Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 26.10.2017

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16   

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https://dejure.org/2017,44277
BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16 (https://dejure.org/2017,44277)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2017 - IX ZR 316/16 (https://dejure.org/2017,44277)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2017 - IX ZR 316/16 (https://dejure.org/2017,44277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 389 BGB, § 812 BGB
    Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Zwei-Personen-Verhältnis; Erlangung der Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 1 InsO, § 812 BGB, § 389 BGB, §§ 387, 389 BGB, § 134 InsO, § 543 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Bearbeitungsgebühr durch den Schuldner als unentgeltliche Leistung im Darlehensvertrag; Anfechtbarkeit der Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung als unentgeltliche Leistung durch die dem Schuldner zustehende Gegenforderung eines ...

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Zwei-Personen-Verhältnis; Erlangung der Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Bearbeitungsgebühr durch den Schuldner als unentgeltliche Leistung im Darlehensvertrag; Anfechtbarkeit der Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung als unentgeltliche Leistung durch die dem Schuldner zustehende Gegenforderung eines ...

  • rechtsportal.de

    Zahlung einer Bearbeitungsgebühr durch den Schuldner als unentgeltliche Leistung im Darlehensvertrag; Anfechtbarkeit der Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung als unentgeltliche Leistung durch die dem Schuldner zustehende Gegenforderung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 975
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16
    Das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2015 (6 AZR 186/14, BAGE 154, 28 = NJW 2016, 970, Rn. 23) betrifft die Anfechtung von Zahlungen aufgrund eines wirksam geschlossenen und in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses an eine grundlos freigestellte Arbeitnehmerin.
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auszug aus BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16
    Die aufgrund von wechselseitigen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangte Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung ist auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die dem Schuldner zustehende Gegenforderung ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch ist (BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, WM 2017, 1215; zVb in BGHZ).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16
    Die anzufechtende Entscheidung muss ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantworten als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellen, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Eine die einheitliche Rechtsprechung bedrohende Divergenz im Sinne von § 543 ZPO setzt voraus, dass die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auch diese Entscheidung auf der Abweichung beruht (BGH, Beschluss vom 12.09.2017 - IX ZR 316/16 [BeckRS 2017, 132073]).
  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
    Daher ist eine Leistung des Schuldners, wenn dieser irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein, nicht nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, NJW 2019, 1446-1450, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 12 September 2017 - IX ZR 316/16, ZinsO 2017, 2693-2694, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 12 ff jeweils nach juris).
  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzanfechtung sowie Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Daher ist eine Leistung des Schuldners, wenn dieser irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein, nicht nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2018 - IX ZR 143/17, NJW 2019, 1446-1450, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 12 September 2017 - IX ZR 316/16, ZinsO 2017, 2693-2694, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16, NJW 2017, 2199-2202, Rn. 12 ff jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 26.10.2017 - 10 T 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43244
LG Göttingen, 26.10.2017 - 10 T 55/17 (https://dejure.org/2017,43244)
LG Göttingen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 10 T 55/17 (https://dejure.org/2017,43244)
LG Göttingen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 10 T 55/17 (https://dejure.org/2017,43244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 290 InsO
    Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entscheidung über RSB-Versagungsantrag erst nach dem Schlusstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Göttingen, 27.01.2016 - 71 IK 194/15
    Auszug aus LG Göttingen, 26.10.2017 - 10 T 55/17
    Soweit das Amtsgericht Göttingen (NZI 2016, 225 = ZinsO 2016, 539 und ZinsO 2014, 2455 = NZI 2014 1054) sowie weitere Stimmen in der Literatur (Frind NZI 2013, 729; Laroche/Siebert NZI 2014, 541; Schmerbach/Semmelbeck NZI 2014, 547) die Auffassung vertreten, über einen unzulässigen oder unbegründeten Versagungsantrag könne das Insolvenzgericht auch schon vor dem Schlusstermin entscheiden, schließt sich das Beschwerdegericht dieser Auffassung nicht an.
  • AG Göttingen, 21.10.2014 - 74 IK 208/14

    Zeitpunkt einer Versagung nach § 290 I Nr. 5 InsO

    Auszug aus LG Göttingen, 26.10.2017 - 10 T 55/17
    Soweit das Amtsgericht Göttingen (NZI 2016, 225 = ZinsO 2016, 539 und ZinsO 2014, 2455 = NZI 2014 1054) sowie weitere Stimmen in der Literatur (Frind NZI 2013, 729; Laroche/Siebert NZI 2014, 541; Schmerbach/Semmelbeck NZI 2014, 547) die Auffassung vertreten, über einen unzulässigen oder unbegründeten Versagungsantrag könne das Insolvenzgericht auch schon vor dem Schlusstermin entscheiden, schließt sich das Beschwerdegericht dieser Auffassung nicht an.
  • LG Bad Kreuznach, 29.12.2017 - 1 T 125/17

    Restschuldbefreiung: Versagung vor dem Stichtag im schriftlichen Verfahren;

    Die Kammer schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des LG Göttingen an (Beschluss vom 26.10.2017 - 10 T 55/17 = NZI 2017, 975), die wie folgt lauten:.
  • AG Göttingen, 04.07.2018 - 74 IK 194/16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Versagungsfällen

    Nach einem Teil der Rechtsprechung (LG Göttingen NZI 2017, 975 mit Anm. Siebert Via 2018, 4 = ZInsO 2017, 2576 = ZVI 2018, 257 m.w. N.) kann zwar über einen Versagungsantrag gem. § 290 InsO nicht vor dem Schlusstermin (bzw. vor Anordnung des schriftlichen Verfahrens) entschieden werden (a. A. AG Göttingen NZI 2016, 255 = VIA 2016, 30 mit zust. Anm. Schmittmann = ZInsO 2016, 539 = ZVI 2016, 254 m.w.N.).
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