T 35/09

    Verjährung eines nicht festgesetzten Vergütunganspruchs für eine Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09
    b) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird wohl überwiegend angenommen, dass die Verjährungsfrist des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung zum Jahresschluss der Insolvenzeröffnung ohne Hemmung zu laufen beginne, so dass der Vergütungsanspruch des vorläufigen Verwalters vor Abschluss des eröffneten Verfahrens verjähren könne (LG Gießen ZIP 2009, 2398; LG Hannover ZInsO 2009, 2355 f; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358 f; Vill in Festschrift Gero Fischer S. 547, 564 f; Graeber/Graeber, ZInsO 2010, 465, 466 f).

    Die spätere Abänderbarkeit der Festsetzung ändert zwar nichts daran, dass der vorläufige Verwalter mit Beendigung der vorläufigen Verwaltung seine Vergütung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse über die Wertverhältnisse verlangen kann (vgl. LG Hannover ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; Vill aaO S. 565).

  • LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und Antrag auf Gestattung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09
    b) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird wohl überwiegend angenommen, dass die Verjährungsfrist des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung zum Jahresschluss der Insolvenzeröffnung ohne Hemmung zu laufen beginne, so dass der Vergütungsanspruch des vorläufigen Verwalters vor Abschluss des eröffneten Verfahrens verjähren könne (LG Gießen ZIP 2009, 2398; LG Hannover ZInsO 2009, 2355 f; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358 f; Vill in Festschrift Gero Fischer S. 547, 564 f; Graeber/Graeber, ZInsO 2010, 465, 466 f).

    Die spätere Abänderbarkeit der Festsetzung ändert zwar nichts daran, dass der vorläufige Verwalter mit Beendigung der vorläufigen Verwaltung seine Vergütung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse über die Wertverhältnisse verlangen kann (vgl. LG Hannover ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; Vill aaO S. 565).

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 118/17

    Insolvenzverfahren: Wirkung der Masseunzulänglichkeitsanzeige auf die Verjährung

    dd) Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2010 (IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160) folgt nichts zugunsten einer Hemmung der Verjährung durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit.
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Er ist nicht geeignet, den Gegenstand des Musterverfahrens zu verändern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765; Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160 Rn. 19).
  • BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13

    Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3

    Der BGH-Beschluss vom 22. September 2010 IX ZB 195/09 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2010, 2160) führe ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

    Ebenso kann offen bleiben, ob die vom BGH geforderte "gerichtliche" Geltendmachung der Hauptforderung im Fall eines steuerlichen Anspruchs in dem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids zu sehen ist und ob die Verjährung unter Berücksichtigung der Grundsätze im BGH-Beschluss in ZIP 2010, 2160, 2164 gehemmt war.

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 245/11

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei

    Nachdem der Senat am 22. September 2010 (IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160) entschieden hatte, dass die Verjährung der Vergütung des vorläufigen Verwalters bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens gehemmt sei, half das Amtsgericht der eingelegten sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 13. Dezember 2010 ab und setzte auch diese Vergütung antragsgemäß fest.
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Insolvenzsachen die Rechtsbeschwerde nur statthaft ist, wenn die sofortige Beschwerde statthaft war (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09 -, juris, Rn. 6), bestehen hieran keine Zweifel.
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Die Rechtsbeschwerde ist nach den Vorschriften der §§ 6, 7, 64 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO statthaft, wobei es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht darauf ankommt, dass das Beschwerdegericht die sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 5; vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22

    Start-Up Unternehmen - Keine uneingeschränkte Anwendbarkeit der BGH-Grundsätze

    Die jeweiligen funktionellen Zuständigkeiten hat der Gesetzgeber dementsprechend zeitraumbezogen geregelt (BGH, Beschluss vom 22.09.2010 - IX ZB 195/09, Rn. 24 f.; Uhlenbruck/Vallender/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 57 Rn. 20, 30, § 59 Rn. 21; K. Schmidt InsO/Ries, 20. Aufl., § 56 Rn. 66, § 59 Rn. 10; MünchKommInsO/Graeber, 4. Aufl., § 57 Rn. 23, § 59 Rn. 40; Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/ Hintze /Georg, RPflG, 9. Aufl., § 18 Rn. 21; Andres /Leithaus, InsO, 4. Aufl., § 57 Rn. 9, § 59 Rn. 10; BerlKommInsO/Blersch, Aktualisierung Mai 2023, § 59 Rn. 12; FK-InsO/Wimmer, 9. Aufl., § 59 Rn. 17; Lissner, Rpfleger 2021, 1 ff., 2; LG Dresden, Beschluss vom 20.07.2017 - 5 T 388/17, Rn. 7 ff.; a.A. Nerlich/ Römermann , InsO, 47. EL, § 57 Rn. 6, § 59 Rn. 6; AG Göttingen, Beschluss vom 21.02.2003 - 74 IN 114/01, Rn. 10; HambKommInsO/Frind, 9. Aufl., § 56 Rn. 136, § 57 Rn. 11, § 59 Rn. 15; differenzierend LG Braunschweig, Beschluss vom 29.04.2008 - 6 T 924/07, Rn. 6; Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier/Lind, InsO Kommentar, 4. Aufl., § 59 Rn. 10; AG Ludwigshafen, Beschluss vom 21.12.2011 - 3c IK 468/11, Rn. 6 ff.).
  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Bei der Auslegung ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass eine Partei mit ihrem Rechtsmittel im Zweifel dasjenige anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 6/91, NJW 1992, 243 und vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 16).
  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 30/19

    KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren Musterverfahrens

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Entscheidung des Landgerichts über die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses mangels verfahrensrechtlicher Grundlage wirkungslos geblieben wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765; Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160 Rn. 19).
  • BGH, 06.11.2014 - IX ZB 90/12

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung eines zugunsten der Masse

    Wird, wie meist, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters aber erst im eröffneten Verfahren entschieden, fällt diese Entscheidung in die Zuständigkeit des Rechtspflegers (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 24 f).

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung ist bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 30 ff).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09

    Beginn der Verjährungsfrist eines nicht rechtskräftig festgestellten

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 166/10

    Beschwerdeverfahren gegen die Vergütungsfestsetzung für Mitglieder eines

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZB 18/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 285/09

    Abweisung des Antrags wegen Verjährung des Vergütungsanspruchs des

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 137/09

    Hemmung des Vergütungsanspruches eines vorläufigen Insolvenzverwalters bis zum

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11

    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 Wx 6/11

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit des Rechtspflegers in der

  • LG Stuttgart, 07.09.2012 - 2 T 199/12

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters gem. § 8 InsVV; rechtskräftige

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die

  • BGH, 20.07.2011 - IX ZB 58/11

    Beginn, Dauer und Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung eines

  • BGH, 27.07.2016 - IX ZA 6/16

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 215/10

    Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters bis zum

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZB 97/09

    Hemmung der Verjährung eines Vergütungsanspruchs bis zum Abschluss des eröffneten

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 18/11

    Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren nach Ankündigung

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09

    Verwirkung einer Insolvenzbeschwerde bei Erhebung der Insolvenzbeschwerde nach

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 19/11

    Anforderungen an die Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 219/09

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZB 190/09

    Hemmung der Verjährung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zum

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 20/09

    Anspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung seiner Tätigkeit

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 194/10

    Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters bis zum

  • AG Fulda, 13.08.2018 - 92 IN 47/00

    §§56,59 InsO, §7 RpflG für die Entlassung und Neubestellung eines

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 244/12

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Monatsfrist

  • OLG Stuttgart, 09.08.2023 - 3 U 76/22

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei sofortiger Beschwerde eines Insolvenzgläubigers

  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 9 T 109/21
  • OLG Stuttgart, 02.08.2023 - 3 U 76/22

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei sofortiger Beschwerde eines Insolvenzgläubigers

  • AG Fulda, 27.02.2017 - 91 IN 9/16

    Auch für die Festsetzung der Vergütung des vom Richter beauftragten

  • LG Stuttgart, 01.10.2010 - 19 T 240/10

    Verjährung der Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters,

  • LG Gießen, 29.05.2020 - 7 T 68/20
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