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   OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15   

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https://dejure.org/2015,163
OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15 (https://dejure.org/2015,163)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2015 - 20 W 30/15 (https://dejure.org/2015,163)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 20 W 30/15 (https://dejure.org/2015,163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Leistungsklage verbunden mit dem Antrag der Feststellung des Beruhens auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Leistungsklage verbunden mit dem Antrag der Feststellung des Beruhens auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 24.11.2014 - 35 O 28438/13

    Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
    Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 24.11.2014, Az. 35 O 28438/13, wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
    Im Fall einer Klage analog § 184 InsO, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 22.01.2009, IX ZR 235/08, NJW 2009, 920) den Streitwert nach den späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers.
  • OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10

    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • OLG München, 29.10.2014 - 20 W 2094/14

    Feststellungsklage, Streitwertfestsetzung, Leistungsklage, Beschwerdeführer,

    Auszug aus OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2018 - 5 U 1/18

    Schadensersatz infolge der Körperverletzung eines Justizvollzugsbeamten durch

    Maßgeblich ist insoweit nur die Höhe des Zahlungsantrages, weil der Feststellungsantrag neben dem auf unerlaubte Handlung gestützten Zahlungsbegehren aufgrund seiner wirtschaftlichen Identität mit dem Leistungsantrag den Streitwert nicht erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022; OLG München, NZI 2015, 192).
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