Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03   

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BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03 (https://dejure.org/2004,437)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - IX ZB 225/03 (https://dejure.org/2004,437)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03 (https://dejure.org/2004,437)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsVV §§ 3, 10, 11
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berücksichtigungsfähigkeit von Ansprüchen auf Erstattung und aus Insolvenzanfechtung bei der Bemessung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Zuschlag zur Regelvergütung eines ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsVV § 3; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV §§ 3 10 11
    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Vergütungs-Berechnungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1653
  • MDR 2004, 1204
  • NZI 2004, 444
  • WM 2004, 1390
  • BB 2004, 1362 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 516
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
    a) Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) können nur solche Vermögenswerte finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175; OLG Stuttgart ZInsO 2001, 897, 899; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO Rn. 42, Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rn. 7; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV 2003 S. 67, 124; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 6 m.w.N. zur älteren Rechtsprechung; Hess, InsO 2. Aufl. § 10 InsVV Rn. 2).

    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zur "Istmasse" (BGHZ 146, 165, 174), also zu dem vom Insolvenzverwalter in Besitz zu nehmenden oder sonst für die Masse zu reklamierenden Vermögen.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Gegenstände berücksichtigt, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in nennenswertem Umfang befaßt hat (BGHZ 146, 165, 176).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
    Für die Bemessung dieser Vergütung kann es nicht auf Umstände ankommen, die sich vielleicht nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZInsO 2004, 265, 266).
  • LG Baden-Baden, 21.12.1998 - 3 T 43/97
    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
    Die Frage, ob ein Anspruch des Schuldners auf Erstattung nach § 32b GmbHG bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist, war bislang noch nicht Gegenstand der Erörterung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. demgegenüber zu § 32a GmbHG: LG Baden-Baden ZIP 1999, 1138, 1140; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 3. Aufl. § 11 InsVV Rn. 44).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 8 W 376/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung der mit Aus- und

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
    a) Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) können nur solche Vermögenswerte finden, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175; OLG Stuttgart ZInsO 2001, 897, 899; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO Rn. 42, Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rn. 7; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV 2003 S. 67, 124; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 6 m.w.N. zur älteren Rechtsprechung; Hess, InsO 2. Aufl. § 10 InsVV Rn. 2).
  • LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02

    Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Wirksamkeit von

    Auszug aus BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
    Für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung ist die entsprechende Frage, soweit sich dazu Stellungnahmen finden lassen, bejaht worden (LG Berlin ZInsO 2002, 623, 624; LG Osnabrück ZInsO 2003, 896; Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 11 InsVV Rn. 23; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur war deshalb nach § 11 Abs. 1 InsVV a.F. in Verbindung mit § 1 Abs. 1 InsVV für die Vergütungsberechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit maßgeblich (vgl. BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 6; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 22 Rn. 231; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 10 Rn. 5, § 11 Rn. 42; Hess, aaO § 11 Rn. 9).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Bei dem Rückgewähranspruch handelt es sich um einen originären gesetzlichen Anspruch (BGHZ 15, 333, 337 ; 83, 102, 105 ; BGH, Urt. v. 11. Dezember 2008 - IX ZR 195/07, aaO S. 180 f Rn. 15), der mit Insolvenzeröffnung entsteht (BGHZ 101, 286, 288 ; 130, 38, 40 ; 171, 38, 44 Rn. 20; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654) und der dem Insolvenzverwalter vorbehalten ist, mit dessen Amt er untrennbar verbunden ist (BGHZ 83, 102, 105 ; 86, 190, 196 ; 106, 127, 129 ; 118, 374, 381 ; 171, 38, 44 Rn. 20).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Da der Anfechtungsanspruch erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (RGZ 30, 71, 74; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - V ZR 96/53, BGHZ 15, 333, 337; vom 9. Juli 1987 - IX ZR 167/86, BGHZ 101, 286, 288; Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 10; vom 23. September 2010 - IX ZB 204/09, NZI 2011, 73 Rn. 11) und die Vorschriften der §§ 129 ff InsO erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an anwendbar sind (BT-Drucks. 12/2443, S. 156), kann das auf die Anfechtbarkeit der Entstehung der Aufrechnungslage gestützte Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erst mit dem Eröffnungsbeschluss in Kraft treten.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

    Die streitgegenständlichen Forderungen aus Insolvenzanfechtung sind mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH entstanden (vgl. RGZ 30, 71, 74; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - V ZR 96/53, BGHZ 15, 333, 337; vom 9. Juli 1987 - IX ZR 167/86, BGHZ 101, 286, 288; Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 10; vom 29. September 2010 - IX ZB 204/09, NZI 2011, 73 Rn. 103) und fällig geworden.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).

    Die Senatsentscheidung vom 29. April 2004 (IX ZB 225/03, NZI 2004, 444, 445) steht nicht entgegen.

    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 29. April 2004 (aaO) gelten hier entsprechend.

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist aus sich heraus zu bewerten (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, NZI 2004, 251, 252; v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, NZI 2004, 444, 445), so dass es für die Bemessung der dafür festzusetzenden Vergütung nicht auf Umstände ankommen kann, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 aaO; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV 2003 S. 63 f).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    a) Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) ist der Wert der "Insolvenzmasse" bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung (BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZInsO 2004, 672, 673).

    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zur "Istmasse", also zu dem vom Insolvenzverwalter in Besitz zu nehmenden oder sonst für die Masse zu reklamierenden Vermögen (BGHZ 146, 165, 174; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO).

    Die Zurückverweisung kann an das Ausgangsgericht erfolgen, weil schon dieses den entsprechenden Fragen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 204/09

    Vergütung des vorläufigen Verwalters: Berücksichtigung der Ansprüche gegen den

    Entscheidend ist die Zugehörigkeit zur "Ist"-Masse, also zu dem vom Insolvenzverwalter in Besitz zu nehmenden oder sonst für die Masse zu reklamierenden Vermögen (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654 m.w.N.).

    Anfechtungsansprüche, die erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZInsO 2006, 143, 145; v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495, 496 Rn. 10).

    Dasselbe gilt für Ansprüche aus §§ 32a, 32b GmbHG a.F. Denn auch sie entstehen erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also zu dem Zeitpunkt, in dem die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bereits endet (BGH, Beschl. v. 29. April 2004 aaO S. 1654).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters ist damit - von Nachtragsverteilungen abgesehen - der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens (BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, ZIP 2003, 2171, 2172; v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; für den vorläufigen Insolvenzverwalter vgl. BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 229. April 2004 - IX ZB 225/03; ZInsO 2004, 672, 673; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556).
  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

    Der BGH hält die Gewährung eines Zuschlages für möglich, jedoch nur, falls der vorläufige Insolvenzverwalter für die fraglichen Bemühungen nicht schon als Sachverständiger entlohnt worden ist (BGH ZInsO 2004, 672 = ZIP 2004, 1653 mit ablehnender Anmerkung Keller = NZI 2004, 444 ).

    Teilweise wird die Rechtsprechung des BGH aber auch abgelehnt (Keller in Urteilsanmerkung zu BGH ZIP 2004, 1653 ; HK-InsO/Irschlinger § 11 InsVV Rz. 9; HambK-Büttner Anhang zu § 65 Rz. 21; Pluta/Heidrich Urteilsanmerkung zu BGH DZWiR 2005, 469, 471; Blersch ZIP 2006, 598, 603 f; für eine Einbeziehung auch Haarmeyer/Wutzke/Förster § 11 InsVV Rz. 44).

    12 Zudem lässt der BGH die Gewährung eines Zuschlages nur zu, falls die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht schon durch seine Tätigkeit als Sachverständiger abgegolten sind (BGH ZIP 2004, 1653, 1655 [BGH 29.04.2004 - IX ZB 225/03] = ZInsO 2004, 672 = NZI 2004, 444 ).

    Dem vom BGH geäußerten Bedenken, dass bei Beendigung des Eröffnungsverfahrens noch nicht feststeht, ob die betreffenden Ansprüche bestehen und in welcher Höhe (BGH ZIP 2004, 1653, 1654 [BGH 29.04.2004 - IX ZB 225/03] = ZInsO 2004, 672 = NZI 2004, 444 ), kann Rechnung getragen werden.

  • AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 122/08

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Kürzung von Zuschlägen wegen

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter;

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 46/08

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03

    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

  • LG Bonn, 15.09.2006 - 6 T 89/06

    Zulässigkeit des Abschlusses von Dienstverträgen und Werkverträgen im Rahmen der

  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 275/13

    Insolvenzanfechtung: Entstehung eines aufschiebend bedingten Anfechtungsanspruchs

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 107/10

    Rechtsbeschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen

  • AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99

    Anforderungen an die Festsetztung der vorläufigen Vergütung eines

  • BGH, 07.07.2011 - IX ZB 223/08

    Berücksichtigung künftiger Anfechtungsansprüche bei der Berechnungsgrundlage für

  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen

  • BGH, 16.02.2012 - IX ZB 89/10

    Bedeutung der Anfechtbarkeit von Fremdrechten an Gegenständen des verwalteten

  • LG Dresden, 01.09.2005 - 5 T 1186/02

    Vergütungszuschlag i. H. v. 50 % auch bei nur kurzfristiger Fortführung eines

  • LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09

    Insolvenzverwalter: Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen

  • AG Duisburg, 01.07.2011 - 61 IN 129/10

    Gesonderte Vergütung des Insolvenzverwalters

  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

  • LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • AG Bochum, 08.07.2010 - 80 IN 137/07

    Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters; Einziehung von

  • OLG Hamburg, 30.06.2006 - 1 U 187/05

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung einer Bank an den

  • LG Potsdam, 14.03.2005 - 5 T 21/05

    Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

  • LG Bochum, 10.03.2011 - 7 T 345/10

    Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

  • LAG Sachsen, 08.02.2010 - 4 Ta 259/09

    Rechtsweg für Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Arbeitsentgelt

  • LG Münster, 29.09.2008 - 5 T 634/08

    Insolvenzanfechtungsansprüche sind bei der Berechnung der verwalteten

  • AG Göttingen, 23.03.2006 - 74 IN 29/05

    Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Vorliegen eines

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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,820
BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein neues Insolvenzverfahren für während noch laufenden Insolvenzverfahrens neu begründete Verbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Restaurantbetriebs mit dem Einverständnis eines Insolvenzverwalters; Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens durch Neugläubiger bei Nichterfüllung der Verbindlichkeiten aus einem ersten Insolvenzverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren: Neugläubiger - Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein weiteres Insolvenzverfahren auf Antrag von Neugläubigern vor Abschluss des ersten Verfahrens

  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 89 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 14 Abs. 1 § 35 § 36 § 89 Abs. 2
    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 43 (Kurzinformation)

    §§ 14, 35, 36, 89 InsO
    Rechtliches Interesse an Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Umfang der Insolvenzmasse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1349
  • MDR 2004, 1260 (Ls.)
  • NZI 2004, 444
  • WM 2004, 1589
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    a) Das von der Rechtsbeschwerde angesprochene Problem, ob das gesamte vom Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO gehört oder diese Vorschrift das Neuvermögen nicht erfaßt, welches der Schuldner zur Erfüllung von Neuverbindlichkeiten benötigt, hat der Senat, soweit die Rechtsfrage hier entscheidungserheblich werden kann, bereits mit Beschluß vom 20. März 2003 (IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392) beantwortet.

    Die Auffassung von Röllenbleg, die Regelung des § 35 InsO über den Neuerwerb verstoße gegen Grundrechte des Schuldners (NZI 2004, 176, 178 f), geht offensichtlich fehl, weil sie den rechtlichen Zusammenhang mit den Regeln über die Restschuldbefreiung verkennt (vgl. MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 44 f; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 38 f) und nicht hinreichend berücksichtigt, daß der Schuldner beantragen kann, ihm von den erwirtschafteten Einnahmen ebensoviel zu belassen, wie ihm bei Einkünften aus abhängiger Tätigkeit zustände (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO).

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Neugläubiger auch dann, wenn der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbständig tätige Schuldner die daraus herrührenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann, grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, NZI 2008, 609 Rn. 10).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens jedoch unzulässig, weil --ohne Freigabe von Vermögen-- wegen §§ 35 Abs. 1, 36 InsO kein weiteres insolvenzrechtlich verwertbares Vermögen vorhanden wäre (BGH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739; vom 3. Juli 2008 IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924; vom 9. Juni 2011 IX ZB 175/10, ZInsO 2011, 1349, unter II.2.a).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 182/07

    Zulässigkeit weiterer Insolvenzanträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    a) Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig; das gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge und auch für solche, die vor Eröffnung gestellt worden sind (Ergänzung zu BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Ein weiteres Insolvenzverfahren zu ihren Gunsten, welches das vom Schuldner neu erworbene Vermögen zum Gegenstand hat, ist unter Geltung der Insolvenzordnung - vom Ausnahmefall des § 35 Abs. 2 InsO abgesehen - nicht möglich (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Der Insolvenzbeschlag umfasst nach § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004, aaO).

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Übt der Schuldner eine abhängige Beschäftigung aus, fällt der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens als Neuerwerb in die Masse; geht er einer selbständigen Tätigkeit nach, werden alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit vom Insolvenzbeschlag erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392; vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589; vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, WM 2014, 1432 Rn. 7).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Rn. 35; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 27 Rn. 9; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; OLG Köln NZI 2003, 99, 100).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Danach gehören die Einkünfte, die der Schuldner aus selbständiger Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse (ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 174/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sperrfrist für Eigenantrag des Schuldners nach

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines neuen Antrags nach Ablauf von drei Jahren ist allerdings, dass das früher eröffnete Verfahren inzwischen aufgehoben ist, denn während eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens - dies gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge - über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739; v. 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924 Rn. 10).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - IX ZB 189/03, ZVI 2004, 518 = ZInsO 2004, 739 m.w.N., dazu EWiR 2004, 987 (Hölzle)).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09

    Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und

    Zum einen kann nach Verfahrenseröffnung kein zulässiger Eröffnungsantrag mehr gestellt werden (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2005 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; v. 3. Juli 2008 aaO S. 924 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZB 90/03

    Voraussetzungen der Versagung der Restschuldbefreiung

    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830; v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08

    Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des

  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines

  • AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07

    Voraussetzung des rechtlichen Interesses eines Neugläubigers auf Eröffnung eines

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZA 23/06

    Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

  • OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06

    Erledigung einer Rechtsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Eröffnung eines

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

  • AG Göttingen, 27.04.2005 - 74 IN 130/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach einem Eigenantrag der Schuldnerin;

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 4598/06

    Umsatzsteuerschulden, die aus einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners

  • AG Göttingen, 05.10.2007 - 74 IN 295/07

    Möglichkeit der Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens während der

  • AG Köln, 07.02.2008 - 72 IN 649/07

    Zulässigkeit eines erneuten Eröffnungsantrags bzgl. der Insolvenz über das

  • AG Göttingen, 24.11.2004 - 74 IN 361/04

    Analogie; Antragsgegner; Antragsrücknahme; entsprechende Anwendung;

  • AG Oldenburg, 03.08.2004 - 60 IN 97/04

    Unzulässigkeit eines Zweitinsolvenzverfahrens

  • FG Münster, 05.11.2018 - 14 K 2425/18
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