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   BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18   

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https://dejure.org/2018,33892
BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18 (https://dejure.org/2018,33892)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2018 - IX ZA 4/18 (https://dejure.org/2018,33892)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18 (https://dejure.org/2018,33892)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur monatlichen Vorlage der Lohnabrechnungen; Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur Abführung der pfändbaren Beträge an die Masse

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeantrag für ein Rechtsbeschwerdeverfahren nach Ablehnung eines Schuldnerantrags durch das Insolvenzgericht: Folgen einer fehlerhaften Besetzung der Beschwerdekammer; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Streit über die Massezugehörigkeit von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 850c Abs. 1
    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur monatlichen Vorlage der Lohnabrechnungen; Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur Abführung der pfändbaren Beträge an die Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung der pfändbaren Beträge - und die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Kammer statt des Einzelrichters entscheidet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur Abführung der pfändbaren Beträge an die Masse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10

    Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18
    Ob das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO oder das Prozessgericht in einem Rechtsstreit entscheidet, hängt davon ab, ob die Auseinandersetzung zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit als solche geführt wird - dann gehört der Rechtsstreit vor das Prozessgericht - oder ob über die Zulässigkeit der Vollstreckung gestritten wird - dann entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 InsO als Vollstreckungsgericht (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 6 mwN).

    Das deutsche Vollstreckungsgericht ist dann für die im Ausland erforderlich werdende Einzelzwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses international nicht zuständig (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO Rn. 7).

    Das Prozessgericht hätte dann für Insolvenzverwalter und Schuldner verbindlich über die Zugehörigkeit des Arbeitseinkommens zur Insolvenzmasse zu befinden gehabt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2012, aaO Rn. 8).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18
    Es ist unerheblich, ob der Einzelrichter an einem solchen Kammerbeschluss mitwirkt, weil es nach § 568 Satz 2 ZPO alleinige Entscheidungskompetenz des Einzelrichters ist, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung auf die Kammer vorliegen (BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, NZI 2017, 991 Rn. 11).

    Dieser Fall wird von § 568 Satz 3 ZPO nicht erfasst (BGH, Beschluss vom 21. September 2017, aaO Rn. 12).

  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18
    Die Kammer ist - abgesehen von Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist (§ 348 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - X ARZ 175/03, BGHZ 156, 147, 152) - nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18
    Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel ist nämlich nicht zu bewilligen, wenn dieses zwar zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen würde, zugleich aber abzusehen ist, dass eine erneute Sachentscheidung der Vorinstanz dasselbe Ergebnis wie die angefochtene Entscheidung haben wird (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, WM 2003, 1879, 1880; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 119 Rn. 54).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    Auch der Streit zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner über die Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen ist im Wege des Rechtsstreits vor dem Prozessgericht auszutragen, wenn er keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betrifft (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18, NZI 2019, 43 Rn. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18

    Zuständigkeit - Prozessgericht - Vollstreckungsgericht

    Die Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Rentenzahlungsanspruchs zur Insolvenzmasse obliegt dem Sozialgericht als Prozessgericht und nicht dem Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht, wenn über die Massezugehörigkeit als solche zu entscheiden ist und nicht über die Zulässigkeit der Vollstreckung gestritten wird (Anschluss an die Rechtsprechung des BGH vom 27.9.2018 - IX ZA 4/18 = NZI 2019, 43).

    Dementsprechend ist der Streit zwischen dem Kläger als Insolvenzverwalter und dem Schuldner über die Massezugehörigkeit nur im Wege des Rechtsstreits vor dem Prozessgericht möglich, wenn keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betroffen ist (vgl. st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10 sowie BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 323/12).

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