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   LG Berlin, 20.10.2004 - 86 T 578/04   

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https://dejure.org/2004,22840
LG Berlin, 20.10.2004 - 86 T 578/04 (https://dejure.org/2004,22840)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2004 - 86 T 578/04 (https://dejure.org/2004,22840)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 86 T 578/04 (https://dejure.org/2004,22840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Nach einer Auffassung ist es ausreichend, dass die Rechte des beschwerdeführenden Gläubigers durch den Plan verändert werden (LG Berlin NZI 2005, 335, 336; HK-InsO/Flessner, 5. Aufl. § 253 Rn. 7; Uhlenbruck/Lüer, InsO 13. Aufl. § 253 Rn. 2).
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 266/04

    Bildung von Gruppen von Gläubigern in der Insolvenz; Fortführung des

    Auf die sofortigen Beschwerden der acht Gläubiger hat es den angefochtenen Beschluß mitsamt dem Verfahren aufgehoben und die Sache an das Insolvenzgericht zurückverwiesen (Beschwerdeentscheidung veröffentlicht in NZI 2005, 335 ff mit Anm. von Smid NZI 2005, 296 ff).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Ein wesentlicher Verstoß in diesem Sinne liegt stets dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 3; LG Berlin ZInsO 2005, 609, 611; NZI 2005, 335, 337; Bähr/Landry in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 14 Rn. 174; HK-InsO/Flessner, aaO, § 250 Rn. 5; HmbKomm-InsO/Thies, aaO, § 250 Rn. 7; MünchKomm-InsO/Sinz, 2. Aufl., § 250 Rn. 7; Uhlenbruck/Lüer, InsO, 13. Aufl., § 250 Rn. 5).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 30/09

    Anforderungen an die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzulegenden

    Ein wesentlicher Verstoß in diesem Sinne liegt dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (LG Berlin ZInsO 2002, 1191, 1192; 2005, 609, 611; NZI 2005, 335, 337; Bähr/ Landry in: Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 14 Rn. 174; HK-InsO/Flessner, 5. Aufl. § 250 Rn. 7; HmbKomm-Thies, 3. Aufl. § 250 Rn. 7; MünchKomm-InsO/Silz, 2. Aufl. § 250 Rn. 7; Uhlenbruck/ Lüer, InsO 12. Aufl. § 250 Rn. 5).
  • LG Würzburg, 27.04.2007 - 3 T 655/07

    Begründen eines Bestätigungshindernisses i.S.d. InsO durch eine unzureichende

    Bei Gruppenbildungsmängeln ist allerdings die Bestätigung des Insolvenzplans zu versagen, auch wenn die Mängel bereits im Vorprüfungsverfahren vorlagen und dort nicht beachtet wurden ( LG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004, Az. 86 T 578/04 ).

    Für die Auslegung des § 222 InsO ist der Gleichheitsgrundsatz gern Art. 3 GG von zentraler Bedeutung ( LG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 Az. 86 T 578/04 ).

  • LG Hamburg, 10.12.2014 - 326 T 163/14

    Sofortige Beschwerde gegen den bestätigten Insolvenzplan: Glaubhaftmachung und

    Der Verweis der anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer zu 2) und 4) im Schriftsatz vom 30.10.2014 auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20.10.2004, Az. 86 T 578/04, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.
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