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   BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09   

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https://dejure.org/2010,7063
BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09 (https://dejure.org/2010,7063)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - IX ZB 44/09 (https://dejure.org/2010,7063)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 44/09 (https://dejure.org/2010,7063)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 InsO, § 313 Abs 1 S 3 InsO, Art 103 Abs 1 GG
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter Verzögerung der Vermögensverwertung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Erlass der Beschwerdeentscheidung vor der angekündigten Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 InsO, § 313 Abs 1 S 3 InsO, Art 103 Abs 1 GG
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter Verzögerung der Vermögensverwertung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Erlass der Beschwerdeentscheidung vor der angekündigten Begründung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Entscheidung über eine unter Vorbehalt einer späteren Begründung eingelegten sofortigen Beschwerde ohne Abwarten der Begründung mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter Verzögerung der Vermögensverwertung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Erlass der Beschwerdeentscheidung vor der angekündigten Begründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter Verzögerung der Vermögensverwertung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Erlass der Beschwerdeentscheidung vor der angekündigten Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Vereinbarkeit einer Entscheidung über eine unter Vorbehalt einer späteren Begründung eingelegten sofortigen Beschwerde ohne Abwarten der Begründung mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde; Entlassung eines Treuhänders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 998
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).

    Ob das Beschwerdegericht einem Beschwerdeführer, der eine Begründung innerhalb einer längeren Frist ankündigt, eine Frist setzen oder einen Hinweis erteilen muss, wenn es vor Ablauf dieser Frist entscheiden will (so Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. § 571 Rn. 13; a.A. OLG Oldenburg MDR 1990, 1125; vgl. auch BVerfGE 8, 89, 91), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04

    Voraussetzungen der Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Das Beschwerdegericht hat die an die Annahme eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Treuhänders nach § 313 Abs. 1 Satz 3, § 59 Abs. 1 Satz 1  InsO zu stellenden Anforderungen nicht verkannt (BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247, 248 unter II.1.b; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 9).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Die Verletzung dieses Verfahrensgrundrechts führt zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unabhängig davon, ob sich die Rechtsverletzung auf das Ergebnis ausgewirkt hat (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Wird eine sofortige Beschwerde vom Beschwerdeführer zunächst nicht begründet, eine Begründung aber angekündigt oder jedenfalls vorbehalten, ohne dass hierfür ein bestimmter Zeitpunkt genannt wird, hat das Gericht eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb derer die Begründung eingehen kann (BVerfGE 8, 89, 90 f; 12, 6, 8 f; 17, 191, 193; 18, 399, 406; BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Das Beschwerdegericht hat die an die Annahme eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Treuhänders nach § 313 Abs. 1 Satz 3, § 59 Abs. 1 Satz 1  InsO zu stellenden Anforderungen nicht verkannt (BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247, 248 unter II.1.b; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 9).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
    Das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör beinhaltet das Recht eines Verfahrensbeteiligten, sich zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 60, 175, 210).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer

    Ebenso kann die Feststellung, der Insolvenzverwalter habe die Verwertung der Forderungen gegen die Ehefrau des Schuldners wegen Vermögensverschiebungen und gegen die Schwester des Schuldners wegen eines Pflichtteils über Jahre hin vorwerfbar verzögert, seine Entlassung begründen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 44/09, NZI 2010, 998 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2012 - 8 W 46/12

    Personenstandsverfahren: Nachbeurkundung von Geburten in den USA bei

    Die Dauer der Wartefrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Eingang der Beschwerde bis zum Erlass der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 24. September 2009, Az. IX ZB 285/08, in juris; BGH NZI 2010, 998; Sternal in Keidel, FamFG, 17. Auflage 2011, § 65 FamFG Rn. 7; je m.w.N.).
  • LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16

    Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Insolvenzplans: Bildung einer

    Sie ist insbesondere nicht deshalb unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht binnen einer angemessenen Frist - die üblicher Weise zumindest 2 Wochen betragen sollte (BGH NZI 2010, 998) - begründet hat.
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZB 226/10

    Beschwerde gegen Versagung der Ersetzung der Zustimmung von Beteiligten zum

    Länger brauchte es unter den gegebenen Umständen nicht abzuwarten, auch wenn die vom Schuldner mit der Beschwerdebegründung angekündigte eidesstattliche Versicherung noch nicht eingegangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - IX ZB 285/08, Rn. 2; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 44/09, ZInsO 2010, 2147 Rn. 3).
  • VG Berlin, 25.05.2020 - 5 K 308.16
    Für das Widerspruchsverfahren folgt dies bereits aus der auf § 79 Satz 2 und § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz ruhenden Amtsermittlungspflicht der Behörde, die vor angekündigtem Vorbringen nicht die Augen verschließen darf; im gerichtlichen Verfahren verletzt eine Entscheidung, die trotz ausdrücklich vorbehaltener fakultativer Begründung des Rechtsbehelfs vor Ablauf einer angemessenen Frist ergeht, das Recht auf rechtliches Gehör (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 2542/08 - juris Rn. 10 f.; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 44/09 - juris Rn. 3).
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