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   BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09   

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https://dejure.org/2010,1231
BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09 (https://dejure.org/2010,1231)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZB 282/09 (https://dejure.org/2010,1231)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09 (https://dejure.org/2010,1231)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 InsO, § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 174 Abs 3 S 1 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers im Hinblick auf eine erwartete Befriedigung im eröffneten Verfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 174 Abs. 3 Satz 1
    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers auch ohne Befriedigungsaussichten

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers im Hinblick auf eine erwartete Befriedigung im eröffneten Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässiger Insolvenzantrag eines nachrangigen Gläubigers trotz fehlender Befriedigungsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Insolvenzantrag des nachrangigen Gläubigers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 14 Abs. 1, § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 174 Abs. 3 Satz 1
    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers auch ohne Befriedigungsaussichten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Insolvenzantrag eines nachrangigen Gläubigers ist zulässig

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Insolvenzantrag über das Vermögen der MoneyVita GmbH & Co. KG nur noch eine Frage der Zeit?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzantrag: Rechtsschutzinteresse des nachrangigen Gläubigers (IBR 2011, 1081)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2055
  • MDR 2010, 1490
  • NZI 2011, 58
  • WM 2010, 2088
  • BB 2010, 2642
  • DB 2010, 2439
  • NZG 2011, 23
  • NZG 2011, 759
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09
    Nachrangige Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO sind - wenn keine weitergehende Nachrangvereinbarung getroffen (§ 39 Abs. 2 InsO) wurde (BGHZ 173, 286, 292 Rn. 18) - abweichend zu der für den früheren Rechtszustand überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. HmbKomm-InsO/Schröder, aaO § 17 Rn. 12 m.w.N.) nach jetziger Gesetzeslage bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) in die Liquiditätsprognose einzubeziehen, weil mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) das präventive Auszahlungsverbot für Gesellschafterdarlehen entfallen ist (Uhlenbruck, aaO § 17 Rn. 10; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 17 Rn. 7; Scholz/Bitter, GmbHG 10. Aufl. Rn. 7 vor § 64; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG 19. Aufl. § 64 Rn. 34; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. Rn. 23 vor § 64).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09
    Durch die in dem Gesellschaftsvertrag für den Eintritt der Insolvenz vorgesehene Nachrangigkeit der Forderung wurde mangels einer zeitlichen Erstreckung des Nachrangs auch auf den davor liegenden Krisenzeitraum nach der bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Jahre 1998 maßgeblichen Rechtslage ein qualifizierter Rangrücktritt (vgl. zu den Anforderungen BGHZ 146, 264, 271; Haas DStR 2009, 326, 328) nicht vereinbart.
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    cc) Soll eine Rangrücktrittsvereinbarung die Vermeidung einer Insolvenz sicherstellen, muss sie nach der bis zum Inkrafttreten des MoMiG am 1. November 2008 und den damit verbundenen Modifizierungen der § 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 InsO maßgeblichen, infolge der zeitlichen Gegebenheiten vorliegend zu beachtenden Gesetzeslage sowohl vor als nach Verfahrenseröffnung ausschließen, dass eine Darlehensforderung als Verbindlichkeit in die Bilanz aufgenommen wird (BGH, Urteil vom 4. Mai 1962 - VI ZR 226/61, WM 1962, 764 f; BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 7).
  • BGH, 21.11.2023 - II ZR 69/22

    Die Insolvenz einer Personengesellschaft - und die Haftung des Gesellschafters

    Dadurch sollen Insolvenzverfahren von der Anmeldung und Prüfung nachrangiger Forderungen entlastet werden, weil nachrangige Gläubiger nur in Ausnahmefällen mit einer Befriedigung rechnen können (RegE einer Insolvenzordnung (InsO), BT-Drucks. 12/2443, S. 184 zu § 201 InsO-RegE; BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, ZIP 2010, 2055 Rn. 10).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auch Masseunzulänglichkeit berührt das Rechtsschutzinteresse für einen Eröffnungsantrag nicht (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, NZI 2011, 58 Rn. 11 zum Eröffnungsantrag eines nachrangigen Insolvenzgläubigers).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Ernsthafte Zweifel am Bestand dieser Forderung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132 Rn. 7 ff; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3) sind ohnehin nicht gegeben, weil eine Gesellschaft nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht verweigern kann und mithin die Kündigung eines solchen Darlehens für sich genommen keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 10).

    bb) Da Gesellschafterdarlehen infolge des Fortfalls des eigenkapitalersatzrechtlichen Auszahlungsverbots überdies in die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 23. September 2010, aaO), ist die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin schon mit Rücksicht auf die Forderung der Gläubigerin ungeachtet der im Rahmen der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG beanstandeten sonstigen Forderungen gegeben.

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem

    Aus § 26 InsO ergibt sich, dass auch Verfahren ohne Verteilungsperspektive zu eröffnen sind, wenn nur die Verfahrenskosten gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 11).
  • KG, 11.09.2020 - 9 W 113/19

    Gesellschafterdarlehen beim kostenrechtlichen Wert von Geschäftsanteilen

    Dies führt sogar dazu, dass auch bei der Prüfung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Insolvenzantragspflicht (weil vor der Insolvenzeröffnung erfolgend), Gesellschafterdarlehen grundsätzlich als Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09 -, Rn. 10, juris).
  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 41 O 103/15
    Wird eine Rangrücktrittserklärung zur Vermeidung einer Insolvenz abgegeben, so muss sich deren Regelungsinhalt sowohl auf die Zeit vor wie nach der Insolvenzeröffnung beziehen, um sicherzustellen, dass die Forderung nicht als Verbindlichkeit in die Bilanz aufgenommen wird (vgl. BGH Urt. v. 05.03.2015 - IX ZR 133/14 = BGHZ 204, 231-251; Beschl. v. 23.09.2010 - IX ZB 282/09 = WM 2010, 2088).
  • LG Berlin, 17.03.2021 - 84 T 45/21

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob der Gläubiger mit einer Befriedigung rechnen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2010 - IX ZB 282/09 -, NZI 2011, 58 [59]).
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