Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99   

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https://dejure.org/2001,1185
BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - II ZR 264/99 (https://dejure.org/2001,1185)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    §§ 30, 31, 32a, 32b GmbHG
    Gesellschaftsrecht/Nutzungsentschädigungsanspruch des Gesellschafters/eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 691
  • ZIP 2001, 1366
  • MDR 2001, 1067
  • NZI 2001, 548
  • NJ 2001, 652 (Ls.)
  • WM 2001, 1522
  • BB 2001, 1599
  • DB 2001, 1772
  • NZG 2001, 895
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus BGH, 02.07.2001 - II ZR 264/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß nach dem Vorbringen des Klägers einiges dafür spricht, daß diese Krise nicht erst überraschend am 15. Mai 1996 eingetreten ist, sondern daß sie mit Rücksicht auf die verschiedenen Hilfeleistungen der Beklagten an die L.B. GmbH - neben der Stundung des Kaufpreises geht es um die Nichteinforderung des Mietzinses für ein zweites Grundstück und um die Gewährung von Darlehen - bereits viel länger bestanden hat; bei der Überschuldungsprüfung sind diese ggfs. als funktionales Eigenkapital einzustufenden Gesellschafterhilfen mangels qualifizierten Rangrücktritts zu passivieren (Sen.Urt. v. 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, ZIP 2001, 235).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

    Lediglich in der nach § 64 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 19 Abs. 2 InsO zu erstellenden Überschuldungsbilanz ist eine mit einem - qualifizierten (Sen.Urt. v. 2. Juli 2001 - II ZR 264/99, ZIP 2001, 1366, 1367) - Rangrücktritt versehene Verbindlichkeit nicht zu passivieren (BGHZ 146, 264, 271 f.).
  • OLG Hamburg, 27.07.2012 - 11 U 135/11

    Verweigerung einer Auszahlung nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG nach Ausscheiden eines

    Vom Auszahlungsverbot ausgenommen sind deshalb Forderungen eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft aus Verkehrsgeschäften, wenn diesen Forderungen gleichwertige Leistungen an die Gesellschaft gegenüberstanden; stundet der Gesellschafter in der Krise diese fälligen Forderungen, wird diese Stundung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt (vgl. BGH NJW 1981, 2570, 2573; 1995, 457; NJW-RR 2002, 691; OLG Düsseldorf NZG 2000, 430, 431).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2344
BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1188
  • NZI 2001, 548
  • WM 2001, 1628
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1992 - II ZR 262/91

    "ordnungsmäßige Wirtschaftsweise" des Landwirts i.S.d. § 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Dezember 1992 (BGHZ 120, 368 ff) entschieden, daß durch Entfernung der reifen Früchte vom Grundstück im Rahmen der Ernte das Früchtepfandrecht nach § 2 Abs. 1 des Düngemittelsicherungsgesetzes auch dann erlösche, wenn der Pfandgläubiger der Entfernung widersprochen habe oder davon nichts wisse.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98
    Dafür setzt sich sein Absonderungsrecht am Erlös der Früchte fort (vgl. BGHZ 139, 319, 322 ff).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZR 95/16

    Vermieterpfandrecht: Fahrzeug des Mieters als von dem Pfandrecht umfasster

    Zieht der Insolvenzverwalter den Erlös zur Masse und erlischt dadurch das Absonderungsrecht, so tritt an seine Stelle eine Masseschuld nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98 - WM 2001, 1628, 1629).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Somit konnte die Klägerin einem als Verwertungsmaßnahme gedachten Räumungsverkauf nicht widersprechen; ein Widerspruch war zur Erhaltung des Absonderungsrechts auch nicht notwendig (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98, WM 2001, 1628).
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