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   BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10   

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https://dejure.org/2011,851
BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 (https://dejure.org/2011,851)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 BGB, § 38 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 556; InsO §§ 38, 95, 109, 201
    Behandlung einer Betriebskostennachforderung bzgl. Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine vor Insolvenzeröffnung entstandene aber erst danach abgerechnete Betriebskostennachforderung des Vermieters kann als einfache Insolvenzforderung geltend gemacht werden; Anforderungen an die Passivlegitimation des Schuldners während des Insolvenzverfahrens gegenüber ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Forderung "Betriebskostennachzahlung" im Insolvenzverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterinsolvenz und Betriebskostennachforderung

  • zvi-online.de

    BGB § 556; InsO §§ 38, 109
    Nebenkostennachforderung des Vermieters für Zeitraum vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzforderung auch bei späterer Abrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nebenkostenabrechnung in der Insolvenz des Mieters; Betriebskosten; Saldo; Nachforderung; Insolvenzforderung; Enthaltungserklärung des Insolvenzverwalters; Abrechnungszeitraum

  • rewis.io

    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenz des Mieters: Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine vor Insolvenzeröffnung entstandene aber erst danach abgerechnete Betriebskostennachforderung des Vermieters kann als einfache Insolvenzforderung geltend gemacht werden; Anforderungen an die Passivlegitimation des Schuldners während des Insolvenzverfahrens gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkostenabrechnung im Insolvenzverfahren des Mieters

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum ist Insolvenzforderung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung eines Vermieters gegenüber Mieter ist eine Insolvenzforderung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nebenkostenanforderung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung als Insolvenzforderung -

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz der Mietpartei - was passiert mit einer Nebenkostennachforderung?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderung bei Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters: Einfache Insolvenzforderung? (IMR 2011, 253)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 876
  • ZIP 2011, 924
  • MDR 2011, 650
  • NZI 2011, 404
  • NZM 2011, 404
  • ZMR 2012, 11
  • WM 2011, 991
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    Zwar würde eine spätere Restschuldbefreiung (§§ 286, 301 Abs. 1 InsO) die Forderungen aller Insolvenzgläubiger erfassen, auch soweit eine Anmeldung zur Insolvenztabelle - wie hier - unterblieben ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10, WM 2011, 271 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    Für den umgekehrten Fall - dass sich in der Insolvenz des Vermieters bei der Abrechnung einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungsperiode ein Guthaben des Mieters ergibt - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geklärt, dass es sich bei dem Anspruch auf Auskehrung eines Betriebskostenguthabens (im Hinblick auf eine Aufrechnung gemäß § 95 InsO) auch dann um eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderung handelt, wenn die Abrechnung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
    § 294 Abs. 1 InsO verbietet lediglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern während der Wohlverhaltensperiode und steht deshalb einem zivilprozessualen Erkenntnisverfahren nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 9).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Zwar ist umstritten, ob diese Enthaftungserklärung, die dazu dient, die Enthaftung der Masse für Ansprüche aus dem Mietverhältnis herbeizuführen, der sie durch den in § 108 Abs. 1 InsO angeordneten Fortbestand des Mietverhältnisses ausgesetzt ist (dazu BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, WM 2008, 1510 Rn. 22; vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, WuM 2011, 282 Rn. 15 f.), zur Folge hat, dass der Mietvertrag freigegeben und auf den Schuldner übergeleitet wird und dadurch wieder vollständig dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners unterliegt, der in diesem Fall auch alleiniger Kündigungsadressat wird, oder ob sich die Bedeutung der Erklärung darauf beschränkt, dass die Masse nicht mehr für die später fällig werdenden Verbindlichkeiten haftet, der Treuhänder aber Vertragspartei bleibt und deshalb nur ihm gegenüber wirksam gekündigt werden kann (zum Meinungsstand Flatow, aaO, S. 609 f.; Cymutta, WuM 2008, 582, 584 f. mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 259/13

    Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld

    Denn auch aufschiebend bedingte Forderungen sind Insolvenzforderungen (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, NZI 2011, 404 Rn. 12).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 29/11

    Mieterinsolvenz: Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters

    Der Mieter wird insoweit geschützt, als der Verwalter/Treuhänder nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, sondern lediglich - mit der für die Kündigung geltenden Frist - durch die Enthaftungserklärung erreichen kann, dass die Masse ab dem Wirksamwerden der Erklärung nicht mehr für die danach fällig werdenden Ansprüche des Vermieters haftet (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, ZInsO 2011, 968 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZInsO 2008, 808 Rn. 22; vom 17. September 2009 - IX ZR 63/09, ZInsO 2009, 2104 Rn. 9).
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

    Eine etwaige Unpfändbarkeit setzt sich aber nicht fort, wenn Überzahlungen zurückerstattet werden ( AG Göttingen , Urteil vom 18.06.2009, Az.: 21 C 33/09, u. a. in: NZI 2009, Seiten 607 ff. = NZM 2009, Seiten 617 ff. = ZIP 2009, Seiten 1973 ff. = ZVI 2009, Seiten 460 ff. = ZInsO 2010, Seiten 829 ff.; H. Heinze , ZinsO 2010, Seiten 1073 ff. m. w. N.; vgl. auch: BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f. ).

    Für den umgekehrten Fall - dass sich in der Insolvenz des Vermieters bei der Abrechnung einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungsperiode ein Guthaben des Mieters ergibt - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geklärt, dass es sich bei dem Anspruch auf Auskehrung eines Betriebskostenguthabens (im Hinblick auf eine Aufrechnung gemäß § 95 InsO) auch dann um eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderung handelt, wenn die Abrechnung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt ( BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f.; BGH , Urteil vom 21.12.2006, Az.: IX ZR 7/06, u. a. in: Grundeigentum 2007, Seiten 288 f. = NZM 2007, Seiten 162 f. ).

    Für die Entstehung beziehungsweise "Begründung" einer Forderung im Sinne des § 38 InsO kann nichts anderes gelten, so dass z. B. in der Insolvenz des Mieters die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskosten-Nachforderung des Vermieters auch nur eine Insolvenzforderung darstellt, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Mieters oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvensverwalters/Treuhänders gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat ( BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f. ).

  • VG Berlin, 17.04.2012 - 20 M 401.10

    Wirkungen einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Für den privaten Bereich ist geklärt, dass die Nachforderung von Betriebskosten aus einem Mietvertrag für einen Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung eine Altschuld ist, auch wenn die Betriebskostenabrechnung erst nach der Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, womöglich erst dann vorgenommen werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10 - Juris Rn. 12).
  • AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15

    Mangelbedingte Mehrverbräuche muss der Mieter als Nebenkosten tragen!

    Maßgeblich ist der Abrechnungszeitraum, nicht das Abrechnungsdatum (BGH MDR 2011, 650).

    Der Widerklageantrag zu Ziff. 3. kann von der Beklagte zu 1. nicht geltend gemacht werden, weil insofern Insolvenzforderungen - Nebenkostennachforderungen für das Betriebsjahr 2014 - geltend gemacht werden; dass die Abrechnung erst nach dem 19.01.2015 erfolgte, ist unbeachtlich (BGH NJW-RR 2011, 876).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20

    Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten

    Dies ändert aber nichts daran, dass der aufschiebend bedingte Insolvenzgläubiger seine bedingte Forderung bereits zur Insolvenztabelle anmelden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, juris Rn. 12 BeckOK-InsO/Jungmann, § 42 Rn. 30, Stand: 15. Oktober 2020), und zwar schon vor der Rückgewähr, insbesondere bei Streit über die Berechtigung des Anfechtungsanspruchs (vgl. Hirte/Borries in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 144 Rn. 3 Jacoby in Kübler/Prütting/ Bork, InsO, 86. Lieferung 12.2020, § 144 Rn. 13; Jäger/Henckel, InsO, 2008, § 144 Rn. 13).
  • LG Paderborn, 10.06.2015 - 3 O 146/15

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Trennung oder Scheidung

    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt insbesondere auch dann vor, wenn das Verfahren die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten, Dispositionen im Hinblick auf die Verbindung oder Vorgänge anlässlich ihrer Beendigung betrifft (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

    Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschaft erst zu Beginn der Trennung gegründet wurde (OLG Stuttgart, Beschl . v. 10.1. 2011 - 13 W 69/10, NJW-RR 2011, 876).

  • LG Coburg, 14.11.2014 - 32 S 49/14

    Nach Insolvenzeröffnung ist die Miete Masseverbindlichkeit!

    Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2006 (NZM 2007, 162), auch auf die Entscheidung vom 13.04.2011 (NZM 2011, 404).

    Gleiches gilt für das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.04.- (NZM 2011, 404, 405; Rdz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 32/13

    Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

    Nebenkostennachforderungen des Vermieters, die auf vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abrechnungszeiträumen beruhen, sind daher als einfache Insolvenzforderungen anzusehen (vgl. BGH, MDR 2011, 650 m.w.N.; MDR 2007, 680).
  • VG Münster, 22.03.2023 - 1 K 2330/19

    Abschlagszahlung; Abtretung; Anfechtungsklage; Aufrechnung;

  • OLG Hamm, 10.01.2012 - 28 U 122/11

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren Streitgenossen

  • AG Nürnberg, 26.07.2023 - 14 C 2770/23

    Enthaftungserklärung, Betriebskostenabrechnung, Insolvenzverwalter,

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