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   LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09   

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LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09 (https://dejure.org/2010,17597)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18.10.2010 - 4 O 178/09 (https://dejure.org/2010,17597)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 (https://dejure.org/2010,17597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Duisburg, 24.03.2010 - 62 IK 86/03

    Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben durch den Treuhänder als

    Auszug aus LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09
    Mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 62 IK 86/03) erteilte das Amtsgericht Duisburg dem Beklagten Rechtschuldbefreiung gem. § 300 InsO.

    Mit Beschluss vom 24.03.2010 (Az. 62 IK 86/03) stellte das Amtsgericht Duisburg fest, dass die Klägerin als Treuhänderin auch über den 01.10.2009 hinaus berechtigt sei, die von der Abtretungserklärung des Beklagten als Schuldner vom 07.07.2003 sachlich und zeitlich erfassten Bezüge einzuziehen und Forderungen einzuziehen, die darauf beruhen, dass der Schuldner oder ein Dritter über die von der Abtretungserklärung sachlich und zeitlich erfassten Bezüge verfügt oder den Forderungseinzug der Treuhänderin auf andere Weise beeinträchtigt hat.

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08

    Anforderungen an die Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten eines

    Auszug aus LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09
    § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verpflichtet den Schuldner jedoch nicht, den Treuhänder von sich aus auf eine Erhöhung der an ihn ausgezahlten Bezüge oder darauf hinzuweisen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person eigne Einkünfte hat (BGH Beschl. V. 22.10.2009 (IX ZB 249/08)).

    Eine Pflicht, den Treuhänder unaufgefordert über höhere Bezüge oder über die Einkünfte eines Unterhaltsberechtigten zu unterrichten, enthält § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO jedoch gerade nicht (BGH Beschl. V. 22.10.2009 (IX ZB 249/08)).

  • LG Hannover, 07.09.2004 - 18 O 109/04

    Abgetretenes Recht; Dritter; Familienrechtsschutzversicherung; Folgeprozess;

    Auszug aus LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09
    Bei einer einseitigen Erledigung bemisst sich der Streitwert nach dem Rest der geltend gemachten Forderung sowie dem diesbezüglichen Kosteninteresse (BGH NJW-RR 2005, 178 ff.).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09
    Aus dem Regelungszweck des § 287 Abs. 2 InsO erschließt sich, dass der Masse die Abtretung bzw. der Neuerwerb nach Ablauf der Abtretungsfrist nicht mehr zugutekommen soll, wenn Restschuldbefreiung erteilt wird (BGH Beschl. v. 03.12.2009, IX ZB 247/08).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09
    Können diese anhand der voraussichtlichen wirtschaftlichen Lage des Schuldners auch für die Zeit nach Erteilung der Restschuld nicht als günstig angesehen werden, sind deutliche Abschläge vom Nominalwert der Deliktsforderung sachlich gerechtfertigt (BGH: Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17

    Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im

    Denn der Beschluss, für den - sollte er als konstitutiv verstanden werden - eine gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist, entspricht jedenfalls dem Inhalt der beabsichtigten Regelung nach der gesetzlichen Lage (so auch VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 26 K 267.13 - NZI 2015, 662; LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 - NZI 2011, 69, 70; Sternal, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl 2015, § 292 InsO Rn. 14).

    Denn das Amt des Treuhänders wird in sachlicher Hinsicht durch den Umfang der (treuhänderischen) Forderungsabtretung beschrieben, nicht aber durch die Abtretungsfrist begrenzt (so auch LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 - NZI 2011, 69, 70).

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 156/12

    Insolvenzverfahren: Schaden der Insolvenzgläubiger bei Versteigerung eines zur

    Die Strafnorm des Bankrotts zählt zu den in § 823 Abs. 2 BGB angesprochenen Schutzgesetzen (OLG Celle, ZVI 2009, 297, 299; LG Duisburg, NZI 2011, 69, 71; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 3. Aufl., vor §§ 129 bis 147 Rn. 87; zu § 288 StGB vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - VI ZR 259/90, BGHZ 114, 305, 308).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11

    Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Oktober 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (4 O 178/09) teilweise abgeändert.
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2013 - 12 O 3998/12

    Abtretung von Bezügeforderungen an einen Treuhänder

    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des LG Duisburg (NZI 2011, 69) betrifft einen Sachverhalt, bei dem die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
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