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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12 (https://dejure.org/2013,17854)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2013 - 2 Sa 423/12 (https://dejure.org/2013,17854)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 (https://dejure.org/2013,17854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinstellungszusage bei saisonbedingter Kündigung vor Insolvenzeröffnung; Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruch durch Leistungsklage gegen Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Insolvenzforderung bei Wiedereinstellungszusage vor Insolvenzeröffnung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Wiedereinstellungsanspruch gegen zwischenzeitlich insolvent gewordenen Saisonbetrieb

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wiedereinstellungsanspruch gegen zwischenzeitlich insolvent gewordenen Saisonbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinstellungszusage bei saisonbedingter Kündigung vor Insolvenzeröffnung; unbegründete Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruch durch Leistungsklage gegen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1638
  • NZI 2013, 926
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Zwar hat der Wiedereinstellungsanspruch als solcher keinen zur Insolvenztabelle anmeldbaren Inhalt, weil er auf einen Leistungsaustausch und nicht auf eine schlichte, zur Tabelle anzumeldende Geldforderung zielt ( vgl. hierzu BGH 17. März 2003 - II ZR 45/06 - Rn. 18, NJW-RR 2008, 846 ).

    Lehnt der Insolvenzverwalter die vom Insolvenzschuldner zugesagte Wiedereinstellung ab, kann der Anspruchsberechtigte allenfalls eine Forderung wegen der Nichterfüllung als Insolvenzgläubiger geltend machen, also entsprechend § 103 Abs. 2 InsO statt des Leistungsaustauschs eine einseitige Schadensersatzforderung zur Tabelle anmelden ( vgl. BGH 17. März 2008 - II ZR 45/06 - Rn. 18, NJW-RR 2008, 846 ).

  • BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).

    Ein daraus resultierender Wiedereinstellungsanspruch ist durch Klage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ( vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 28, AiB 2002, 637 ).

  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Dementsprechend regelt § 108 Abs. 3 InsO, dass Ansprüche aus Dienstverhältnissen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer nur als Insolvenzgläubiger gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können ( BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 19, NZA 2004, 1392; BGH 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03 - Rn. 15, NZI 2005, 628 ).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Beruft sich der Arbeitnehmer dagegen auf eine Masseverbindlichkeit, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung handelt ( BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17, ZIP 2013, 1033 ).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Denn im Falle der Nichterfüllung des erzwungenen Vertragsschlusses könnte die Klägerin Schadensersatz verlangen ( vgl. BGH 18. April 2002 - IX ZR 161/01 - Rn. 16, NJW-RR 2002, 1198 ).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Erst recht folgt daraus nicht etwa, dass alle Ansprüche auf Abschluss eines Arbeitsvertrags, die nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, mit ihrem Hauptinhalt gegen den Insolvenzverwalter durchzusetzen seien (vgl. BGH 10. Juli 2003 - IX ZR 119/02 - Rn. 29, NJW 2003, 3060 ).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Eine vom Insolvenzschuldner abgegebene Wiedereinstellungszusage wirkt als schuldrechtliche Vereinbarung nur nach Maßgabe der §§ 103 ff. InsO gegen die Insolvenzmasse ( vgl. BGH 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02 - Rn. 18, NJW-RR 2004, 1050 ).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften über den Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Dementsprechend regelt § 108 Abs. 3 InsO, dass Ansprüche aus Dienstverhältnissen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer nur als Insolvenzgläubiger gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können ( BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 19, NZA 2004, 1392; BGH 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03 - Rn. 15, NZI 2005, 628 ).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

    Wiedereinstellung - Baugewerbe

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - wird zurückgewiesen.

    Dieser muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird und nicht über den Antrag, der richtigerweise hätte gestellt werden müssen (Nungeßer NZI 2013, 926, 928) .

    Danach kann der Klageantrag entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht als Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung verstanden werden (vgl. Nungeßer NZI 2013, 926, 927 f.) .

    Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .

  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) -

    Dieser muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird und nicht über den Antrag, der richtigerweise hätte gestellt werden müssen ( Nungeßer NZI 2013, 926, 928 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 2 Sa 384/14

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Der Antrag der Klägerin ist daher - entgegen dem Wortlaut - nicht als Weiterbeschäftigungsantrag, sondern als Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Annahme ihres Angebots auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages als Bankkauffrau ab dem 24. Januar 2014 auszulegen ( vgl. hierzu BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11- Rn. 30, NZA-RR 2013, 179; LAG Rheinland-Pfalz 02. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - Rn. 41, LAGE § 38 InsO Nr. 1 ).
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