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   OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - I-3 U 1/12   

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https://dejure.org/2013,712
OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - I-3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2013 - I-3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - I-3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfüllungsanspruch des Vorbehaltskäufers bei vor Insolvenzeröffnung eingeräumtem mittelbaren Besitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsverlangen des Eigentumsvorbehalts-Käufers eines Kfz bei mittelbarem Besitz

  • rechtsportal.de

    Erfüllungsverlangen des Eigentumsvorbehalts-Käufers eines Kfz bei mittelbarem Besitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 327
  • NZI 2013, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Dann ist dieses "Wunschkennzeichen" aber auch ein weiteres Indiz dafür, dass der Kläger diesen Pkw der Beklagten übereignen wollte ( OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff.; OLG Düsseldorf , NZI 2013, Seiten 303 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2008, Az.: 25 U 220/04, u.a. in: "juris" ) um sich das Wohlwollen der jüngeren, jedoch arbeitssuchenden Beklagten quasi "zu erkaufen".
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2014 - 2 U 153/13

    Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs: Übertragbarkeit des

    Entscheidend ist, dass dieses Einverständnis ernsthaft gewollt ist, dass der Veräußerer die Sache künftig wirklich als fremde behandelt, dass er also seinen unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug nunmehr im Einklang mit dem Kläger für diesen als Erwerber, der mittelbarer Eigenbesitzer werden soll (§§ 930, 868 BGB), in einem verwahrähnlichen Verhältnis ausüben soll und will (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2013, 327, m.w.N.; Ott/Vuia in: Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 107, Rz. 11, m.w.N.).
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