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OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 06.11.1997 - 5 O 52/97
- OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 366
- NZI 2000, 325
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98
Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
Ein Bargeschäft ist im Falle des laufenden Zahlungsverkehrs auf einem debitorisch geführten Girokonto dann und in dem Umfang anzunehmen, in dem Gutschriften in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang gleichzeitig auch Belastungen des Kontos gegenüberstehen (BGH ZIP 1999, 665, 668).Wie bereits der BGH ausgeführt hat, kommt es hinsichtlich der Annahme von Bardeckungsgeschäften im Zusammenhang mit Einzahlungen und Abbuchungen von einem Kontokorrentkonto nicht darauf an, ob der Geschäftspartner der Schuldnerin zunächst Sicherung durch Eingänge erhalten hat und sodann die Abbuchungen erfolgt sind oder umgekehrt (BGH ZIP 1999, 665, 668).
- BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95
Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
Bei dieser Erklärung handelt es sich - ebenso wie bei der Bestellung eines Pfandrechts an zukünftigen Forderungen (BGH DtZ 1997, 52/53) - trotz des Umstandes, daß die Erklärung selbst bereits bei Abschluß des Girovertrages abgegeben wird, um einen mehraktigen, einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmenden Vorgang, bei dem der Erfolg frühestens mit der auf Grund der Gutschrift des Zahlungseinganges auf dem Kontokorrentkonto erfolgenden Verrechnung im Zeitpunkt des jeweiligen periodischen Rechnungsabschlusses eintritt (so im Ergebnis wohl auch Eckardt ZIP 1995, 1146, 1151). - OLG Jena, 14.03.1995 - 5 U 508/94
Anfechtung der im Rahmen des mit dem Schuldner bestehenden Girovertrags durch die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.1999 - 7 U 247/97
Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur Anfechtungen von Verrechnungen im Rahmen eines Kontokorrents nach den Regelungen des § 10 GesO generell nicht für möglich gehalten werden (Thüringer OLG WM 1995, 858/859;… Smid-Zeuner, Gesamtvollstreckungsordnung, 3. Aufl., § 10, Rn. 39), basiert diese Auffassung darauf, daß § 10 Abs. 1 GesO - im Gegensatz zu den Regelungen der Konkursordnung und der Insolvenzordnung - ausschließlich Rechtshandlungen des Schuldners und nicht auch Rechtshandlungen des Gläubigers für anfechtbar erklärt und insoweit eine korrigierende Auslegung des § 10 GesO (…dafür aber: Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 10 GesO Anm. 2) auf Grund der Bindung an den Wortlaut des Gesetzes nicht für möglich gehalten wird.
- BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00
Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto
Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht durch Teilurteil vom 8. Dezember 1999 (veröffentlicht in NZI 2000, 325 ff m. Anm. Tappmeier EWiR 2000, 493 f) im Umfang von 488.838,92 DM und im übrigen - nach Verzicht des Klägers auf die Durchführung einer Beweisaufnahme - durch Schlußurteil vom 19. April 2000 zurückgewiesen.Die Abrechnungsperiode des Kontokorrents ist insofern kein geeigneter Maßstab (a.A. Tappmeier EWiR 2000, 493, 494).